Liebe Forummitgleider,
mal angenommen ich wäre stolzer Besitzer einer 65qm Wohnung in Hamburg in Toplage, die vermietet ist. Darüberhinaus angenommen, dass diese Wohnung für satte EUR 25.000.- energetisch saniert wird, mit allem was dazugehört und nun den neuesten KFW Standards entspricht. Wenn ich jetzt 11% von diesen EUR 25000.- p.a. auf den Mieter umlegen wollen würde impliziert das eine jährliche Mehrbelastung für den Mieter von EUR 2.750, was monatlich nach Adam Riese EUR 229.- ausmachen würde. Bei einer angenommenen Kaltmiete von EUR 650.- wäre das eine Steigerung von deutlich über 30%. Davon abgesehen, dass das nicht fair wäre - ginge das denn???
-----------------
" "
Mieterhöhung nach Modernisierung - Steigerung von über 30% möglich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Davon sind Instandsetzungskosten abzuziehen. Also wenn z.B. moderne Fenster eingebaut wurden, ist von den Kosten abzuziehen, was die Instandsetzung der alten gekostet hätte.
-----------------
""
DAnke fuer das prompte Feedback!
Gut, aber selbst wenn ich EUR 5k abziehe, obwohl die Fenster nicht wirklich alt waren komme ich auf eine astronomische Mieterhöhung!
Frage: darf man das!?
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Also wenn z.B. moderne Fenster eingebaut wurden, ist von den Kosten abzuziehen, was die Instandsetzung der alten gekostet hätte.
Ganz so streng wird das nicht gehandhabt soweit ich weiss. Sind die alten Fenster noch ok und man tauscht diese aus, dann würden die gesamten Kosten zählen.
quote:
Frage: darf man das!?
Man darf! Ich hab vor ein paar Tagen erst einen Bericht gesehen da ging die Miete innerhalb von ca. 5 Jahren um ca. 70% hoch: Miete lange Zeit nicht erhöht, 2x die "normale" Erhöhung um 20% zzgl. 1x Modernisierungserhöhung.
Ob du die Mieter so halten kannst ist die eine Frage. Ob du zu dem Preis leicht andere Mieter findest ist die andere Frage.
-----------------
""
Stellt sich doch auch die Frage, was "unterm Strich" rauskommt, d.h. inwiefern werden die Nebenkosten gemindert. Tatsächlich sieht man ja als Mieter immer nur die Gesamtkosten und differenziert eher selten nach KM und NK. Also wieviel Energiekosten hat die Wohnung vor und wieviel nach der Sanierung. Ich nehme doch mal an, wenn wirklich gut saniert wird hat man erheblich weniger Energiekosten, da wird ggf. die Hälfte der Erhöhung mit aufgefangen?
Es stellt sich doch tatsächlich die Frage: Was hat man davon, wenn die Mieter nach der Mieterhöhung ausziehen und bekommt man die gleiche Miete bei Neuvermietung, hier eine KM von 870 Euro für 65 qm ???
Zum Vergleich sind mir bekannt: Neubaubezug 50 qm Köln, gute Lage, 900 warm.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Hallo qfilmmark
quote:<hr size=1 noshade>Bei einer angenommenen Kaltmiete von EUR 650.- wäre das eine Steigerung von deutlich über 30% <hr size=1 noshade>
einmal vorausgesetzt, dass alle Anforderungen an eine Modernisierungserhöhung erfüllt sind, könnte hier von einer Mietpreisüberhöhung gem. § 5 WiStG ausgegangen werden.
Die Mietpreisüberhöhung hat drei Voraussetzungen:
1.Die im Mietvertrag vereinbarte Miete muss mindestens 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
2.Es muss eine Mangellage an vergleichbaren Wohnungen vorliegen.
3.Und der Vermieter muss diese Mangellage ausgenutzt haben, um eine überhöhte Miete zu verlangen.
Punkt 2 und 3 nachzuweisen ist allerdings schwierig....
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
-- Editiert Karakorum am 22.02.2013 07:43
-- Editiert Karakorum am 22.02.2013 07:44
-- Editiert Karakorum am 22.02.2013 07:45
eine jährliche Mehrbelastung für den Mieter von EUR 2.750,
Und das hat ein normaler Mieter nicht annähernd an Heizkosten.
Ein Saunabetrieb vielleicht.
Was noch dazukommt - das Warmwasser benötigt immer noch die gleiche Energie, eine Fassadendämmung ändert ja daran nichts.
Alles andere sind nur Milchmädchenrechnungen.
-----------------
""
quote:
Sind die alten Fenster noch ok und man tauscht diese aus, dann würden die gesamten Kosten zählen.
Deshalb schrieb ich ja auch von Instandsetzung, womit natürlich nur Reparaturbedürftigkeit gemeint ist. Wenn Fenster okay sind, dann sind sie womöglich veraltet, haben z.B. nur Einfachverglasung, müssen aber ja nicht gleichzeitig reparaturbedürftig sein.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>... Und das hat ein normaler Mieter nicht annähernd an Heizkosten.
von werner_r am 22.02.2013 07:55 <hr size=1 noshade>
Mag sein, ist aber für die Mieterhöhung nach Modernisierung kein relevanter Aspekt. Nach § 559 BGB kann die Miete erhöht werden, wenn durch eine bauliche Maßnahme Energie eingespart wird. Einzig die Einsparung beim Verbrauch ist das Kriterium, nicht die Gesamtkosten.
-----------------
""
Da helfen die ganzen Paragrafen nichts, wenn es sich bei einer Neuvermietung nicht durchsetzen lässt.
-----------------
""
870,-€ kalt in Toplage.
Für Hamburger Verhältnisse ist das fast ein Schnäppchen. Die Wohnung dürfte leicht zu vermieten sein.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/mietspiegel-2012-so-viel-miete-zahlen-die-deutschen-1831178.html
-- Editiert hamburgerin01 am 22.02.2013 09:16
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten