Mieterhöhung ist zu hoch angesetzt: Ablehnen oder Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete zustimmen

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
cutuchiqueno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung ist zu hoch angesetzt: Ablehnen oder Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete zustimmen

Wir haben eine Mieterhöhung erhalten. Dabei ist die geforderte Summe oberhalb der qualifizierten, ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies haben wir beim Mieterbund erfahren und uns bestätigen lassen. Richtig ist aber, dass unsere jetzige Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die Frage ist nun, können wir die gesamte Mieterhöhungsforderung ablehnen oder müssen wir der Mieterhöhung teilweise, jedoch mit einer reduzierten Erhöhung, zustimmen.

Vor 16 Monaten hatten wir eine Mieterhöhungsforderung erhalten bei er es sich ähnlich verhielt. Damals sagte uns der Mieterbund, dass damit die gesamte Forderung unrechtmäßig wird. Diesmal sagte uns der Mieterbund, dass wir zu einer teilweisen Zustimmung mit angepasster Mieterhöhungssumme verpflichtet sind. Erstaunlicherweise ist diese Quelle damit nicht wirklich hilfreich.

Wie ist Euer Kenntnisstand für so einen Fall?

-- Editiert von cutuchiqueno am 17.08.2019 11:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von cutuchiqueno):
Wir haben eine Mieterhöhung erhalten.
Kommt nicht zuerst mal das Verlangen des Vermieters? Wenn man feststellt, der verlangt zuviel, kann man das Verlangen ablehnen. Dann wird der Vermieter sein Verlangen ändern und neu und hoffentlich korrekt verlangen.
Ob ihr derzeit billiger als ortsüblich wohnt, ist nicht relevant.
https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Danach hat euer Vermieter nun genau die 15 Monate abgewartet und verlangt nun nach 16 Monaten --neu--.
Da die verlangte Summe wieder über der örtsüblichen V-Miete liegt, könntet ihr wieder ablehnen.
Zitat (von cutuchiqueno):
Diesmal sagte uns der Mieterbund, dass wir zu einer teilweisen Zustimmung mit angepasster Mieterhöhungssumme verpflichtet sind.
Diese Aussage ist für mich unverständlich.
WAS sollt ihr tun?
-teilweise zustimmen---zu was und zu wie viel?
-angepasste Erhöhungssumme--- wer passt sie an? Wer muss neu rechnen und verlangen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt nicht zuerst mal das Verlangen des Vermieters? Wenn man feststellt, der verlangt zuviel, kann man das Verlangen ablehnen.
Das ist unsinnig bzw. falsch.

1.) Ein Mieterhöhungsverlangen kann man entweder annehmen (schriftlich oder konkludent durch zahlen einer höheren Miete) oder nicht. Eine explizite Ablehnung ist rechtlich nicht vorgesehen. Natürlich kann man ein nettes Schreiben aufsetzen um zu verhandeln. Das ist jedoch rechtlich nicht notwendig.

2.) Ein zu hohes Mieterhöhungsverlangen sollte nicht generell abgelehnt werden sondern bis zur rechtlich korrekten Höhe angenommen werden. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, zumindest einen Teil der möglichen Prozesskosten zu tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

danke für die Richtigstellung.
:sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Vor 16 Monaten hatten wir eine Mieterhöhungsforderung erhalten bei er es sich ähnlich verhielt.

Was verstehst du unter"ähnlich" und verlangst aber eine gleiche Bewertung ?
Es kann duchaus Gründe für die unterschiedliche Bewertung geben.
Wenn die Mieterhöhungserklärung formal ok ist und nur die Höhe falsch, sollte man in der richtigen Höhe zustimmen, sonst wir man in einer Zustimmungsklage teilweise verurteilt und trägt auch noch einen Teil der Kosten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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