Mieterhöhung - muss ich Rechtsanwalt vom Vermieter bezahlen?

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterhöhung - muss ich Rechtsanwalt vom Vermieter bezahlen?

Hallo liebe Forummitglieder.

ich habe von meinem Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Diesem habe ich widersprochen, daraufhin wurde zwischen mir und Vermieter mehrfacher Schriftwechsel geführt, ohne Erfolg für mich. Nach dem ich das letzte Schreiben vom Vermieter unbeantwortet ließ, habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, mit der Forderung, der Mieterhöhung zuzustimmen, da ansonsten ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Dies hat mir der Vermieter in seinen Schreiben auch schon mehrfach angedroht. Das Schreiben vom Anwalt enthielt keinerlei neue Informationen. Ich hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Online-Rechtsanwalt, der mir empfohlen hat, die Rechnung vom Rechtsanwalt des Vermieters nicht zu bezahlen, egal ob ich die Mieterhöhung zustimme oder widerspreche. Ich habe letztendlich der Mieterhöhung zugestimmt, weil diese rechtmäßig war, aber der Kostenübernahme von Rechtsanwalt des Vermieters widersprochen. Das war wahrscheinlich ein Fehler, ich hätte einfach so tun sollen, als hätte ich dieses Schreiben nie erhalten. 2 Tage später kam von dem Rechtsanwalt ein neues Schreiben mit der Aufforderung, seine Kostenrechnung zu begleichen. Die Begründung lautet, dass ich der Mieterhöhung erst nach seinem Schreiben zugestimmt hätte. Hier der genaue Wortlaut (inki. Tippfehler beim Datum):
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 17.04.2019 und
die beigefügte Kostenrechnung in Höhe von 83.54 €.
Da Sie die Zustimmungserklärung am 14.05.2017, also erst auf mein Schreiben vom
17.04.2019 hin, abgegeben haben, haben Sie Veranlassung zu meiner Einschaltung gegeben.
Somit sind Sie verpflichtet, die vorgenannte Kostenrechnung auszugleichen. Ich bitte Sie
einen Ausgleich bis zum 13.06.2019

Nun zu meiner Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Ich habe ihn weder beauftragt, noch habe ich ein Gerichtsverfahren verloren.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten

Valentina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist eine Einzelfallentscheidung, denke ich.
Bei einem kleinen privaten Vermieter müsstest du das Schreiben sicherlich zahlen: er wusste nicht mehr weiter und hat sich an einen Anwalt gewandt, das ist dann sein gutes Recht und da du durch dein verhalten diesen Anwalt notwendig machtest, musst du ihn auch zahlen.

Bei einer großen Wohnungsgesellschaft sagt die Rechtsprechung, dass die nicht immer gleich zum Anwalt rennen muss sondern genügend Erfahrung haben sollte, um solche Dinge auch erst mal ohne Rechtsanwalt anzugehen. Nur hat sie das hier auch und wenn du nicht mehr mit ihnen kommunizierst, sind die Immobilienkaufleute irgendwann auch am Ende ihrer Kompetenzen angekommen und benötigen juristische Hilfe.

Also: Vielleicht lässt man sich ja auch einen Vergleich ein und jeder zahlt die Hälfte. Aber die Chance, dass man den Betrag von dir einzuklagen versucht, sind nicht gerade gering.

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#2
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das ist eine Einzelfallentscheidung, denke ich.
Bei einem kleinen privaten Vermieter müsstest du das Schreiben sicherlich zahlen: er wusste nicht mehr weiter und hat sich an einen Anwalt gewandt, das ist dann sein gutes Recht und da du durch dein verhalten diesen Anwalt notwendig machtest, musst du ihn auch zahlen.

Bei einer großen Wohnungsgesellschaft sagt die Rechtsprechung, dass die nicht immer gleich zum Anwalt rennen muss sondern genügend Erfahrung haben sollte, um solche Dinge auch erst mal ohne Rechtsanwalt anzugehen. Nur hat sie das hier auch und wenn du nicht mehr mit ihnen kommunizierst, sind die Immobilienkaufleute irgendwann auch am Ende ihrer Kompetenzen angekommen und benötigen juristische Hilfe.

Also: Vielleicht lässt man sich ja auch einen Vergleich ein und jeder zahlt die Hälfte. Aber die Chance, dass man den Betrag von dir einzuklagen versucht, sind nicht gerade gering.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich frage mich, warum der Vermieter überhaupt einen Anwalt beauftragt hat, wenn er mir mehrfach ein Gerichtsverfahren angedroht hat. Das hätte er doch auch ohne Anwalt in die Wege leiten können.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, Du hättest ja auch ohne Anwalt vorher die Erhöhung akzeptieren können. Der Anwalt wurde beauftragt, weil es offensichtlich ja ohne nicht geklappt hat.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Große Wohnungsbaugesellschaften haben doch eigentlich ihre eigenen Juristen, denke ich mal so. Fast jede Baugenossenschaft hat ja auch eigene. Wäre dann die Beauftragung eines externen Anwalts eigentlich berechtigt?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielleicht ist es hilfreich, wenn ich die letzten Briefe hochlade.






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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ altona, das kommt drauf an. Hier haben wir das Problem, dass die Vermieterin alleine tätig wurde, alles mehrfach angedroht wurde, keine Reaktion erfolgte. Dann ist es m.E. die Involvierung eines Anwalts gerechtfertigt. Ich würde allerdings den Anspruch auf Zahlung der Anwaltsgeühren dann ablehnen, wenn der Anwalt von vornherein eingeschaltet worden wäre.

wirdwerden

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Große Wohnungsbaugesellschaften haben doch eigentlich ihre eigenen Juristen, denke ich mal so. Fast jede Baugenossenschaft hat ja auch eigene. Wäre dann die Beauftragung eines externen Anwalts eigentlich berechtigt?


Unter Umständen schon, weil man ja nicht bei "Jurist" per se davon ausgehen kann, dass gerade dieser Teil zu seinem Wissensgebiet gehört.
Nehmen wir als Beispiel an, der Ass. hätte sich auf Steuerrecht und Bilanzierungsrecht spezialisiert, wäre er in anderen fachbereichen möglicherweise uninformierter als ein Sachbearbeiter, der sich aber über die Entwicklungen informiert hat.

Zitat (von Valuscha1984):
Vielleicht ist es hilfreich, wenn ich die letzten Briefe hochlade.


Nö, ist es nicht.

Zitat (von Valuscha1984):
Nun zu meiner Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Ich habe ihn weder beauftragt, noch habe ich ein Gerichtsverfahren verloren.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, es fehlt ganz offensichtlich auch die Kostentragungspflicht wegen Verzug.
Nur basierend auf Deinen eigenen Beiträgen komme ich zu der Schlussfolgerung dass Du bereits in Verzug warst und allein deshalb die Anwaltskosten übernehmen musst.
Aber gesichert ist das nicht, dazu müsste sich das ein Jurist ansehen, denn wir dürfen im Einzelfall natürlich nicht juristisch beraten.

Für mich hast Du zu lange zu hoch gepokert.

Zitat (von Valuscha1984):
Ich frage mich, warum der Vermieter überhaupt einen Anwalt beauftragt hat, wenn er mir mehrfach ein Gerichtsverfahren angedroht hat. Das hätte er doch auch ohne Anwalt in die Wege leiten können.
Hast Du Dir die Frage auch schon beantwortet?

Wenn Du nicht Dich sondern uns gefragt hättest, hätte ich geantwortet, dass es seine Sache ist.

Berry

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