Mieterhöhung gemäß §558 BGB

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dante_85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung gemäß §558 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Fall erscheint mir etwas knifflig und ich hoffe, hier ein paar Informationen zur Rechtslage zu erfahren.

Wir sind 2017 in eine neue 125m²-Wohnung gezogen. Diese war mit 540 EUR Kalt inseriert.
Die Wohnung wurde vor unserem Einzug komplett saniert. Da wir selbst tapezieren wollten, blieben Wände und Decken roh. Dafür hat die Vermietung einer Reduzierung der monatlichen Kaltmiete um 40 EUR (leider nur) mündlich/telefonisch zugestimmt. Die Wohnung hat also 4,32 EUR/m² bzw. 540 EUR Kaltmiete, wovon wir aufgrund der Reduzierung nur 4€/m² bzw. 500 EUR bezahlen müssen. Die 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag. Dass wir selbst vorrichten, steht in den Übergabeprotokollen zur Wohnung aber ist (leider) nicht im Mietvertrag erwähnt.

Jetzt will die Vermietung die Miete gemäß §558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 4,18 EUR/m² erhöhen. Das können wir aber nicht verstehen, weil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt und unserer Meinung nach eben diese 4,32 EUR/m² beim Vergleich mit der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden müssten. Wenn die Vermietung die Miete ausgehend von den 4 EUR/m² erhöhen will, würde sie unseren festen Bonus fürs selbst renovieren kürzen und das kann ja nicht richtig sein.

Hätten wir nicht selbst vorgerichtet, wären die 4,32 EUR/m² bzw. 540 EUR Kalt geblieben und es gäbe heute keinen Grund zur Mieterhöhung. Der vermeintlich niedrige m²-Preis ergibt sich einzig aus dem Umstand, dass wir selbst vorgerichtet haben. Daher sind die 4 EUR/m² natürlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und können unserer Meinung nach mit selbiger gar nicht verglichen werden.

Leider ist der Ansprechpartner bei der Vermietung mittlerweile auch ein anderer aber ich muss doch davon ausgehen, dass die Sonderabsprache (abweichende Kaltmiete) beim Vermieter irgendwo dokumentiert wurde.
Ich fürchte aber, dass sich die Vermietung jetzt dumm stellt und von nichts mehr weiß.

Welche Chance haben wir, diese Mieterhöhung abzuwehren bzw. die Absprache nachträglich zu Papier zu bringen?

Ich bin für jede Info dankbar und wünsche ein schönes Wochenende

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Dante_85):
weil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt

Laut eigener Ausführung wohl nicht:
Zitat (von Dante_85):
Die 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ihr hattet jetzt über 3 Jahre monatlich 40 Euro weniger, wenn man das grob zusammenrechnet sibd das ca 1.500 Euro.Damit dürfte wohl das Tapezieren abgegolten sein.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Damit dürfte wohl das Tapezieren abgegolten sein.


Schon mal tapeziert und/oder gestrichen? Das Ding hat 125 qm Wohnfläche, da kommts du mit solch einem Betrag (wenn du keinen DiscounterMüll holst) nicht hin, und hätte der VM es durch ein Unternehmen fertig stellen lassen, dann wäre es noch sehr viel teurer geworden.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dante_85):
weil die Kaltmiete ja bereits 4,32 EUR/m² beträgt

Laut eigener Ausführung wohl nicht:
Zitat (von Dante_85):
Die 4 EUR/m² bzw. 500 EUR Kalt stehen im Mietvertrag.


Sehe ich auch so, beim nächsten Mal seid ihr gewiss schlauer. Auf der anderen Seite kann der Nachlass ja auch nicht eine Ewigkeit dauern, dass da mal Ende im Gelände ist, ist doch eigentlich vorhersehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Auf der anderen Seite kann der Nachlass ja auch nicht eine Ewigkeit dauern

Eigentlich schon, zumindest indirekt, denn Ausgangsbasis sind ja immer die vertraglich vereinbarten 4,00 EUR.




-- Editiert von Harry van Sell am 14.11.2020 15:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich schon, zumindest indirekt, denn Ausgangsbasis sind ja immer die vertraglich vereinbarten 4,00 EUR.


Das stimmt wohl, wird sich dann aber irgendwann mal im "normalen" Bereich eingependelt haben, egal von welchem Punkt man anfängt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dante_85):
Ich fürchte aber, dass sich die Vermietung jetzt dumm stellt und von nichts mehr weiß.
Ihr habt einen Mietvertrag mit 4,-/qm kalt. Da muss die Vermietung sich doch nicht dumm stellen. Die schaut nur in den Vertrag.
Sie darf jetzt auf ortsüblich erhöhen. Dann zahlt ihr 22,50€ mehr.
Zitat (von Dante_85):
Dass wir selbst vorrichten, steht in den Übergabeprotokollen zur Wohnung
Das Tröpfchen könnt ihr ja verwenden zum Überzeugungsversuch...

Ihr habt aber 3 Jahre lang schon unter der ortsüblichen gewohnt. Und 1x renoviert.
Diesen Reno-Bonus habt ihr mE schon abgewohnt.

Andere Vermieter erlassen bei solchen Reno-Konstellationen mal 1 bis 2 Kaltmieten. Dann gehts wieder *normal* weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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