Mieterhöhung nach Mietspiegel

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fluffy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieterhöhung nach Mietspiegel

Wir haben eine Mieterhöhung nach Mietspiegel für unser altes Siedlungsreihenhäuschen bekommen. Ich habe beim Vermieter nachgefragt, seit wann nach Mietspiegel berechnet wird, die Antwort lautet seit jeher. Nun habe ich mir die Mühe gemacht und die Mietspiegel der letzen 14 Jahre nachgerechnet und habe gemerkt, das wir im Schnitt 30% zu viel Miete bezahlt haben. Der Vermieter will meine Zustimmung nach §558, obwohl ich ihm mitegeteilt habe, das seine Berechnung nicht stimmt. Er hat dies korrigiert, lässt aber trotzdem bei der Erhöhung. Kann ich was dagegen machen. Der Mietspiegel sagt 8,76 aus, bei uns nur noch 8,28, da die Erhöhung aber nur bis 8,11 Euro geht, sollen wir trotzdem die Erhöhung zahlen. Meine Frage: kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich trotz allem zustimmen

-- Editier von Fluffy28 am 21.07.2015 21:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Der Mietspiegel sagt 8,76 aus, bei uns nur noch 8,28, da die Erhöhung aber nur bis 8,11 Euro geht,


Wer soll dies so verstehen ? Begründe das wenigstens mal.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Vielleicht einfach mal versuchen sich ein bisschen klarer auszudrücken.

Zitat:
Ich habe beim Vermieter nachgefragt, seit wann nach Mietspiegel berechnet wird, die Antwort lautet seit jeher.

Was ist das für ne Frage, und was ist das für eine Antwort? Eine Miete ist idR festgelegt, danach kann es Mieterhöhungen geben, aber Mieten "berechnen" sich nicht. Habt ihr in 14 Jahren vorher nie eine Mieterhöhung erhalten?

Zitat:
Der Mietspiegel sagt 8,76 aus, bei uns nur noch 8,28, da die Erhöhung aber nur bis 8,11 Euro geht, sollen wir trotzdem die Erhöhung zahlen.

Wieder völlig unklar. Was soll das heissen? Wenn der Vermieter 8,28€ verlangen könnte, aber nur 8,11€ verlangt, dann ist das doch ok. Wo ist dein Problem?
Und solltet ihr die letzten 14 Jahre nie eine Mieterhöhung erhalten haben, halte ich es für äusserst unwahrscheinlich, dass ihr im Schnitt 30% zuviel bezahlt habt.

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#3
 Von 
Fluffy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vermieter errechnet die Miete mit Zu-Abschlägen auf 8,76 Euro. Erhöhen tut er aber nur auf 8,11 Euro, da die Häuser weder saniert noch energieeffizient sind. Aufgrund falscher Berechnung kommen aber jetzt nur 8,28 bei uns raus ( sind die einzigen, die es gemerkt haben). Der Vermieter ist eine Wohnungsgesellschaft.

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#4
 Von 
Fluffy28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben in 14 Jahren keine Mieterhöhung erhalten. Die Miete liegt aber laut Mietspiegeln 2000 / 2002 / 2008 im Schnitt 30 % unter unserer jetzigen Miete. Nur ist jetzt der Mietspiegel Aufgrund von Wohnungsengpässen in die Höhe geschnallt und man kommt als Gesellschaft dadurch in den Genuss die Miete zu erhöhen. Deshalb meien Frage an die Gesellschaft, seit wann wird bei Ihr nach Mietspiegel berechnet, haben Sie vor auchnie gemacht! Die schriftlche antwort lautete " Man orientiere sich seit jeher an dem gültigen Mitspiegel.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter errechnet die Miete mit Zu-Abschlägen auf 8,76 Euro. Erhöhen tut er aber nur auf 8,11 Euro, da die Häuser weder saniert noch energieeffizient sind. Aufgrund falscher Berechnung kommen aber jetzt nur 8,28 bei uns raus ( sind die einzigen, die es gemerkt haben).

Ich fasse zusammen: Der Vermieter dürfte nach neuer Berechnung 8,28€ verlangen, will aber nur 8,11€.
Nochmal: Wo ist euer Problem?

Zitat:
Deshalb meien Frage an die Gesellschaft, seit wann wird bei Ihr nach Mietspiegel berechnet, haben Sie vor auchnie gemacht! Die schriftlche antwort lautete " Man orientiere sich seit jeher an dem gültigen Mitspiegel.

Ähm............. vor 14 Jahren war es noch nicht nötig sich bei Neuvermietung am Mietspiegel zu orientieren und ist es heute auch noch nicht überall. Erst bei Mieterhöhungen wird der Mietspiegel relevant, und da dies eure erste Mieterhöhung ist, erst jetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Die Miete liegt aber laut Mietspiegeln 2000 / 2002 / 2008 im Schnitt 30 % unter unserer jetzigen Miete.

Unerheblich. Ihr habt die Miete die vertraglich vereinbart wurde akzeptiert.



Zitat:
Deshalb meien Frage an die Gesellschaft, seit wann wird bei Ihr nach Mietspiegel berechnet, haben Sie vor auchnie gemacht! Die schriftlche antwort lautete " Man orientiere sich seit jeher an dem gültigen Mitspiegel.

Ist ja auch vollkommen korrekt, das die sich daran orientiern. Dafür ist der ja gedacht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Fluffy28):
Meine Frage: kann ich etwas dagegen unternehmen


Ja, von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dann ist die erhöhte Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zu zahlen.

Zitat (von Fluffy28):
oder muss ich trotz allem zustimmen


Wenn Du wohnen bleiben willst ja. Notfalls wird sich der Vermieter die Zustimmung einklagen.

Für die Berechnung der Miete bei Neuvermietung ist der Mietspiegel irrelevant. Nur bei einer Mieterhöhung kommt er ins Spiel.

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