Mieterhöhung nach Reparaturen

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629772-85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach Reparaturen

Wir leben schon seit fast 10 Jahren in einem 50 Jahre altem unsanierten Haus. Die Heizungen funktionieren nicht richtig, es kam schon zu Rohrbrüchen, ...
Jetzt kam es vor einem Jahr zu einem Wasserschaden. Der Vermieter ist unfassbar geizig und wollte den Schaden nicht beheben und hat trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung den Schaden nicht behoben. Ein Jahr später ist der Schaden so groß, dass groß repariert werden muss. Das hat wohl eine ordentliche Stange Geld gekostet, die der Vermieter sich jetzt zurückholen möchte.

Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die vollkommen irre ist. Dabei berechnet der Vermieter das Heizöl teilweise doppelt und dreifach, indem er die Tankfüllungen mehrfach berechnet. Natürlich ist die Füllmengenanzeige kaputt, weshalb man den Tank nicht ordentlich ablesen kann. Statt den Verbrauch abzurechnen, möchte der Vermieter aber die Füllungen bezahlt haben. Dabei nimmt er keine Rücksicht darauf wie viel Öl im Tank war (bspw. Tank war 50% voll, er füllt 1000l nach und berechnet für eine Periode von 15 Monaten einen Ölpreis von 1000l ab). Dabei nimmt er keine Rücksicht auf den Heizkostenpreis, der bestand als der Tank zu 50% voll war. Sprich er rechnet immer die neuste Füllung mit dem teuersten Heizölpreis ab, unabhängig vom Verbrauch.

Nun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete". Und vorsorglich erhöht er die Miete schon mal um weitere 20% für 2026.

Man kann hier fast schon von Schikane sprechen.

Wie sollte man sich verhalten? Ab zum Anwalt? Ist eine Mieterhöhung in dem Zusammenhang rechtens oder ist der Vermieter grundlegend dazu berechtigt?

-- Editiert von User am 18. März 2023 16:50

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go629772-85):
Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die vollkommen irre ist.

Dann entsprechend gerichtsfest zurückweisen.



Zitat (von go629772-85):
Nun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete".

Wurden denn da die Gesetzlichen Anforderungen eingehalten?
Ansonsten muss man auf solche Bettelbriefe gar nicht reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go629772-85):
Jetzt kam es vor einem Jahr zu einem Wasserschaden.
Und was war passiert?
Zitat (von go629772-85):
Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten,
Deine 2. Frage... hat nichts mit der Wasserschaden-Reparatur zu tun.
Zitat (von go629772-85):
möchte der Vermieter aber die Füllungen bezahlt haben.
Was steht dazu im 10 Jahre alten Mietvertrag?
Zitat (von go629772-85):
Nun erhöht er auch noch die Miete um 20% auf die "ortsübliche Miete".
Was genau schreibt er dazu?
Zitat (von go629772-85):
Und vorsorglich erhöht er die Miete schon mal um weitere 20% für 2026.
Was genau schreibt er dazu?
Zitat (von go629772-85):
Wie sollte man sich verhalten?
Kommt drauf an. Verrate doch bitte erst mal, WAS der Vermieter schreibt und WAS im MV steht, bevor du hier Schikane rufst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go629772-85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was war passiert?
Undichtes Fenster -> Wasser in der Wand -> Wasserschaden

Zitat (von Anami):
Deine 2. Frage... hat nichts mit der Wasserschaden-Reparatur zu tun.
Es ging um den Kontext.

Zitat (von Anami):
Was steht dazu im 10 Jahre alten Mietvertrag?

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der über eine Vorauszahlung in den Nebenkosten bezahlt wird. Den genauen Passus habe ich nicht. Ohne Füllmengenanzeige ist eine Verbrauchsberechnung unmöglich. Anfangs hat der Vermieter auch korrekt nach Verbrauch abgerechnet. Seit 2 Jahren ist er dazu übergegangen nicht nachvollziehbar zu rechnen.

Zitat (von Anami):
Was genau schreibt er dazu?

Der Mietspiegel in Krefeld beträgt 8,94€. Er möchte die Miete auf das Niveau anheben. Dazu erhöht er jetzt die Miete um 20% auf 660€. Dann rechnet er vor (gerundet): 90 qm x 7,3 € = 660. Die Mieterhöhung würde am 1.6 in Kraft treten.

Zitat (von Anami):
Was genau schreibt er dazu?

"Am 01.03.2026 wird die Kaltmiete um 20% auf 800€ erhöht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Sorry, mit den Wortfetzen wird man nicht weiter kommen.

Zitat (von go629772-85):
Er möchte die Miete auf das Niveau anheben.
Vielleicht darf er das sogar, kommt aber drauf an, WAS er schreibt.
Zitat (von go629772-85):
Der Mietspiegel in Krefeld beträgt 8,94€.
Wenn er DAS geschrieben hat, kannst du den Schrieb abheften.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von go629772-85):
Wie sollte man sich verhalten?
Die Mieterhöhung von einer Fachperson vor Ort prüfen lassen. Ich würde ihn dem Fall zu einem MIeterverein raten. Klar, das kostet etwas. Aber der MItgliedsbeitrag kann sich sehr schnell rentieren, wenn dadurch die Mieterhöhung später oder geringer ausfällt.

In einem Forum ist dagegen eine Mieterhöhung nicht seriös zu prüfen. Dazu muss der Mietspiegel, auf den offenbar Bezug genommen werden soll, genau gelesen und die Wohnung darin eingeordnet werden. Sofern denn überhaupt ein offizieller Mietspiegel verwendet wurde. Im Internet gibt es diverse inoffizielle Mietspiegel (z.B. von Immobilienportalen), die für eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete nicht verwendet werden können.

Die Nebenkostenabrechnung sollte sich auch eine Fachperson vor Ort anschauen. Als erstes wird es darauf ankommen zu überprüfen, ob die Abrechnung formal oder inhaltlich falsch ist. Bei letzterem wäre zu prüfen, ob der Miete rüber alle Informationen verfügt, um selber eine ordnungsgemäße Berechnung durchzuführen. Auch so etwas ist in einem Forum jedoch nicht zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen