Mieterhöhung mit Küche

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
GunnarMieter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung mit Küche

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Mieterhöhung.
Ich habe eine Mieterhöhung von 20% erhalten, die im Allgemeinen sicherlich angemessen ist. Ein Grund, der darin enthalten ist, bezieht sich auf die Küche und beträgt alleine 5 Prozentpunkte. Die Küche gehört jedoch mir, also darf dies ja als Grund eigentlich nicht aufgeführt werden.

Nun besteht aber ein Sonderfall. Die Küche habe ich neu gekauft und extra für die Wohnung anpassen lassen. Mit dem Vermieter wurde mündlich vereinbart, dass die Küche bei einem Auszug evtl. in der Wohnung verbleiben kann und als Gegenleistung eine dann festzulegende Zahlung vom Vermieter an mich erfolgt. Die Küche habe ich also zu 100% selbst bezahlt und kann dies auch belegen.

Jedoch wünschte der Vermieter, dass die Rechnungsadresse bereits auf ihn abgeändert wird, um diese abschreiben zu können. Zusätzlich wurde die Küche auch im Mietvertrag festgehalten. Als Sicherheit wurde mir ein Schriftstück gegeben mit einem Kücheneigentumsvorbehalt, in dem der Vermieter die "in dem Mietvertrag vom XX genannte Küche gehört o.a. Person" beschreibt.

Nun ist meine Frage, soll ich der Mieterhöhung zustimmen und somit indirekt dem Vermieter den Kücheneigentum bestätigen? Andernfalls gilt eine Kündigung der Wohnung innerhalb von 2 Monaten? Ich möchte die Küche bei meinem Auszug auf jeden Fall in der Wohnung belassen und eine Zahlung vom Vermieter dafür erhalten. Ich bin angewiesen auf die Erstattung abzüglich der Wertminderung, und hoffe daher auf Mithilfe.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32223 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von GunnarMieter):
Zusätzlich wurde die Küche auch im Mietvertrag festgehalten.
Und was liest man jetzt dort?
Zitat (von GunnarMieter):
als Gegenleistung eine dann festzulegende Zahlung vom Vermieter an mich erfolgt.
Dann festzulegen? Dann meint der Vermieter... die Küche ist doch nichts mehr wert. Dafür zahle ich 0,-
Zitat (von GunnarMieter):
Andernfalls gilt eine Kündigung der Wohnung innerhalb von 2 Monaten?
Was? Wenn du das Spiel nicht mitspielst, reduziert er die K-Frist? Und kündigt dir dann gleich?

Zitat (von GunnarMieter):
Mit dem Vermieter wurde mündlich vereinbart
Das sollte aber noch schriftlich gemacht und als Anhang zum neuen Mietvertrag werden, wenn du die Küche dort lassen willst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Au weh,
das riecht ja schon von Anfang an nach Ärger......

Wie Anami schon geschrieben hat, ist es oft der Fall, dass der Käufer keinen großen Wert mehr darin sieht, der Verkäufer aber quasi gerne den Neupreis hätte.

Wieso sollte eine Kündigung innerhalb 2 Monaten gelten ? Wenn die Küche Dir gehört, dann kannst Du natürlich diese 5 % ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

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