Mieterhöhung nach Besitzerwechsel eines Gestütes

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frau Schmitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Besitzerwechsel eines Gestütes

Hallo zusammen,

ich stelle hier eine Frage, die hoffentlich vom "normalen" Mietrecht abgeleitet werden kann...

Kann ein neuer Besitzer die Stallmiete der Verträge, die mit dem Vorbesitzer abgeschlossen wurden, erhöhen? Ich denke, das ist so ähnlich wie wenn ein Mietshaus samt vermieteten Wohnungen verkauft wird.

Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?

Vielen Dank, Gruß - Frau Schmitt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Nur für Wohnraum gibt es detaillierte Vorschriften zur Miethöhe (Vergleichsmietverfahren usw.).

Bei sonstigen Mietverträgen gilt einfach der Mietzins, der im Vertrag ausgewiesen ist. Eine einseitige Erhöhung ist nicht möglich. Allerdings ist es dem Vermieter bei Nichtzustimmung möglich, entsprechend den gesetzlichen oder vereinbarten Fristen den Vertrag zu kündigen (kein Sonderkündigungsrecht).

Allein aufgrund des Eigentumswechsels bestehen keine besonderen Rechte, vielmehr tritt der neue Eigentümer in die Verträge des alten ein.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Frau Schmitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wald-hase,

danke für die schnelle Antwort!

Das heisst also, wenn der neue Besitzer die Preise anheben will, mus ich dem nicht zustimmen. Er hat dann aber die Möglichkeit, mir den Vertrag zu kündigen? Und ich habe kein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung, sondern muss die Kündigungsfrist ( bis zum 3.Werktag des Monats zum Ende des Folgemonats )einhalten?

Gruß - Frau Schmitt

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