Mieterhöhung nach §558 BGB

13. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)
Mieterhöhung nach §558 BGB

Hallo,

die Schwiegereltern haben Post vom Vermieter bekommen, dass Sie die Miete nach §558 BGB erhöhen werden.

Im Schreiben steht folgendes:

Mit der Mietanhebung erkläre ich mich einverstanden

was unterschrieben zurück gesendet werden soll.

Was für eine Absicht hat der Vermieter? Und was ist wenn ich es nicht unterschrieben zurück senden?

Eigentlich bin ich gegen eine Mieterhöhung.

Kennt sich da jemand aus?

Grüße

-- Editiert sisqonrw am 13.12.2014 08:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1384x hilfreich)

In diesem Schreiben wird ja wohl noch mehr stehen als dieser eine Satz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter so blöd sein kann und ein ungültiges Mieterhöhungsbegehren verschickt. Vor allen Dingen dann, wenn er den richtigen Paragraphen benennt.

Und das solltest du auch machen. Lese den zitierten § 558 BGB und du kannst deinen Schwiegereltern berichten.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3493x hilfreich)

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mieterhoehung.html

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#3
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

klar steht da mehr dring. Wollte das jetzt nicht abtippen. Ich kann es auch einscannen und hochladen.

Wollte nur wissen was deren Absicht ist und ob ich das unbedingt unterschrieben zurück senden muss

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1007x hilfreich)

quote:
Wollte nur wissen was deren Absicht ist und ob ich das unbedingt unterschrieben zurück senden muss

Tja welche Absicht könnte wohl hinter einer Mieterhöhung stecken?
Und wenn die Mieterhöhung korrekt ist, sollte man zustimmen. Tut man es nicht, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 260x hilfreich)

OK Danke für die Info!

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#6
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

auf keinen Fall würde ich einfach so unterschreiben. Mieterhöhungen können berechtigt oder auch unberechtigt sein. Ist sie berechtigt, dann mußt du zustimmen. Ist sie unberechtigt, dann kannst du die Zustimmung auch verweigern. Um herauszufinden, ob die Mieterhöhung berechtigt oder unberechtigt ist, hast du mindestens 2 Monate nach Zugang des Schreibens Zeit.

Also entweder mal den Link von hamburger-1910 ganz genau studieren und nach einem Grund suchen, weshalb die Mieterhöhung unberechtigt sein könnte. Oder sich dafür an einen Mieterbund wenden, dessen Anwalt dann für dich nach einem solchen Grund sucht. Das könnte sich durchaus lohnen. Viele Vermieter kennen die genaue Rechtslage selber nicht. Sie schicken einfach ein Mieterhöhungsschreiben in der Hoffnung, daß der Mieter alles unterschreibt, was man ihm vorlegt. Wenn du aber einmal unterschrieben hast, dann mußt du zahlen, selbst wenn die Mieterhöhung unberechtigt gewesen wäre.

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