Wir leben schon seit fast 10 Jahren in einem 50 Jahre altem unsanierten Haus. Die Heizungen funktionieren nicht richtig, es kam schon zu Rohrbrüchen, ...
Jetzt kam es vor einem Jahr zu einem Wasserschaden. Der Vermieter ist unfassbar geizig und wollte den Schaden nicht beheben und hat trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung den Schaden nicht behoben. Ein Jahr später ist der Schaden so groß, dass groß repariert werden muss. Das hat wohl eine ordentliche Stange Geld gekostet, die der Vermieter sich jetzt zurückholen möchte.
Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die vollkommen irre ist. Dabei berechnet der Vermieter das Heizöl teilweise doppelt und dreifach, indem er die Tankfüllungen mehrfach berechnet. Natürlich ist die Füllmengenanzeige kaputt, weshalb man den Tank nicht ordentlich ablesen kann. Statt den Verbrauch abzurechnen, möchte der Vermieter aber die Füllungen bezahlt haben. Dabei nimmt er keine Rücksicht darauf wie viel Öl im Tank war (bspw. Tank war 50% voll, er füllt 1000l nach und berechnet für eine Periode von 15 Monaten einen Ölpreis von 1000l ab). Dabei nimmt er keine Rücksicht auf den Heizkostenpreis, der bestand als der Tank zu 50% voll war. Sprich er rechnet immer die neuste Füllung mit dem teuersten Heizölpreis ab, unabhängig vom Verbrauch.
Nun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete". Und vorsorglich erhöht er die Miete schon mal um weitere 20% für 2026.
Man kann hier fast schon von Schikane sprechen.
Wie sollte man sich verhalten? Ab zum Anwalt? Ist eine Mieterhöhung in dem Zusammenhang rechtens oder ist der Vermieter grundlegend dazu berechtigt?
-- Editiert von User am 18. März 2023 16:50
Mieterhöhung nach Reparaturen
18. März 2023
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Frage vom 18. März 2023 | 16:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Reparaturen
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#1
Antwort vom 18. März 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (116360 Beiträge, 39256x hilfreich)
ZitatWir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die vollkommen irre ist. :
Dann entsprechend gerichtsfest zurückweisen.
ZitatNun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete". :
Wurden denn da die Gesetzlichen Anforderungen eingehalten?
Ansonsten muss man auf solche Bettelbriefe gar nicht reagieren.
#2
Antwort vom 18. März 2023 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30554 Beiträge, 5453x hilfreich)
Und was war passiert?ZitatJetzt kam es vor einem Jahr zu einem Wasserschaden. :
Deine 2. Frage... hat nichts mit der Wasserschaden-Reparatur zu tun.ZitatWir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, :
Was steht dazu im 10 Jahre alten Mietvertrag?Zitatmöchte der Vermieter aber die Füllungen bezahlt haben. :
Was genau schreibt er dazu?ZitatNun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete". :
Was genau schreibt er dazu?ZitatUnd vorsorglich erhöht er die Miete schon mal um weitere 20% für 2026. :
Kommt drauf an. Verrate doch bitte erst mal, WAS der Vermieter schreibt und WAS im MV steht, bevor du hier Schikane rufst.ZitatWie sollte man sich verhalten? :
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 17:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Undichtes Fenster -> Wasser in der Wand -> WasserschadenZitatUnd was war passiert? :
Es ging um den Kontext.ZitatDeine 2. Frage... hat nichts mit der Wasserschaden-Reparatur zu tun. :
ZitatWas steht dazu im 10 Jahre alten Mietvertrag? :
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der über eine Vorauszahlung in den Nebenkosten bezahlt wird. Den genauen Passus habe ich nicht. Ohne Füllmengenanzeige ist eine Verbrauchsberechnung unmöglich. Anfangs hat der Vermieter auch korrekt nach Verbrauch abgerechnet. Seit 2 Jahren ist er dazu übergegangen nicht nachvollziehbar zu rechnen.
ZitatWas genau schreibt er dazu? :
Der Mietspiegel in Krefeld beträgt 8,94€. Er möchte die Miete auf das Niveau anheben. Dazu erhöht er jetzt die Miete um 20% auf 660€. Dann rechnet er vor (gerundet): 90 qm x 7,3 € = 660. Die Mieterhöhung würde am 1.6 in Kraft treten.
ZitatWas genau schreibt er dazu? :
"Am 01.03.2026 wird die Kaltmiete um 20% auf 800€ erhöht."
#4
Antwort vom 18. März 2023 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30554 Beiträge, 5453x hilfreich)
Sorry, mit den Wortfetzen wird man nicht weiter kommen.
Vielleicht darf er das sogar, kommt aber drauf an, WAS er schreibt.ZitatEr möchte die Miete auf das Niveau anheben. :
Wenn er DAS geschrieben hat, kannst du den Schrieb abheften.ZitatDer Mietspiegel in Krefeld beträgt 8,94€. :
#5
Antwort vom 20. März 2023 | 00:23
Von
Status: Unparteiischer (9693 Beiträge, 4413x hilfreich)
Die Mieterhöhung von einer Fachperson vor Ort prüfen lassen. Ich würde ihn dem Fall zu einem MIeterverein raten. Klar, das kostet etwas. Aber der MItgliedsbeitrag kann sich sehr schnell rentieren, wenn dadurch die Mieterhöhung später oder geringer ausfällt.ZitatWie sollte man sich verhalten? :
In einem Forum ist dagegen eine Mieterhöhung nicht seriös zu prüfen. Dazu muss der Mietspiegel, auf den offenbar Bezug genommen werden soll, genau gelesen und die Wohnung darin eingeordnet werden. Sofern denn überhaupt ein offizieller Mietspiegel verwendet wurde. Im Internet gibt es diverse inoffizielle Mietspiegel (z.B. von Immobilienportalen), die für eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete nicht verwendet werden können.
Die Nebenkostenabrechnung sollte sich auch eine Fachperson vor Ort anschauen. Als erstes wird es darauf ankommen zu überprüfen, ob die Abrechnung formal oder inhaltlich falsch ist. Bei letzterem wäre zu prüfen, ob der Miete rüber alle Informationen verfügt, um selber eine ordnungsgemäße Berechnung durchzuführen. Auch so etwas ist in einem Forum jedoch nicht zu machen.
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