Mieterhöhung nach Dachsanierung

30. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Dachsanierung

Hallo zusammen,

heute haben wir Zahlen auf den Tisch bekommen. Wir bewohnen ein EFH zur Miete. Das Haus wurde dann vor vererbt an einen Sohn weitergeben. Dieser ist nun verpflichtet das Dach innerhalb 2 Jahren zu modernisieren.
Kosten für das neue Dach inkl. 2 Fenster 64.000 Euro. Förderungen 12.000 Euro.
Jetzt soll die Miete im Anschluss steigen um 200€ kalt. Neuer Wohnraum entsteht dadurch nicht, der Dachboden bleibt weiterhin Abstellfläche wie bisher.

Die 200€ Erhöhung wären eine Steigerung von 23% unserer aktuellen Kaltmiete.
Für uns natürlich ein heftiges Brett.

Auch wenn sicherlich so möglich empfinde ich es nur als unglücklich, da ich kaum einen Vorteil dieser Modernisierung habe. Eine mögliche bessere Dämmung kann ja kaum ins Gewicht fallen da der Dachboden reine Abstellfläche ist und die Betondecke zb gar nicht gedämmt wird oder der Betonboden (beide auch vom Energieberater als Wärmeverlust aufgezählt, genau wie die alte und zugige Eingangstür wo die meiste Wärme flöten geht nehme ich an)

Was würdet ihr mir in dem Falle raten?

Alles schlucken? Evtl nochmal in Verhandlung gehen und die Erhöhung versuchen zu drücken oder in einer Staffel vorzunehmen?

Wir sind leider keine Großverdiener.

Vielen lieben Dank

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25 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6149 Beiträge, 820x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Dieser ist nun verpflichtet das Dach innerhalb 2 Jahren zu modernisieren.


Von wem, sagt wer?

Zitat (von Jhaster):
Die 200€ Erhöhung wären eine Steigerung von 23% unserer aktuellen Kaltmiete.


§ 559 BGB - maximal 8 % und maximal 3 €/m²

Von den Gesamtkosten müssen die Kosten abgezogen werden, die eine Instandhaltung kosten würde.

Sanierung und Erhöhung müssen schriftlich angekündigt werden. Erhöht werden kann natürlich erst, wenn die Sanierung erfolgt ist.



-- Editiert von User am 30. März 2025 23:59

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Das Haus wurde dann vor vererbt an einen Sohn weitergeben.

Vor dem erben kommt das sterben. Das ist unverrückbar im BGB und in den Naturgesetzen fixiert.
Insofern gibt es kein "vorvererben".



Zitat (von Jhaster):
Dieser ist nun verpflichtet das Dach innerhalb 2 Jahren zu modernisieren.

Und?
Das wäre nur relevant, wenn der Sohn zum Zeitpunkt der Ankündigung der Modernisierung euer Vermieter wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2391 Beiträge, 1107x hilfreich)

Ich nehme doch mal stark an, dass es um die vorweggenommene Erbfolge geht und dann nach GEG saniert werden muss. Das heißt, der Sohn, also der (neue) Eigentümer wird dann auch Vermieter und sanierungspflichtig sein.

Was die Größenordnung angeht, so sieht das alles ok aus. Die Erhöhung entspricht einer Umlage von Kosten in Höhe von 30.000€ und ich nehme mal an, dass das Haus mindestens 100 m² hat. Damit sind die Grenzen eingehalten.
Bei der Erhöhung der Kosten auf rund 1.070€ (die bestimmt wehtut) muss aber halt auch bedacht werden, dass die Pflichtsanierung dem Eigentümer effektiv auch 52.000€ gekostet hat. Das tut erst so richtig weh...


-- Editiert von User am 31. März 2025 00:30

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
... dass die Pflichtsanierung dem Eigentümer effektiv auch 52.000€ gekostet hat


Nein., der VM erzielt Mietmehreinnahmen und kann die Investitionssumme über die Nutzungsdauer abschreiben. Letztendlich erzielt er über die Jahre einen zusätzlichen Gewinn, bzw. im Falle eines Verkaufes einen höheren Marktwert des Hauses.

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#5
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Nein., der VM erzielt Mietmehreinnahmen und kann die Investitionssumme über die Nutzungsdauer abschreiben. Letztendlich erzielt er über die Jahre einen zusätzlichen Gewinn, bzw. im Falle eines Verkaufes einen höheren Marktwert des Hauses.


Also erstmal: Ja der vorzeitigen "Erbe" ist jetzt unser neuer Vermieter.

Und ich als Laie empfinde es in der Tat auch als unglücklich, dass wir als Mieter sozusagen durch die Modernisierungserhöhung nicht nur das neue Dach komplett über Zeit bezahlen, sondern auch noch darüber hinaus sozusagen das nächste Dach gleich mit, da diese Dächer ja eine Recht lange Lebensdauer haben.
Der Vermieter geht also lediglich in Vorleistung, bekommt seine Investition aber durch uns zurück und darüber hinaus noch mehr... Obwohl es sein Dach/Eigentum/Wertsteigerung des Hauses ist....

Es wäre vlt nur halb so schlimm wenn wir durch diese "Modernisierung" einem spürbaren Mehrwert hätten. Den haben wir aber eigentlich nicht. Es ist vorher ein Abstelldachboden und es ist danach immer noch einer nur mit erneuert er Dämmung und zwei VELUX Fenster. Heizkosten eingespart werden meiner Meinung nach kaum, da das Haus grundsätzlich alt ist und zb zum Dachboden nur eine einfache Betondecke hat und ebenso vom Keller zum EG. Von der alten Tür wo es durch zieht ganz zu Schweigen....

Wären die Mieten überall nicht explodiert würde ich diese Erhöhung eigentlich auch nicht mitgehen....

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2576 Beiträge, 411x hilfreich)

Da müsste vielleicht mal geprüft werden, welche der Maßnahmen überhaupt alles "Modernisierung" sind und welche als "Instandhaltung" bereits mit der Miete abgegolten sind. Das muss der Vermieter plausibel voneinander abgrenzen.

Denn wenn es für den Mieter tatsächlich keinen Mehrwert hat sondern nur der Werterhaltung dient, sehe ich nicht unbedingt eine Modernisierung.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10481 Beiträge, 4643x hilfreich)

Eine Modernisierungsmieterhöhung ist eine extrem komplizierte Sache. Ich würde empfehlen, dies bei einem Mieterverein vor Ort überprüfen zu lassen. Klar, das kostet Geld. Aber in Eigenregie kann man selbst mit Hilfe eines Forums nicht feststellen, welche Kosten jetzt wirklich zur Mieterhöhung herangezogen werden dürfen und welche nicht. Falls eine Indexmiete vereinbart wurde, wird's bei einer Modernisierungsmieterhöhung noch komplizierter.

Zitat (von Jhaster):
Und ich als Laie empfinde es in der Tat auch als unglücklich, dass wir als Mieter sozusagen durch die Modernisierungserhöhung nicht nur das neue Dach komplett über Zeit bezahlen, sondern auch noch darüber hinaus sozusagen das nächste Dach gleich mit, da diese Dächer ja eine Recht lange Lebensdauer haben.
Nunja, wenn ihr mit der Miete jetzt über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, so ist zumindest von dort keine Erhöhung mehr möglich. Insoweit sollte man die Modernisierungsmieterhöhung gedanklich nicht als pure Extramiete für den Vermieter einordnen.

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#8
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nunja, wenn ihr mit der Miete jetzt über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, so ist zumindest von dort keine Erhöhung mehr möglich. Insoweit sollte man die Modernisierungsmieterhöhung gedanklich nicht als pure Extramiete für den Vermieter einordnen.


Ja das stimmt. Es ist wohl sogar möglich die Miete vorab auf den ortsüblichen Spiegel anzuheben und im Anschluss noch die Modernisierung draufzupacken wenn ich das richtig verstanden habe....

Was von den Kosten jetzt umlagefähige Modernisierungskosten sind und was möglicherweise Instandhaltung ist, weiß ich nicht. Wir haben nur eine Summe bekommen die es kostet und eine Summe die als Förderung angerechnet wird.

Heutzutage ist man ja eher darauf aus nicht mit dem Vermieter zu "streiten" um ein angenehmes Leben zu haben... aber genau davor habe ich eben auch Angst, dass es am Ende kein richtiges "Leben" mehr ist durch die Mehrbelastung, vor allem für die Kinder die noch keinen Urlaub erleben konnten bisher.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10481 Beiträge, 4643x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Ja das stimmt. Es ist wohl sogar möglich die Miete vorab auf den ortsüblichen Spiegel anzuheben und im Anschluss noch die Modernisierung draufzupacken wenn ich das richtig verstanden habe....
Das kann möglich sein oder auch nicht. Auch dazu empfehle ich, Fachpersonen vor Ort zu befragen.

Zitat (von Jhaster):
Wir haben nur eine Summe bekommen die es kostet und eine Summe die als Förderung angerechnet wird.
Das würde bei mir Zweifel auslösen, ob das wirklich eine rechtlich korrekte Ankündigung einer Modernisierungsmieterhöhung ist.

Zitat (von Jhaster):
Heutzutage ist man ja eher darauf aus nicht mit dem Vermieter zu "streiten" um ein angenehmes Leben zu haben...
Keiner kennt deinen Vermieter. Daher kann keiner beurteilen, ob dieser jetzt erst einmal alles aufwändig saniert um euch dann, wenn Lärm und Schmutz vorbei ist, auf Eigenbedarf zu kündigen. Oder ob an anderer Stelle nach der Modernisierung das nächste Problem auftaucht. Andererseits gibt es eben auch Vermieter, die selber zu knapsen haben und ihr Bestes versuchen, die Immobilie zu erhalten und die Mieter zu schonen. Solange man das nicht weiß, macht es keinen Sinn zu raten, ob ihr als Mieter streiten solltet oder nicht.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Der Vermieter geht also lediglich in Vorleistung, bekommt seine Investition aber durch uns zurück und darüber hinaus noch mehr... Obwohl es sein Dach/Eigentum/Wertsteigerung des Hauses ist....
Ich glaube, du hast eine etwas seltsame Vorstellung darüber, warum jemand vermietet. Selbstverständlich möchte ein Eigentümer Gewinn durch eine Vermietung erzielen. Das ist Sinn und Zweck warum etwas vermietet wird. Völlig egal was es ist, Haus, Wohnung, Auto Maschine....... der jeweilige Vermieter möchte einen Gewinn erzielen.
Diner bisherigen Beschreibung nach bin ich ebenfalls der Meinung, dass das das höhere Mietverlangen völlig in Ordnung ist.
Wie aber ja bereits geschrieben wurde, kann man prüfen lassen, ob das bisherige Vorgehen allerdings überhaupt rechtskonform ist um ein ansonsten berechtigtes höheres Mietverlangen überhaupt wirksam werden zu lassen.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6149 Beiträge, 820x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das würde bei mir Zweifel auslösen, ob das wirklich eine rechtlich korrekte Ankündigung einer Modernisierungsmieterhöhung ist.


Dem stimme ich tatsächlich zu.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10481 Beiträge, 4643x hilfreich)

Um den Beitrag von 3,141592653 aufzugreifen: 200 Euro monatliche Erhöhung entspricht einer Erhöhung von 2400 Euro im Jahr was wiederum 8% von 30.000 Euro sind. Das wäre also eine Erhöhung, die zu bereinigten Modernisierungskosten von 30.000 Euro passt. Offenbar hast du 64.000 Euro Gesamtkosten und 12.000 Förderungen genannt bekommen. Das wären 52.000 Euro und nicht 30.000 Euro. Wenn die beiden Zahlen stimmen, dann wären in der bisherigen Forderung also 22.000 Euro der Modernisierung nicht umgelegt.

Natürlich muss der Vermieter dennoch sauber begründen und vorrechnen. Auch müssen die Grenzen aus § 559 (3) BGB eingehalten werden. Aber es wäre zumindest möglich, dass der Vermieter noch mehr als bisher gefordert umlegt, sofern die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen oder z.B. Zinsvergünstigungen mit weniger als 22.000 zu Buche schlagen. Möglich heißt nicht das es so kommt. Aber zumindest wollte ich darauf hinweisen.

Zugegeben, so richtig verstehe ich nicht, warum Dachfenster bei einem reinen Abstellraum eine Wohnwertverbesserung und damit umlagefähig sein sollen. Auch kann ich nicht beurteilen, ob der Rest wirklich eine Modernisierung oder eher eine Sanierung eines eh kaputten Dachs darstellt. Aber ohne weitere Angaben wird das auch ein Mieterverein nicht können.

Daher würde ich mein Rat etwas verändern wollen: Überlege dir, ob das für dich insgesamt so Sinn ergibt. Ein paar Informationen hast du ja im Forum erhalten. Dann gibt es zwei Wege: Das ganze so akzeptieren oder vom Vermieter genauere Informationen und Begründungen zu den geplanten Arbeiten sowie den einzelnen Kosten und Abzügen verlangen. Erst wenn du die hast, macht es wirklich Sinn, sich rechtlich beraten zu lassen. Denn erst dann hast du etwas wirklich Prüfbares in der Hand.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
sondern auch noch darüber hinaus sozusagen das nächste Dach gleich mit, da diese Dächer ja eine Recht lange Lebensdauer haben.
Hier dürfte ein Denkfehler vorliegen.
Als Mieter könntet ihr demnächst aus Gründen ausziehen und schon wäre Ende mit der *Finanzierung des Daches* durch euch.
Zitat (von Jhaster):
Was würdet ihr mir in dem Falle raten?
Bitte mal relevante Sachverhalte angeben.
zB. Wann-wer-was-warum---fordert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hier dürfte ein Denkfehler vorliegen.
Als Mieter könntet ihr demnächst aus Gründen ausziehen und schon wäre Ende mit der *Finanzierung des Daches* durch euch.


Aber dann zahlt doch der nächste Mieter weiter? Evtl sogar noch mehr da man bei neuer Vermietung wieder mehr Miete nehmen kann?
Das traurige ist ja, wir können die Miete als absurd hoch empfinden, es wird aber immer jmd geben der den Preis bezahlt. (Begehrte Wohnlage und wenig Angebote)

Ich will ein Schreiben aufsetzen um Klarheit zu bekommen wie hoch genau die Kosten sind und wie viel er davon umsetzt. Aber wichtiger wäre mir die Sicherheit da mit meinen kleinen Jungs auf lange Sicht wohnen zu können. Wenn da die Jahre weitere Erhöhungen kommen sind wir gezwungen auszuziehen, was mit Wegzug einher gehen würde und das ist bei Kindern mit Kita/Schule/Freunde besonders traurig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6149 Beiträge, 820x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Um den Beitrag von 3,141592653 aufzugreifen: 200 Euro monatliche Erhöhung entspricht einer Erhöhung von 2400 Euro im Jahr was wiederum 8% von 30.000 Euro sind. Das wäre also eine Erhöhung, die zu bereinigten Modernisierungskosten von 30.000 Euro passt.


8 % jährlich und maximal 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren. (Wenn ursprüngliche Miete über 7 €/m² )

Da wir die Ausgangszahlen nicht kennen, ist es schwer die Berechnung zu beurteilen.

Zitat (von cauchy):
Zugegeben, so richtig verstehe ich nicht, warum Dachfenster bei einem reinen Abstellraum eine Wohnwertverbesserung und damit umlagefähig sein sollen.


Dies ist wohl der Wärmedämmung geschuldet, es würde keinen Sinn machen alte Fenster drin zu lassen, das würde das Ergebnis der Dämmung schmälern.

Ich würde das allerdings alle mal von einem Fachmann prüfen lassen.

Zitat (von Jhaster):
Aber dann zahlt doch der nächste Mieter weiter?


Nun ja, der würde dann direkt die kompette neue Miete zahlen.

Zitat (von Jhaster):
Aber wichtiger wäre mir die Sicherheit da mit meinen kleinen Jungs auf lange Sicht wohnen zu können


Die Sicherheit wird schwer zu bekommen sein.



-- Editiert von User am 31. März 2025 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dies ist wohl der Wärmedämmung geschuldet, es würde keinen Sinn machen alte Fenster drin zu lassen, das würde das Ergebnis der Dämmung schmälern.


Ne das hat wohl andere Gründe. Um den Dachboden einmal als Wohnraum deklarieren zu können benötigt er genau diese 2 Fenster.
Ich denke also damit haben sie sich zumindest diesen Schritt in Reichweite gelassen. Ob und wann da noch Wohnraum geschaffen wird wissen wir leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2391 Beiträge, 1107x hilfreich)

Wenn eine Geschossdeckendämmung nicht möglich ist, oder alternativ dazu, kann man auch das Dach dämmen, um den Vorschriften zu entsprechen. Dazu gehören natürlich auch gedämmte Fenster.
Dass die Mehrkosten bei Weitem nicht dem Minderverbrauch entsprechen, nunja, das trifft den Vermieter wie den Mieter und ist politisch so gewollt. Eine bestimmte Partei ist damit besonders auf Zack. Das kann man höchstens politisch, also mit seiner Wählerstimme (dennoch, bitte nicht AfD) lösen, denn Ideologie ist nicht immer auch sinnvoll oder zielführend (vor allem bzgl. sozialem Sprengstoff, der dann in letzter Konsequenz auch die ideologischen Ziele gewisser Organisationen massiv torpedieren kann).

Um den Dachboden als Wohnraum deklarieren zu können braucht man entsprechende Deckenhöhen, entsprechenden Brandschutz, Zugangsmöglichkeiten, Schall- und Wärmeschutz und noch so einiges mehr. Ob sich das ein Vermieter bei den Auflagen und Kosten heutzutage antun will? Wohl eher weniger.
Man wird aber zu entsprechenden Modernisierungen gezwungen. Ob man will oder nicht, ob es sinnvoll ist oder nicht, man muss. Natürlich bleibt das auch bei den Mietern hängen, denn ein Vermieter kann, darf und würde nicht vermieten, wenn er damit nur draufzahlt, also quasi die Mieter sponsert.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10481 Beiträge, 4643x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
8 % jährlich und maximal 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren. (Wenn ursprüngliche Miete über 7 €/m² )
Deshalb hatte ich auch auf § 559 (3) BGB verwiesen. Aber selbst wenn diese Grenzen der Grund für "nur" 200 Euro Mieterhöhung sind, so reichen eben bereinigte Modernisierungskosten von 30.000 Euro um diese zu erreichen. Bei einer aktuell angegebenen Summe von 52.000 Euro macht es das wahrscheinlicher, dass selbst bei Abzug von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen 30.000 Euro erreicht werden.

Zu den Fenstern habe ich eine Nachfrage: Gibt es da aktuell schon Fenster, die bei der Modernsierung ausgetauscht werden?

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#19
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zu den Fenstern habe ich eine Nachfrage: Gibt es da aktuell schon Fenster, die bei der Modernsierung ausgetauscht werden?


Es gibt nur ein altes Fenster welches sehr klein ist, evtl 40x40cm und ohne Leiter auch nicht erreichbar ist

Ursprünglich war ja auch mit der Modernisierung eine Wohnraumerweiterung geplant. Es sollte 1 kleines Zimmer dort oben entstehen.
Von diesem Plan sind unsere Vermieter nun kürzlich zurück getreten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Aber dann zahlt doch der nächste Mieter weiter?
Man sollte bitte möglichst vorn anfangen, bevor man die Zukunft der Kinder oder anderer Mieter thematisiert.
Es geht zunächst nur darum, ob das, was ihr jetzt auf dem Tisch habt, auch eine korrekte Mieterhöhungs-Forderung des Vermieters ist.
Offenbar ist es das nicht und eine Mieterhöhung noch lange nicht in Sicht.

Zitat (von Jhaster):
Ich will ein Schreiben aufsetzen um Klarheit zu bekommen wie hoch genau die Kosten sind und wie viel er davon umsetzt.
Ich meine, du musst gar nichts aufsetzen.
Wenn euer Vermieter mehr Miete aus Gründen xyz will, muss er etwas aufsetzen.
Dafür gibts Vorschriften und Gesetze. Die muss der Vermieter kennen und beachten, sonst musst du als Mieter nicht mehr als bisher zahlen.

Also warte doch bitte, ob und wann er das tut.--->Erst DANN ergibt sich weiteres.

Zitat (von Jhaster):
Ne das hat wohl andere Gründe. Um den Dachboden einmal als Wohnraum deklarieren zu können benötigt er genau diese 2 Fenster.
Alles keine Fakten, keine wichtigen Zahlen, alles nur Gerede.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 45x hilfreich)


Zitat (von Jhaster):
heute haben wir Zahlen auf den Tisch bekommen.


Da wäre interessant was man da genau bekommen hat und was da alles gemacht werden soll.

Zitat (von Jhaster):
Kosten für das neue Dach inkl. 2 Fenster 64.000 Euro. Förderungen 12.000 Euro.


Zitat:
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.

energie-fachberater.de

Zitat (von Jhaster):
Es gibt nur ein altes Fenster welches sehr klein ist, evtl 40x40cm und ohne Leiter auch nicht erreichbar ist


Dann ist offensichtlich genügend Raumhöhe vorhanden!?

Zitat (von Jhaster):
Ursprünglich war ja auch mit der Modernisierung eine Wohnraumerweiterung geplant. Es sollte 1 kleines Zimmer dort oben entstehen.
Von diesem Plan sind unsere Vermieter nun kürzlich zurück getreten.


Dann ist fraglich, ob ein Mieter einen Luxussanierung des Vermieters im vollen Umfang mitfinanzieren muss!?

Das Dämmen der obersten Geschossdecke (begehbar) kostet bei einem EFH keine 10.000,-€ und erfüllt die Auflagen nach dem GEG vollkommen.

Selbst eine Zwischansparrendämmung und zwei Dachfenster kosten keine 64.000,-€.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Selbst eine Zwischansparrendämmung und zwei Dachfenster kosten keine 64.000,-€.
Wenn dazu eine Neueindeckung des Dachs mit Unterspannbahn erforderlich sein sollte, dann können die Kosten durchaus in diese Höhe steigen. Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen ist das aber alles Glaskugelraterei.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jhaster
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn dazu eine Neueindeckung des Dachs mit Unterspannbahn erforderlich sein sollte, dann können die Kosten durchaus in diese Höhe steigen. Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen ist das aber alles Glaskugelraterei.


Das ganze war im ersten Gespräch (Überreichung des Ankündigungsschreibens) auch leider sehr schwammig formuliert. Da wir jetzt um einen weiteren Termin bitten (diesmal ohne unsere Kinder die um und rumzappeln) werden wir versuchen das konkret zu hinterfragen. U.a. da wir auch wissen müssen was da evtl noch in den kommenden Jahren angedacht ist.

Das Schreiben ist dazu wiegesagt auch noch womöglich mit zu kurzer Frist gekommen, da die Arbeiten bereits im Mai beginnen könnten. Damit wären es offensichtlich keine 3 Monate vorab. Aber darüber wollen wir nicht streiten. Im besten Fall wollen wir dort ja alt werden ☺

Tut mir leid wenn ich teilweise zu viel springe oder nicht alle Infos hinterlegen konnte, ich kenne mich gar nicht aus und bin bis hierhin schon sehr dankbar für all Eure Infos und Ratschläge

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6149 Beiträge, 820x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber selbst wenn diese Grenzen der Grund für "nur" 200 Euro Mieterhöhung sind, so reichen eben bereinigte Modernisierungskosten von 30.000 Euro um diese zu erreichen.


Ich dachte eher, dass es evtl. zu hoch sein könnte, da die 3 €/m² das Maximum sind, was innerhalb von 6 Jahren angehoben werden darf.

Alles in allem sollte man sich durch einen Fachmann/eine Fachfrau beraten lassen. Mieterschutz oder Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10481 Beiträge, 4643x hilfreich)

Zitat (von Jhaster):
Es gibt nur ein altes Fenster welches sehr klein ist, evtl 40x40cm und ohne Leiter auch nicht erreichbar ist
Ich verstehe schon, dass vermutlich auch das alte Fenster aufgrund der Wärmeisolierung ausgetauscht werden muss. Aber das ist ja noch kein Grund für zwei große, neue Fenster. Daher bleibt es für mich fraglich, warum die zwei großen Fenster bei einem Abstellraum eine Wohnwertverbesserung darstellen sollen. Ich sage nicht, dass der Vermieter das nicht begründen kann. Aber offensichtlich ist es für mich nicht. Änderungen der Nutzungsart, die vielleicht irgendwann mal in irgendeiner Zukunft relevant werden könnten, scheinen mir auf jeden Fall keine gute Begründung zu sein.

Zitat (von Solan196):
Alles in allem sollte man sich durch einen Fachmann/eine Fachfrau beraten lassen. Mieterschutz oder Anwalt.
Korrekt. Aber optimalerweise erst dann, wenn man mehr Informationen am besten schriftlich hat. Bisher gibt's ja fast nichts, was da wirklich geprüft werden könnte.

Zitat (von Jhaster):
Das Schreiben ist dazu wiegesagt auch noch womöglich mit zu kurzer Frist gekommen, da die Arbeiten bereits im Mai beginnen könnten. Damit wären es offensichtlich keine 3 Monate vorab. Aber darüber wollen wir nicht streiten.
Dadurch würde eine Modernisierungsmieterhöhung erst später wirksam werden, siehe § 559b (2) BGB. Da diese Ankündigung aber vermutlich eh die Voraussetzungen aus § 555c BGB nicht einhält, ist das dann auch schon egal.

Irgendwann nach den Arbeiten wird eine Erklärung zur Modernisierungsmieterhöhung kommen. Wenn die nicht korrekt begründet und berechnet wird, ist sie eh erst einmal nicht wirksam. Wenn denn dann irgendwann eine nach § 559b (1) BGB korrekte Erklärung kommt, dann sind's halt noch einmal 9 Monate statt 3 Monate bis sie wirkt.

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