Vor Jahren wurde ein Wohnungsmietvertrag erstellt und nur eine Betrag als Warmmiete incl. Nebenkosten bestimmt, der zudem sehr niedrig war. Es wurde keine Kaltmiete vereinbart und die Höhe der Nebenkosten wurde dem Mieter auch nie mitgeteilt, da diese ohnehin belanglos waren. Ich kann daher keine theoretische Kaltmiete errechnen.
Die Wohnung wurde nun verkauft.
Um wie viel darf der neue Vermieter
nun die Miete erhöhen, wenn er Kaltmiete + Nebenkosten berechnet?
Mieterhöhung nach Warmmiete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
https://www.focus.de/immobilien/experten/mieterhoehung-was-maximal-zulaessig-ist_id_8315449.html
Zunächst mal, Mietverträge werden übernommen. In diesem Fall ist es eine Pauschalmiete. In sofern wird der Vertrag eh grundlegend geändert. Das aber ist Verhandlungssache.
Um hier einen Schnitt hinzubekommen, würde ich mich an der Ortsüblichen Miete orientieren. Das kann man recherchieren bzw. einen Mieterverein oder eine carikative Stelle anfragen. Anwalt geht auch, aber Auskünfte sind teuer.
Der (neue) Vermieter soll explizit darlegen, was an Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. an Heizungskosten anfällt. Wer hat bisher die Heizkosten getragen und in welcher Form?
Also, eine plausible BK- Kalkulation, ggf. Heizkostenkalkulation muß zunächst eh her, da ja auf deren Grundlage die Abrechnungen erfolgen. Und das wird spätestens dann relevant, wenn die erste Abrechnung vorliegt.
Will der Vermieter mehr als 10% der ortsüblichen Kaltmiete, ist ein Widerspruch erfolgreich. Das ist nämlich die andere Deckelung. Dann natürlich noch eine plausible BK- Kalkulation her und dann müßte es eigentlich gehen.
Auf der Grundlage kann man einen Mietvertrag verhandeln.
-- Editiert von Spejbl am 08.09.2019 02:19
Die Frage ist mE eher: Bist du neuer Eigentümer/Vermieter?ZitatUm wie viel darf der neue Vermieter nun die Miete erhöhen, wenn er Kaltmiete + Nebenkosten berechnet? :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
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Wie kommst du darauf? Gerade 2 sec. vorher schriebst du noch:ZitatIn sofern wird der Vertrag eh grundlegend geändert. :
ZitatMietverträge werden übernommen. :
Warum sollte der das tun? Der hat bisher pauschal --warmend-- vermietet. Der neue Eigentümer/Vermieter braucht nichts darlegen. Der muss selber recherchieren, wieviel er max. erhöhen darf.ZitatDer (neue) Vermieter soll explizit darlegen, was an Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. an Heizungskosten anfällt. :
Pauschal? Warmmiete ? in Form von Euro? X € für alles und warm?ZitatWer hat bisher die Heizkosten getragen und in welcher Form? :
aus deinem Link: alle Erhöhungen zusammen dürfen aber maximal zu einer Erhöhung der Ausgangsmiete (also der Miete am Anfang des Dreijahreszeitraums) um 20 Prozent (bzw. 15 Prozent) führen.
Woher kommen die >10% ?ZitatWill der Vermieter mehr als 10% der ortsüblichen Kaltmiete, ist ein Widerspruch erfolgreich. :
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
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