Mieterhöhung nach Modernisierung - Gasheizung - kann er alle Kosten umlegen?

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
markus2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieterhöhung nach Modernisierung - Gasheizung - kann er alle Kosten umlegen?

Hallo,
wir haben folgenden Fall:
Unser Vermieter hat die Gasheizung unseres Hauses modernisiert (neuer Brenner und neuer Kessel). Sie war schon etwas älter, er sagt aber, er hätte diese Maßnahme getroffen, um Energie zu sparen bzw. um die Umwelt zu schonen.
Jetzt will er die Miete erhöhen, was für uns im Prinzip auch in Ordnung ist. Aber: Wir glauben, dass er nicht die kompletten Kosten umlegen kann, sondern er müsste die Kosten für eine Heizung, die mit der normalen Miete bereits abgegolten ist, abziehen.
Ist das richtig? Kann mir dazu jemand was sagen?
Viele Grüße
Markus

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wie will er denn die Miete erhöhen ?

Basierend auf dem Mietspiegel oder auf den Kosten der neuen Heizung ?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markus2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, merke gerade, dass ich nicht präzise genug war.
Knackpunkt ist, dass er die kompletten Kosten der neuen Heizungslemente umlegen will. Wir sind der Meinung, er müsste die Kosten für eine Heizung abziehen, die ja im Haus sein muss, also zur Mietsache zählt.
Sprich: Er will die Kosten der kompletten Arbeiten auf uns umlegen. Er sagt, es handele sich um eine Modernisierung (Gasheizung wurde modernisiert), allein der Glaube fehlt mir. Es war eine ältere Gasheizung, die gerne mal ausgefallen ist. Kann also sein, dass die sowieso hätte modernisiert werden müssen, weil sie Abgaswerte nicht mehr eingehalten hat.
Muss er das nachweisen? Liegen wir mit unserer Ansicht richtig, oder ist das Mumpiz?
Er hat die Modernisierung angekündigt, das ist alles völlig ok. Er hat aber die Fristen nicht eingehalten, das hat er auch eingesehen, da werden wir uns schon einig. Bei der Höhe hakt es allerdings. Kann wer helfen?
Vielen dank und Gruß
Markus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich sehe das nicht als Modernisierung. Eine alte Gasheizung durch eine neue Gasheizung zu ersetzen muss er unbedingt nachweisen, dass er damit Energie einspart.
Tatsächlich kann er 11% der Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen. Weiterhin heisst es auch in den Modernisierungsratgebern, dass die Kosten einer normalen Instandhaltung oder Instandsetzung abgezogen werden müssen. Ersetzt er also die komplette Heizung, aber zur tatsächlichen Einsparung von Energie trägt nur der Brenner bei oder ein anderes, einzelnes Element, dann kann er auch nur diese Kosten mit 11% auf den Mieter umlegen.
In so einem Fall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Problem bei der Sache ist immer, dass man dadurch meist erst den VM auch zwingt, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da auch bei VM oft nur Halbwissen über die Pflichten herrscht.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Susi,

Ersetzt er also die komplette Heizung, aber zur tatsächlichen Einsparung von Energie trägt nur der Brenner bei

Glaubst Du wirklich, daß hier sämtliche Heizkörper und das komplette Rohrsystem ausgetauscht wurden ?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
markus2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

... wir haben die Rechnungen mal gesehen, das waren summasummarum glaube ich so rund 10000 euro. er sagt es wäre eine energiesparende maßnahme, weil er brenner und kessel ausgetauscht hat. außerdem hat er warmwasserleitungen direkt in küche und bad gelegt, da sind jetzt die durchlauferhitzer überflüssig geworden, der teil ist eine modernisierung, soll und kann er auch umlegen, keine frage.
bei den arbeiten an der heizung sind wir uns aber nicht sicher.
er sagt, es wäre eine energiesparende maßnahme, allerdings war es vorher schon eine gasheizung, die vielleicht auch etwas älter war und deswegen modernisiert werden musste.
wir verstehen uns eigentlich ganz gut mit unserem vermieter, mit einem anwalt würde ich ihm noch nicht kommen wollen.
hat jemand vielleicht einen literaturtipp, wo UNSER fall in etwa abgebildet ist? vor allem der teil: kosten für die instandhaltung, modernisierung einer heizung muss er abziehen?

vielen dank und viele grüße

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

weil er brenner und kessel ausgetauscht hat.

Der Kessel gehört doch wohl zum Warmwasserteil, oder ?

Brenner vermutlich um die 3.500 €.
'Umlageanteil' für das ganze Haus also mtl. 32 €. Geteilt durch wieviel Mietparteien ?

Mit einer vernünftigen 'Abrundung' sollte das einvernehmlich zu regeln sein.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

http://bmgev.de/mietrecht/files/Modernisierung-2006.pdf

Grundsätzlich spreche ich davon, die Begründung der Modernisierungserhöhung von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen.
Wenn er alles korrekt gemacht hat, ist es ja gar nicht nötig, dem VM "mit dem Anwalt kommen zu wollen".
Falls er aber doch Fehler macht ist es doch nur richtig eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Natürlich sollte man bei der Höhe des Streitwerts immer abwägen, so wie Morti vorgerechnet hat.
Es gibt immer 2 Möglichkeiten: entweder man wehrt sich oder man hat seine Ruhe und zahlt.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Durch geringere Heizkosten wird das mehr als ausgeglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das bezog sich jetzt nur auf den moderneren Brenner.
Der Rest kann ja ohnehin 'umgelegt' werden.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

@Eichhörnchen2:

Ich kenne viele, die lieber ihre Ruhe haben und zahlen. Das deutsche Volk ist doch im Großen und Ganzen ein gutes Beispiel, für viele Sachen wären in Frankreich schon längst alle Bürger auf der Straße oder in Paris würden wieder ein paar Autos brennen.

die Spritsteuer, die (erneute) Diätenerhöhung, Lebensmittelpreise, Einführung des Teuro
Der Deutsche hälts Maul und zahlt..., bzw. ist ein Volk von Ja-Sagern und Nichtdrübernachdenkern, Lemminge

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Unser Vermieter hat die Gasheizung unseres Hauses modernisiert (neuer Brenner und neuer Kessel).


Ob da überhaupt von einer Modernisierung im Sinne einer Modernisierungserhöhung die Rede ist bezweifle ich stark.

So wie ich es verstehe wurde die alte Gasheizung durch eine neue Gasheizung ersetzt. Dass eine neue Gasheizung effizienter mit Energie umgeht liegt wohl in der Natur der Sache. Dies aber dann dazu herzunehmen um diese Instandhaltung bzw. Renovation für eine Modernisierungserhöhung zu verwenden halte ich für nicht durchsetzbar.

Hätte der VM meinetwegen jetzt die Gasheizung mit einer Holzhackschnitzelbefeuerung ausgetauscht sähe die Sache evtl. wieder anders aus.

Ich würde auch empfehlen hier mal nen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Und seis nur dazu um sich aus erster Hand zu informieren.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Renovation

Wo hast Du das Wort her ?

Klingt das mehr nach Revolution oder Reformation ?

1x Hilfreiche Antwort

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