Mieterhöhung im neuen Jahr - rechtswirksam?

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
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Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)
Mieterhöhung im neuen Jahr - rechtswirksam?

Hallo an alle,

ich habe heute Post von meinen Vermieter bekommen. Ich wohne jetzt seit 16 Jahren hier (siehe andere Threads) und jetzt hat der Vermieter eine Mieterhöhung angekündigt. Leider beziehe ich auch Geld vom Amt (anderer Thread) und liege somit 56 Euro über unseren angemessenen Satz drüber.

Allerdings war der Brief über 1 Monat unterwegs. Geschrieben Anfang November und aufgrund einer komplett falschen Adressierung heute erst bei mir eingetroffen und ich sollte das beigefügte Schreiben bis 10.12,. an sie zurück senden, ob ich mit der Vereinbarung ab Februar 2017 einverstanden bin.

Zudem bezieht er sich hier im Hause auf die allgemeinen Vergleichswohnungen, wo aber nur noch meine Nachbarin und ich privat sind, das andere ist jetzt alles nach und nach Gewerbe, ob rechtmäßig angemeldet, versuch ich noch raus zu bekommen.

Aufgrund der verspäteten Zustellung und der falschen Adressierung (PLZ komplett falsch geschrieben). Er hat nur 3 und den Ort geschrieben, obwohl ich ja seit 16 Jahren die gleiche PLZ habe. Im Schreiben selber sind auch etliche Fehler drin. Zudem bezieht er sich auch auf dem zurzeit gültigen Mietspiegel unserer Stadt und des §2 MHK. Damit kann ich trotz Kenntnisse leider gar nix anfangen. Woher krieg ich den aktuellen Mietspiegel meiner Stadt raus?

Zudem warte ich immer noch auf Mängelbeseitigung, wo bereits ein Anwalt dran ist.

Gruß Rosenrot

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18 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Den Mietspiegel gibt es im Rathaus, beim Mieterverein und bei Haus&Grund. Meist ist er aber auch im Internet auf der Homepage der Stadt abrufbar. Über Google mit dem Begriff z.B. Mietspiegel für Wuppertal suchen und du wirst fündig.

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#2
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

danke wohne in Hannover nicht in Wuppertal, aber habe es schon gefunden. Muss ich dann mal klären, aber die ganze Formulierung von dem Schreiben kommt mir etwas spanisch vor.

Und ich versuch immer noch raus zu bekommen, was er mit §2 MHK meint. Daraus werde ich bis jetzt nicht schlau.

Weiß jemand was damit gemeint sein könnte? Mit §2 MHK????? Ich finde keinen Hinweis dazu im Mietrecht.

Gruß Rosenrot

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Weiß jemand was damit gemeint sein könnte? Mit §2 MHK?????


Ich nehme an, dass er den § 2 MHG meint. Das Miethöhegesetz gibt es aber schon seit dem 01.09.2001 nicht mehr. Da hat er wohl in irgendein uraltes Buch geschaut.

Die Regeln zur Mieterhöhung sind heute im den §§ 557 bis 561 BGB zu finden. Inhaltlich ist der § 2 MHG dabei weitgehend übernommen worden.

Da Du das Schreiben heute (15.12.) bekommen hast, hast Du bis zum 28.02.2017 Zeit, Dir zu überlegen, ob Du der Mieterhöhung zustimmst (§ 558b Abs. 2 BGB ). Die höhere Miete musst Du auch frühestens ab dem 01.03.2017 zahlen.

Ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist, kann man anhand Deiner Angaben jedoch nicht beurteilen.

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#4
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Also ist mein Vermieter ja anscheinend nicht mal zu aktuellen Gesetzen in der Lage was zu machen. Da werde ich erst mal sehen und prüfen lassen, ob ich die Mieterhöhung begründet hinnehmen muss, wenn das schon mit der Adressierung nicht richtig geklappt hat. Zu der späten Zustellung kann ich ja nix, wenn man nicht mal in der Lage ist, eine PLZ vollständig zu schreiben. Da gebe ich der Post ja nun auch keine Schuld. 3 Hannover schreibt man ja nun seit Jahren nimmer mehr. Wo lebt der denn in den 70er Jahren????

Also in dem Schreiben steht MHK, kann natürlich auch ein Tippfehler, sein, wenn tatsächlich das uralte Miethöhegesetz damit gemeint ist, aber wenn sowas schon in einem Schreiben steht, worauf er sich bezieht, dann ist das Schreiben für mich unwirksam. Aber wie gesagt, das werde ich jetzt klären.

Auf Mängelbeseitigung werde ich weiterhin bestehen,ehe ich da überhaupt was in Sachen Mieterhöhung so hinnehme. Ich habe jetzt die Adresse raus gefunden, von dem Mietspiegel, ich erkundige mich da mal, auch wie es sich mit Gewerbe und Privat beläuft. Mir kommt das hier echt spanisch vor. Danke Dir für die § da weiß ich worauf ich mich dann ggf. drauf berufen kann.

Gruß Rosenrot.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Auf Mängelbeseitigung werde ich weiterhin bestehen,ehe ich da überhaupt was in Sachen Mieterhöhung so hinnehme.

Aus anderen Beiträgen, zahlt die Miete eh nicht das Amt?
Mängelbeseitigung und Mieterhöhung sind zwei verschiedene Dinge, irgendwann muss der Mieter vorsichtig sein, oder sich gleich eine andere Wohnung suchen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Ich wohne jetzt seit 16 Jahren hier (siehe andere Threads) und jetzt hat der Vermieter eine Mieterhöhung angekündigt.


Seit 16 Jahren wurde die Miete nicht erhöht und derzeit wird ja wohl das Haus moderisiert. Auch wenn die Mieterhöhung jetzt formal nicht korrekt ist, bringt das nur ein paar Monate.

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#7
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Eine andere Wohnung in meiner derzeitigen Situation zu finden ist nahezu als Single aussichtslos bei uns. Habe mich schon kundig gemacht. Das Amt zahlt ja, aber ich liege damit über 50 Euro drüber, wenn ich die Mieterhöhung so akzeptiere wie sie ist. Ich werde jetzt versuchen einen Verpflichtungsschein zu bekommen und ich denke beim Mieterbund sitzen fähige Leute, die das ganze Schreiben richtig deuten können.

Bei so viel Formfehler allein schon der Art der Zustellung, werde ich diese Mieterhöhung sicher nicht so ohne weiteres akzeptieren und auch auf meine defekte Wohnungstüre hinweisen zudem verlange ich nach der Abnutzung von über 11 Jahren e inen neuen Fußbodenbelag. Vorher stimme ich keiner Mieterhöhung zu. Als Mieter wenn man da schon solange wohnt, hat man ja auch seine Rechte und ich bin derzeit den täglichen Baulärm ausgesetzt. Meine Ärzte haben mir eigentlich Ruhe verordnet, doch das ist bei dem Krach nicht möglich.

Gruß Rosenrot

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da Du das Schreiben heute (15.12.) bekommen hast, hast Du bis zum 28.02.2017 Zeit, Dir zu überlegen, ob Du der Mieterhöhung zustimmst (§ 558b Abs. 2 BGB ). Die höhere Miete musst Du auch frühestens ab dem 01.03.2017 zahlen.


Oder kündigen. Außerdem würde ich mal mit einer Moderisierungserhöhung rechnen. Der Vermieter moderisiert doch derzeitig das Haus. Grundsätzlich hat auch ein Mieter die Umbaumaßnahmen in der Wohnung z.B. im Bad zu dulden (vermutlich mit Abschlägen von der Miete).

Und diese Moderisierungserhöhung kann noch zusätzlich zur Mieterhöhung verlangt werden.

Zitat (von Rosenrot24):
Eine andere Wohnung in meiner derzeitigen Situation zu finden ist nahezu als Single aussichtslos bei uns.


Ich denke, es gibt keine Verpflichtung in der Gegend zu bleiben. Wenn es in Hannover zu teuer wird, muss eben auf das Umland ausgewichen werden. Arbeitsplatz ist ja kein Thema mehr, Familie gibt es auch nicht. Also auf aufs Land.

Zitat (von Rosenrot24):
hat man ja auch seine Rechte und ich bin derzeit den täglichen Baulärm ausgesetzt. Meine Ärzte haben mir eigentlich Ruhe verordnet, doch das ist bei dem Krach nicht möglich.


Man ist als arbeitsloser Mieter auch nicht verpflichtet, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen. Da geht man spazieren oder besucht Leute. Oder sucht sich einen Nebenjob (z.B. in der Suppenküche oder führt Hunde Gassi.). Vielleicht im Altenheim Demente füttern oder einfach was vorlesen?

Man kann ich in der öffentlichen Bibliothek aufhalten und ganz in Ruhe an dem nächsten Bestseller schreiben.

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#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Du solltest die Themen Mieterhöhung und Mängelbeseitigung konsequent voneinander trennen.
Fällt Dir sonst auf die Füsse..

Signatur:

3113

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#10
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von hh):
Da Du das Schreiben heute (15.12.) bekommen hast, hast Du bis zum 28.02.2017 Zeit, Dir zu überlegen, ob Du der Mieterhöhung zustimmst (§ 558b Abs. 2 BGB ). Die höhere Miete musst Du auch frühestens ab dem 01.03.2017 zahlen.


Oder kündigen. Außerdem würde ich mal mit einer Moderisierungserhöhung rechnen. Der Vermieter moderisiert doch derzeitig das Haus. Grundsätzlich hat auch ein Mieter die Umbaumaßnahmen in der Wohnung z.B. im Bad zu dulden (vermutlich mit Abschlägen von der Miete).

Und diese Moderisierungserhöhung kann noch zusätzlich zur Mieterhöhung verlangt werden.

Zitat (von Rosenrot24):
Eine andere Wohnung in meiner derzeitigen Situation zu finden ist nahezu als Single aussichtslos bei uns.


Ich denke, es gibt keine Verpflichtung in der Gegend zu bleiben. Wenn es in Hannover zu teuer wird, muss eben auf das Umland ausgewichen werden. Arbeitsplatz ist ja kein Thema mehr, Familie gibt es auch nicht. Also auf aufs Land.

Zitat (von Rosenrot24):
hat man ja auch seine Rechte und ich bin derzeit den täglichen Baulärm ausgesetzt. Meine Ärzte haben mir eigentlich Ruhe verordnet, doch das ist bei dem Krach nicht möglich.


Man ist als arbeitsloser Mieter auch nicht verpflichtet, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen. Da geht man spazieren oder besucht Leute. Oder sucht sich einen Nebenjob (z.B. in der Suppenküche oder führt Hunde Gassi.). Vielleicht im Altenheim Demente füttern oder einfach was vorlesen?

Man kann ich in der öffentlichen Bibliothek aufhalten und ganz in Ruhe an dem nächsten Bestseller schreiben.


Sorry wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und mir die Ärzte eigentlich Ruhe verordnet haben, sind solche Sachen die Du nennst auch nicht drin. Keine Sorge an die frische Luft gehe ich schon noch und das Rentenverfahren läuft immer noch. Ich habe es mir leider auch nicht ausgesucht, aber wenn die Gesundheit nicht mitspielt und man Ruhe verordnet bekommt, dann ist das eben nicht einfach.

Habe auch eben erfahren, als ich beim Mietspiegel angerufen habe, das mein VM nicht privaten und gewerblichen Wohnraum zusammen mischen darf, das ist auch unzulässig. Vermute mal das Ganze Schreiben und auch die Art der Zustellung ist sowieso dann nicht mehr rechtmäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Sorry wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und mir die Ärzte eigentlich Ruhe verordnet haben, sind solche Sachen die Du nennst auch nicht drin.


Nach anderen Threads bist Du 6 Stunden am Tag arbeitsfähig und in einem weiteren Thread bestehst Du auf einer Mietminderung, weil Dich das an Deiner schriftstellerischen Tätigkeit stört.

Zitat (von Rosenrot24):
Ich habe es mir leider auch nicht ausgesucht, aber wenn die Gesundheit nicht mitspielt und man Ruhe verordnet bekommt, dann ist das eben nicht einfach.


Ruhe wegen eines verstauchten Fuß?

Zitat (von Rosenrot24):
Habe auch eben erfahren, als ich beim Mietspiegel angerufen habe


Hat der eine Telefonnr?

Zitat (von Rosenrot24):
das mein VM nicht privaten und gewerblichen Wohnraum zusammen mischen darf, das ist auch unzulässig.


Was soll er denn machen, wenn die letzte verbleibende Mieterin sich weigert auszuziehen? Das Problem haben auch andere und da geht es auch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Keine Sorge an die frische Luft gehe ich schon noch und das Rentenverfahren läuft immer noch.

Wenn man die anderen Tread hierzu liest, wird es wohl auch diesmal wohl nichts werden.
Zitat (von Rosenrot24):
Habe auch eben erfahren, als ich beim Mietspiegel angerufen habe, das mein VM nicht privaten und gewerblichen Wohnraum zusammen mischen darf,

Abgesehen mal davon das es keinen Mietspiegel als Ansprechpartner gibt, wirkliche gewerbliche Räume sind immer günstiger, da würde man sogar einen Vorteil erhalten. Zumal es nur eine Vermutung ist, das andere Wohnung gewerblich vermietet wären.
Zitat (von Rosenrot24):
zudem verlange ich nach der Abnutzung von über 11 Jahren e inen neuen Fußbodenbelag.

Das kann nach hinten losgehen, wenn der Vermieter Beschädigungen oder übermäßigen Verschleiss nachweisen kann, dann zahlt man Schadenersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was für ein Gewerbe wird denn betrieben?

wirdwerden

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#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nebenbei - ob die Gewerbe rechtmäßig sind oder nicht, geht Sie, gelinde gesagt, nichts an.

Zitat:
das andere ist jetzt alles nach und nach Gewerbe, ob rechtmäßig angemeldet, versuch ich noch raus zu bekommen.


Sie haben offenbar eine starke Neigung, sich mit allen Kräften Freunde zu machen.

Versuchen Sie herauszufinden, ob es Vergleichswohnungen gibt und versuchen Sie, darüber zu argumentieren. 100 Nebenkriegsschauplätze machen eher Ihnen das Leben schwer als dem Vermieter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

So komme jetzt erst zum Antworten.

Ich war beim Anwalt gewesen. Der hat sich alles ganz genau angesehen und auch die angekündigte Mieterhöhung. Das so geschrieben wurde, ist nicht zulässig und er widerspricht der Mieterhöhung, das diese unwirksam sei. Auch zu den ganzen anderen Vorfällen seiten des Vermieters. Nur er hatte mir auch gesagt, das mein Vermieter auf seine letzten Schreiben gar nicht reagiert hat und behauptet dann bei mir, ich hätte ja nicht reagiert, so geht es ja nun auch nicht. Sich mit meinen Anwalt auseinander zusetzen scheint für meinen VM ein großes Problem zu sein. Vor allen Dingen wenn ich jemanden beauftrage, für mich tätig zu sein, muss er das akzeptieren.

Er muss jetzt alles offen legen auch die ganzen Nebenkostenabrechnungen, alle samt falsch und unvollständig. Obwohl ihn mein Anwalt diesbezüglich mehrmals angeschrieben hat, kommt keinerlei Reaktion, aber er besteht nach wie vor auf diese Forderungen.

Ich will mich ja nun nicht streiten, aber ich habe ja auch Rechte als Mieterin, gerade wenn man schon fast 20 Jahre hier wohnt und sonst immer fast alles über sich erdulden muss. Bei dem Baulärm hat er im Gegenzug schon eine Mietminderung angekündigt.

Man darf die Vergleichswohnungen im Hause nicht mit Gewerbe vergleichen. Das stimmt. Nun bin ich gespannt, ob sich mein VM wieder versucht nicht zu rühren, aber ich bin eh schon auf der Suche nach was neuem. Nur alles halt alles zu teuer in einer Großstadt.

Gruß Rosenrot

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Obwohl ihn mein Anwalt diesbezüglich mehrmals angeschrieben hat, kommt keinerlei Reaktion, aber er besteht nach wie vor auf diese Forderungen.

Das ist doch ein Widerspruch. Wenn er auf die Forderungen besteht hat er doch reagiert, nur halt nicht wie gewünscht ...



Zitat (von Rosenrot24):
aber ich habe ja auch Rechte als Mieterin, gerade wenn man schon fast 20 Jahre hier wohnt

Falsch, die Rechte des Mieters sind unabhängig von der Mietdauer. Ob nun 1 Monat, 1 Jahr oder 100 Jahre.
Auch wenn manche das gerne anders sehen möchten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Vor allen Dingen wenn ich jemanden beauftrage, für mich tätig zu sein, muss er das akzeptieren.

Der Satz hört sich lustig an, der VM besteht weiterhin auf seine Forderung, ein Anwalt ist kein Richter wo ein Urteil spricht.

Zitat (von Rosenrot24):
Obwohl ihn mein Anwalt diesbezüglich mehrmals angeschrieben hat, kommt keinerlei Reaktion, aber er besteht nach wie vor auf diese Forderungen.

Womöglich sollte das zu denken geben, vielleicht ist ein Mahnbescheid oder Klage seitens des Vermieters schon in Vorbereitung, Schreiben vom Anwalt, oder vom Mieter selbst erreichen keine aufschiebende Wirkung. Man kann es so deuten, der Vermieter hat selbst schon einen RA die Sache prüfen lassen, und keine Lust sich in Nebenkriegsschauplätze verstricken zu lassen, sondern bei der Vorgeschichte wird er auf eine Kündigung des Mietvertrages hinaus arbeiten.
Zitat (von Rosenrot24):
Man darf die Vergleichswohnungen im Hause nicht mit Gewerbe vergleichen

In einem Wohnhaus werden wohl kaum ohne bauliche Veränderungen ein Gewerbe einziehen. Und wenn z.B. Malermeister Müllermeier seinen Betriebssitz im Gewerbepark hat, und in der Wohnung sein Arbeitszimmer hat, ist es keine gewerbliche Nutzung.
Aber die Frage warum man sich auf Gewerbe beruft, wurde schon oben gestellt, es kam keine Antwort.

Zitat (von Rosenrot24):
Ich will mich ja nun nicht streiten, aber ich habe ja auch Rechte als Mieterin, gerade wenn man schon fast 20 Jahre hier wohnt

Die Rechte eines Mieters sind die Gleichen, wie der Nachbar hat, welcher gerade seit 4 Wochen dort wohnt.
Zitat (von Rosenrot24):
aber ich bin eh schon auf der Suche nach was neuem. Nur alles halt alles zu teuer in einer Großstadt.

Weiter suchen, teuer ist eine Sache der Ansichtssache, vor allem sollte man in dem Fall auch mit der Arge wohl Rücksprache halten, denn die bezahlen doch das Wohnen, und dürften auch ein Wörtchen mit zu reden haben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Rosenrot24):
aber ich bin eh schon auf der Suche nach was neuem. Nur alles halt alles zu teuer in einer Großstadt.



Weiter suchen, teuer ist eine Sache der Ansichtssache, vor allem sollte man in dem Fall auch mit der Arge wohl Rücksprache halten, denn die bezahlen doch das Wohnen, und dürften auch ein Wörtchen mit zu reden haben.


Warum muss man denn unbedingt in der Großstadt wohnen? Offensichtlich in der Nähe der Messe? Warum kann man nicht in einen anderen Stadtteil ausweichen, der vielleicht etwas günstiger ist? Die Solidargemeinschaft zahlt doch schon das Wohnen und den Anwalt, warum kann man das nicht etwas günstiger gestalten.

Zum Gewerbe, mit Kenntnis eines anderen Threads:

Der Vermieter vermietet offensichtlich die Wohnungen an jemanden, der den Wohnraum als Messe- bzw. Monteuerzimmern weiter vermietet.

Insofern halte ich den Vergleich mit den anderen Wohnungen in dem Haus schon für zuläßig, der Vermieter vermietet Wohnraum, das Gewerbe betreibt der Mieter erst mit der Weitervermietung. Außerdem dürfte Hannover auch über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen.

Zitat (von 0815Frager):
Womöglich sollte das zu denken geben, vielleicht ist ein Mahnbescheid oder Klage seitens des Vermieters schon in Vorbereitung


Würde ich auch für möglich halten. Der Vermieter will vermutlich endlich Ruhe habe und auch noch die letzte verbleibende Wohnung für Messebesucher vermieten. Die sind sehr viel stressfreier als eine Mieterin, die "Ihren" Anwalt jeden Brief schreiben läßt.

Meine persönliche Meinung:

Warum zahlt die Solidargemeinschaft eigentlich Personen, die ohne Zweifel in der Lage sind einen Brief (bzw. ein Buch) zu verfassen, einen Anwalt? Ich dachte immer, dass auch beim Beratungsschein die "Mutwilligkeit" bzw. die Fähigkeit des Betreffenden geprüft wird. Eine Person, die selbst einen Anwalt bezahlen muss, würde doch auch nicht bei jeder Gelegenheit einen Anwalt aufsuchen.

Vorallem, weil das Amt doch ohnehin das Wohnen bezahlt??? Warum wird denn da eine Mietminderung angedroht oder einer Mieterhöhung nicht zugestimmt? Die Mieterin kann doch das Geld ohnehin nicht behalten?

-- Editiert von Ver am 23.12.2016 12:47

3x Hilfreiche Antwort

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