Guten Abend!
Folgende Thematik.
Einzugsdatum 01.07.2021. Im Vergleich zum Vormieter wurde die Miete im neuen Mietvertrag um 80 € erhöht. Neue Gesamtmiete 2200 (Miete des Vormieters 2120). Nun Schreiben über Zustimmung zur Mieterhöhung zum 01.07.2021 . Mieterhöhung satte 300€. Neue Miete ist Mietspiegel konform.
Soweit ich das verstehe wurde die 15 Monatsfrist § 558 BGB nicht eingehalten und die Mieterhöhung ist somit zunächst nicht durchsetzbar? Zweite Frage ob die Mieterhöhung im Vergleich zur Vormiete schon als Mieterhöhung gilt und somit so kurzfristig keine neue Mieterhöhung erfolgen kann?
Vielen Dank an die Profis
Mieterhöhung nach Einzug
26. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2022 | 21:20
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung nach Einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2022 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Die Sachverhaltsschilderung ergibt keinen Sinn.
ZitatZweite Frage ob die Mieterhöhung im Vergleich zur Vormiete schon als Mieterhöhung gilt :
Nö.
#2
Antwort vom 26. April 2022 | 21:42
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Nun Schreiben über Zustimmung zur Mieterhöhung zum 01.07.2022
2022 sollte das heißen also 12 Monate nach Mietbeginn
Mea culpa
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. April 2022 | 21:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitat2022 sollte das heißen also 12 Monate nach Mietbeginn :
Ah, ok.
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.
Da hier 3 Monate fehlen, handelt es sich also nicht um ein Mieterhöhungsverlangen.
Jetzt kommt es halt darauf an, wie man darauf reagieren will. Friedlich und nett oder eher nüchtern nach Gesetz.
#4
Antwort vom 26. April 2022 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatZweite Frage ob die Mieterhöhung im Vergleich zur Vormiete schon als Mieterhöhung gilt und somit so kurzfristig keine neue Mieterhöhung erfolgen kann? :
Nein, das gilt nicht als Mieterhöhung.
#5
Antwort vom 27. April 2022 | 07:47
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Vermutlich ist alles gesagt.
Ich Frage mich aber gerade, wann die 15-Monats-Frist beginnt. Ist die Miete nicht seit Vertragsabschluss unverändert? Wenn der Vertrag also schon drei Monate vor Einzug geschlossen wurde: ist die Frist vielleicht doch schon abgelaufen?
Und jetzt?
Schon
268.161
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten