Hallo alle zusammen!
Wir wohnen in einem Mietshaus mit 7 Wohnungen.Jede der Wohnungen wird noch mit dem guten alten Ölofen geheizt.Jetzt möchte unser Vermieter die Heizung Modernisieren und auf Gas umstellen.Bei der ersten Mieterversammlung kamm jetzt eine saftige Mieterhöhung zur Sprache,deshalb ist hier meine Frage was darf der Vermieter in die Modernisierungskosten setzen und diese mit 11% auf die Miete aufschlagen.
Es müssen im ganzen Haus neue Heizkörper installiert werden da diese ja nicht vorhanden sind.
Dazu kommen natürlich noch die ganzen Steigrohre mit den Verbindungsleitungen zu den Heizkörpern.
Arbeitslohn usw.
Meiner Meinung nach gehört doch nur der Heizkessel zur Modernisierung,da alle anderen Sachen(wie Heizkörper-Steigleitungen usw.) ja nicht vorhanden sind sondern neu angeschaft werden müssen.
Oder täusche ich mich da.
Den wenn der Vermieter mit seiner Mieterhöhung Recht hat bleibt uns nur der Auszug da die Wohnung dann nicht mehr bezahlbar ist.
mfg Kidolic
Mieterhöhung nach Modernisierung der Heizung
27. Februar 2010
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Frage vom 27. Februar 2010 | 12:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Modernisierung der Heizung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2010 | 13:02
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
quote:
Meiner Meinung nach gehört doch nur der Heizkessel zur Modernisierung,da alle anderen Sachen(wie Heizkörper-Steigleitungen usw.) ja nicht vorhanden sind sondern neu angeschaft werden müssen.
Oder täusche ich mich da.
Bestimmt.
Die Kosten der gesamten Installation einschl. Heizkörper und Verteilerleitungen etc. gehören zur Wertverbesserungsmaßnahme und fließen in die Neuberechnung der Mod.-Miete ein.
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#2
Antwort vom 27. Februar 2010 | 14:50
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
So ist es.
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