Mieterhöhung nach Warmmiete

7. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Mieterhöhung nach Warmmiete

Vor Jahren wurde ein Wohnungsmietvertrag erstellt und nur eine Betrag als Warmmiete incl. Nebenkosten bestimmt, der zudem sehr niedrig war. Es wurde keine Kaltmiete vereinbart und die Höhe der Nebenkosten wurde dem Mieter auch nie mitgeteilt, da diese ohnehin belanglos waren. Ich kann daher keine theoretische Kaltmiete errechnen.
Die Wohnung wurde nun verkauft.
Um wie viel darf der neue Vermieter nun die Miete erhöhen, wenn er Kaltmiete + Nebenkosten berechnet?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

https://www.focus.de/immobilien/experten/mieterhoehung-was-maximal-zulaessig-ist_id_8315449.html

Zunächst mal, Mietverträge werden übernommen. In diesem Fall ist es eine Pauschalmiete. In sofern wird der Vertrag eh grundlegend geändert. Das aber ist Verhandlungssache.

Um hier einen Schnitt hinzubekommen, würde ich mich an der Ortsüblichen Miete orientieren. Das kann man recherchieren bzw. einen Mieterverein oder eine carikative Stelle anfragen. Anwalt geht auch, aber Auskünfte sind teuer.

Der (neue) Vermieter soll explizit darlegen, was an Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. an Heizungskosten anfällt. Wer hat bisher die Heizkosten getragen und in welcher Form?

Also, eine plausible BK- Kalkulation, ggf. Heizkostenkalkulation muß zunächst eh her, da ja auf deren Grundlage die Abrechnungen erfolgen. Und das wird spätestens dann relevant, wenn die erste Abrechnung vorliegt.

Will der Vermieter mehr als 10% der ortsüblichen Kaltmiete, ist ein Widerspruch erfolgreich. Das ist nämlich die andere Deckelung. Dann natürlich noch eine plausible BK- Kalkulation her und dann müßte es eigentlich gehen.

Auf der Grundlage kann man einen Mietvertrag verhandeln.

-- Editiert von Spejbl am 08.09.2019 02:19

Signatur:

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von coy24):
Um wie viel darf der neue Vermieter nun die Miete erhöhen, wenn er Kaltmiete + Nebenkosten berechnet?
Die Frage ist mE eher: Bist du neuer Eigentümer/Vermieter?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
-----------------------------------
Zitat (von Spejbl):
In sofern wird der Vertrag eh grundlegend geändert.
Wie kommst du darauf? Gerade 2 sec. vorher schriebst du noch:
Zitat (von Spejbl):
Mietverträge werden übernommen.
Zitat (von Spejbl):
Der (neue) Vermieter soll explizit darlegen, was an Kaltmiete, Nebenkosten und ggf. an Heizungskosten anfällt.
Warum sollte der das tun? Der hat bisher pauschal --warmend-- vermietet. Der neue Eigentümer/Vermieter braucht nichts darlegen. Der muss selber recherchieren, wieviel er max. erhöhen darf.
Zitat (von Spejbl):
Wer hat bisher die Heizkosten getragen und in welcher Form?
Pauschal? Warmmiete ? in Form von Euro? X € für alles und warm?
aus deinem Link: alle Erhöhungen zusammen dürfen aber maximal zu einer Erhöhung der Ausgangsmiete (also der Miete am Anfang des Dreijahreszeitraums) um 20 Prozent (bzw. 15 Prozent) führen.
Zitat (von Spejbl):
Will der Vermieter mehr als 10% der ortsüblichen Kaltmiete, ist ein Widerspruch erfolgreich.
Woher kommen die >10% ?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

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