Mieterhöhung nach § 558 BGB (Berlin)

6. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maik56r
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach § 558 BGB (Berlin)

Hallo liebe wissende Gemeinde, folgende Problematik: Wir mieten unsere Wohnung seit 5 Jahren.

Zum 01.09. sollte die Miete aufgrund von §558 BGB erhöht werden. Der Vermieter hat zusätzlich zu dem Wert der Mietspiegeltabelle (Mietwerten: 4,92-5,68-6,93) das Sondermerkmal „ Modernes Bad" (0,40 €/ Quadratmeter) hinzuaddiert und die Miete um diesen Betrag erhöht, also:

Die Miete wurde auf (6,93+0,40) 7,33 erhöht.

Der Vermieter hat allerdings das Sondermerkmal zum oberen Wert hinzuaddiert. Sollte es nicht der Mittelwert sein (finde dazu leider keinen Paragrafen)?

Ist solche Mieterhöhung rechtsfähig oder kann widersprochen werden? Wenn ein Widerspruch erhoben werden kann, auf welchen Paragrafen sollte man sich berufen?

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/miete/9455-mieterhoehung-nach-558-bgb-berlin.html#post65880

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