Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fall erscheint mir etwas knifflig und ich hoffe, hier ein paar Informationen zur Rechtslage zu erfahren.
Wir sind 2017 in eine neue 125m²-Wohnung gezogen. Diese war mit 540 EUR Kalt inseriert.
Die Wohnung wurde vor unserem Einzug komplett saniert. Da wir selbst tapezieren wollten, blieben Wände und Decken roh. Dafür hat die Vermietung einer Reduzierung der monatlichen Kaltmiete um 40 EUR (leider nur) mündlich/telefonisch zugestimmt. Die Wohnung hat also 4,32 EUR/m² bzw. 540 EUR Kaltmiete, wovon wir aufgrund der Reduzierung nur 4€/m² bzw. 500 EUR bezahlen müssen. Die 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag. Dass wir selbst vorrichten, steht in den Übergabeprotokollen zur Wohnung aber ist (leider) nicht im Mietvertrag erwähnt.
Jetzt will die Vermietung die Miete gemäß §558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 4,18 EUR/m² erhöhen. Das können wir aber nicht verstehen, weil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt und unserer Meinung nach eben diese 4,32 EUR/m² beim Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden müssten. Wenn die Vermietung die Miete ausgehend von den 4 EUR/m² erhöhen will, würde sie unseren festen Bonus fürs selbst renovieren kürzen und das kann ja nicht richtig sein.
Hätten wir nicht selbst vorgerichtet, wären die 4,32 EUR/m² bzw. 540 EUR Kalt geblieben und es gäbe heute keinen Grund zur Mieterhöhung. Der vermeintlich niedrige m²-Preis ergibt sich einzig aus dem Umstand, dass wir selbst vorgerichtet haben. Daher sind die 4 EUR/m² natürlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und können unserer Meinung nach mit selbiger gar nicht verglichen werden.
Leider ist der Ansprechpartner bei der Vermietung mittlerweile auch ein anderer aber ich muss doch davon ausgehen, dass die Sonderabsprache (abweichende Kaltmiete) beim Vermieter irgendwo dokumentiert wurde.
Ich fürchte aber, dass sich die Vermietung jetzt dumm stellt und von nichts mehr weiß.
Welche Chance haben wir, diese Mieterhöhung abzuwehren bzw. die Absprache nachträglich zu Papier zu bringen?
Ich bin für jede Info dankbar und wünsche ein schönes Wochenende
Mieterhöhung gemäß §558 BGB
13. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2020 | 20:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung gemäß §558 BGB
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. November 2020 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128295 Beiträge, 40965x hilfreich)
Zitatweil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt :
Laut eigener Ausführung wohl nicht:
ZitatDie 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag. :
#2
Antwort vom 14. November 2020 | 10:54
Von
Status: Praktikant (662 Beiträge, 72x hilfreich)
Ihr hattet jetzt über 3 Jahre monatlich 40 Euro weniger, wenn man das grob zusammenrechnet sibd das ca 1.500 Euro.Damit dürfte wohl das Tapezieren abgegolten sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. November 2020 | 12:10
Von
Status: Senior-Partner (6043 Beiträge, 788x hilfreich)
ZitatDamit dürfte wohl das Tapezieren abgegolten sein. :
Schon mal tapeziert und/oder gestrichen? Das Ding hat 125 qm Wohnfläche, da kommts du mit solch einem Betrag (wenn du keinen DiscounterMüll holst) nicht hin, und hätte der VM es durch ein Unternehmen fertig stellen lassen, dann wäre es noch sehr viel teurer geworden.
#4
Antwort vom 14. November 2020 | 12:11
Von
Status: Senior-Partner (6043 Beiträge, 788x hilfreich)
Zitat:Zitatweil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt :
Laut eigener Ausführung wohl nicht:
ZitatDie 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag. :
Sehe ich auch so, beim nächsten Mal seid ihr gewiss schlauer. Auf der anderen Seite kann der Nachlass ja auch nicht eine Ewigkeit dauern, dass da mal Ende im Gelände ist, ist doch eigentlich vorhersehbar.
#5
Antwort vom 14. November 2020 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (128295 Beiträge, 40965x hilfreich)
ZitatAuf der anderen Seite kann der Nachlass ja auch nicht eine Ewigkeit dauern :
Eigentlich schon, zumindest indirekt, denn Ausgangsbasis sind ja immer die vertraglich vereinbarten 4,00 EUR.
-- Editiert von Harry van Sell am 14.11.2020 15:12
#6
Antwort vom 14. November 2020 | 16:01
Von
Status: Senior-Partner (6043 Beiträge, 788x hilfreich)
ZitatEigentlich schon, zumindest indirekt, denn Ausgangsbasis sind ja immer die vertraglich vereinbarten 4,00 EUR. :
Das stimmt wohl, wird sich dann aber irgendwann mal im "normalen" Bereich eingependelt haben, egal von welchem Punkt man anfängt.
#7
Antwort vom 14. November 2020 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (36583 Beiträge, 6171x hilfreich)
Ihr habt einen Mietvertrag mit 4,-/qm kalt. Da muss die Vermietung sich doch nicht dumm stellen. Die schaut nur in den Vertrag.ZitatIch fürchte aber, dass sich die Vermietung jetzt dumm stellt und von nichts mehr weiß. :
Sie darf jetzt auf ortsüblich erhöhen. Dann zahlt ihr 22,50€ mehr.
Das Tröpfchen könnt ihr ja verwenden zum Überzeugungsversuch...ZitatDass wir selbst vorrichten, steht in den Übergabeprotokollen zur Wohnung :
Ihr habt aber 3 Jahre lang schon unter der ortsüblichen gewohnt. Und 1x renoviert.
Diesen Reno-Bonus habt ihr mE schon abgewohnt.
Andere Vermieter erlassen bei solchen Reno-Konstellationen mal 1 bis 2 Kaltmieten. Dann gehts wieder *normal* weiter.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.829
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten