Mieterhöhung neue Heizung

18. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
twush
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieterhöhung neue Heizung

Hallo,

wir wohnen zur Miete in einem Einfamilienhaus. Im Frühjahr streikte die Heizung inkl. Warmwasser. Die Heizung war so alt, das sie nicht mehr repariert werden konnte. Unser Vermieter hat dann ( sehr schnell ) für eine komplette neue Heizung gesorgt und wurde eingebaut.
Heute bekamen wir eine Mieterhöhung mit der Begründung Modernisierung lt. §559 Abs. 1 BGB - also die 8% der Kosten/Jahr.

Meiner Meinung ist das aber keine Modernisierung sondern eine Instandhaltung. Wir haben das Haus ja mit Heizung gemietet und wenn die kaputt geht ist es doch nicht unser Problem - vor allem weil sie ja so alt war und eine Modernisierung nicht angekündigt wurde.

Was meint ihr? Sehe ich das falsch? Die Mieterhöhung gilt zum 1.12.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126023 Beiträge, 40584x hilfreich)

Zitat (von twush):
Heute bekamen wir eine Mieterhöhung mit der Begründung Modernisierung lt. §559 Abs. 1 BGB - also die 8% der Kosten/Jahr.

Das ist keine Mieterhöhung, sondern eine Spendenaufforderung.

Ob man der nun folgt oder sie ignoriert, bleibt einem selbst überlassen. Der Mieter ist nicht verpflichtet dem Vermieter seine Fehler zu erklären.


Es könnte nur etwas kompliziert werden das dem Vermieter zu vermitteln, sollte er uneinsichtig sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6640 Beiträge, 2338x hilfreich)

Ist der Sachverhalt vollständig geschildert ? § 555c BGB ??



-- Editiert von Spezi-2 am 18.08.2021 19:30

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
twush
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Es steht wortwörtlich:

"Nachdem im Juni die komplette Heizung modernisiert und erneuert wurde nehmen wir Bezug auf § 559 Abs.1 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen und erhöhen die Miete um Betrag XXX.
Die Mieterhöhung erfolgt auf der Berechnung 8% der aufgewendeten Kosten Exxxx`

Wie geschrieben, die Heizung war defekt und konnte nicht mehr repariert werden. Der Heizungsbauer meinte auch, die wird in 2023 oder 2024 eh nicht mehr abgenommen werden. Ist eine Gasheizung die jährlich vom Kaminkehrer überprüft wird und auf unsere Kosten immer gewartet wurde.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6640 Beiträge, 2338x hilfreich)

Was war denn davor ?

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1772 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von twush):
Ist eine Gasheizung die jährlich vom Kaminkehrer überprüft wird und auf unsere Kosten immer gewartet wurde.


Die Überprüfung der Abgase macht der Schorni, die Wartung der Heizung der Heizungsfachmann. Beide Gebühren sind lt.Betr.KV auf den Mieter umlegbar.

Modernisierungskosten fallen an, wenn durch bauliche Maßnahmen der Wohnkomfort verbessert, Wasser oder Energie eingespart oder neuer Wohnraum geschaffen wird.

Es dürften wohl nicht die gesamten Kosten der neuen Heizung herangezogen werden, weil irgend eine Heizung ist dem Mieter ja geschuldet. Könnte durchaus sein, dass ein Teil der Rechnung als Modernisierung gelten kann. Bin mir nicht sicher.

-- Editiert von Leo4 am 18.08.2021 20:45

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Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
twush
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

was meinst wie davor?

Die Heizung war kaputt - dem Vermieter gemeldet - der hat Handwerker beauftragt und die gesagt die ist nicht mehr zu reparieren da es keine Ersatzteile mehr gibt - dann die Info ihr bekommt eine neue Heizung die Heizungsbauer melden sich bei euch - dann wurde die Heizung eingebaut und das wars

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1772 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von twush):
dann die Info ihr bekommt eine neue Heizung die Heizungsbauer melden sich bei euch - dann wurde die Heizung eingebaut und das wars


..und die neue Heizung bringt dem Mieter einen Wert, nämlich weniger Verbrauch.
Das läßt sich der VM evtl. bezahlen mit der Modernisierungs-Mieterhöhung. Nur wird er die komplete Rechnung der Neuanlage nicht dafür anwenden können, er müßte praktisch den alten Kessel abziehen; so ungefähr....

Da kann sicher noch jemand was dazu sagen.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10272 Beiträge, 4569x hilfreich)

Zitat (von twush):
"Nachdem im Juni die komplette Heizung modernisiert und erneuert wurde nehmen wir Bezug auf § 559 Abs.1 BGB Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen und erhöhen die Miete um Betrag XXX.
Die Mieterhöhung erfolgt auf der Berechnung 8% der aufgewendeten Kosten Exxxx`
So ist das sicherlich nicht ausreichend. § 559b BGB legt fest, wie eine solche Mieterhöhung auszusehen hat und welche Erläuterungen darin enthalten sein müssen. Insbesondere muss natürlich auch begründet werden, warum das überhaupt eine Modernisierung ist. Unabhängig davon wurde die Mordernisierung wohl kaum rechtzeitig angekündigt. Daher wirkt sie erst sehr spät, siehe § 559b (2) 1. BGB.

Wenn das bisherige Mietverhältnis okay war, würde ich es aber freundlich angehen. Immerhin hat der Vermieter offenbar sehr schnell reagiert. Das sollte zwar so sein, ist aber auch nicht selbstverständlich. Schlußendlich will er aber nunmal mehr Miete von euch und das muss er ausreichend begründen. So sieht es das Gesetz vor. Natürlich könnt ihr euch auch einvernehmlich irgendwo einigen. Dann solltet ihr jedoch festhalten, dass damit auch andere Mieterhöhungen für einen gewissen Zeitraum erstmal ausgeschlossen sind.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6640 Beiträge, 2338x hilfreich)

Ich glaube man vertut sich nicht viel, wenn man erstmal nur antworten würde:
"Wie haben Sie die Mieterhöhung denn errechnet ?"
Oder steht dazu im Mieterhöhungsverlagen doch mehr ?

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3859 Beiträge, 624x hilfreich)

Meine, eine Modernisierung muss dem Mieter vorher mitgeteilt werden, damit er weiß es gibt eine Mieterhöhung.
Allerdings bringt die neue Heizung eine Einsparung der NK. Der Vermieter hat auch rasch reagiert.
Wenn es gutes Mietverhältnis ist, sollte man die 8 % akzeptieren.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10272 Beiträge, 4569x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn es gutes Mietverhältnis ist, sollte man die 8 % akzeptieren.
Definitiv kein guter Rat. Bisher wurde der komplette Preis angesetzt. Das wird sich absolut so nicht spielen. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen sind immer abzuziehen. Unabhängig davon schützt eine akzeptierte Modernisierungsmieterhöhung nicht vor weiteren Mieterhöhungen. Selbst aus der Kappungsgrenze wird die rausgerechnet. Daher ist es eine sehr schlechte Empfehlung, das so zu akzeptieren.

Natürlich kann man beiden Seiten Stress ersparen und sich einigen. Aber dann doch nicht auf eine Forderung der Gegenseite, die unbestreitbar oberhalb des gesetzlich möglichen liegt. Einigen tut man sich in der Mitte. Dafür sollte man dann auch beachten, wo die bisherigen Miete im ortsüblichen Vergleich liegt.

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3859 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bisher wurde der komplette Preis angesetzt.


Las diesen Satz nicht.
Zitat (von twush):
Die Mieterhöhung erfolgt auf der Berechnung 8% der aufgewendeten Kosten Exxxx`


Das geht natürlich nicht.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48654 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Allerdings bringt die neue Heizung eine Einsparung der NK.


Das ergibt sich jetzt genau woraus?

Dass die neue Heizung gegenüber der alten Heizung Energie einspart muss der Vermieter erst einmal darlegen. Nur wenn er das kann, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme.

Aber selbst wenn er das kann, dann müssen die Gesamtkosten um die ohnehin erfordelichen Instandhaltungskosten gekürzt werden (§ 559 Abs. 2 BGB). Nur die dann voraussichtlich geringe Differenz darf der Vermieter als Modernisierungskosten umlegen.

Außerdem wirkt eine sich so ermittelte Mieterhöhung aufgrund der nicht erfolgten Modernisierungsankündigung frühestens ab dem 01.05.2022 (§ 559b Abs. 2 Satz 2 BGB).

Zitat (von Loni12):
Wenn es gutes Mietverhältnis ist, sollte man die 8 % akzeptieren.


Eine gewagte Empfehlung, wo doch der Sachverhalt keine Angaben zur Höhe der aktuellen Miete und zur Höhe der Gesamtkosten der Heizungserneuerung enthält.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3859 Beiträge, 624x hilfreich)


Zitat (von hh):
Eine gewagte Empfehlung, wo doch der Sachverhalt keine Angaben zur Höhe der aktuellen Miete und zur Höhe der Gesamtkosten der Heizungserneuerung enthält.


Das hatte ich bereits richtig gestellt. Siehe # Betrag 12.

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#15
 Von 
twush
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Kaltmiete ca. 1.050,00€ bisher - nicht günstig aber auch nicht überteuert für die Region ( Bayern - ca. 80KM von München Richtung Alpen )

Mieterhöhung 100,00€

Kosten neue Heizung so um die 15.000,00€ - genauen Betrag hab ich grad nicht da aber exakt 8% wären so ca. 105,00€

Mietvertrag läuft seit 2011

Mietindexvertrag

Verhältnis zu den Vermietern gut. Haben im ersten Lockdown aber uns eine Mieterhöhung gegeben. Hab ich nicht so prickelnd gefunden, da ja zu dem Zeitpunkt keiner genau abschätzen können was uns Corona bringt.

Sie haben die Miete erhöht - ist auch in Ordnung. Wir haben den Vertrag ja so unterschrieben. Nur der Zeitpunkt war halt nicht gut gewählt ( war so ziemlich der erste Tag der ersten Ausgangssperre ).

Das sind aber nur persönliche Gedanken. Vertrag ist Vertrag und die Vermieter machen das was ihnen zusteht und genau so möchte ich mich auch verhalten.

Werde ein Gespräch suchen und dann mal sehen. Aber wenn sich die Vermieter auf ihr "Recht" beziehen mach ich das auch.

Ich möchte keinen Streß - bin aber auch nicht hier darauf angewiesen.

Falls das hilft

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#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1007x hilfreich)

Zitat (von twush):
Mietindexvertrag

Aha! Also m.W. sind bei Indexmietverträgen Modernisierungserhöhungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich bei einem Austausch der Heizung sowieso nicht von einer Modernisierungsmaßnahme ausgehe. Und selbst wenn es eine wäre müsste der Vermieter den kompletten Arbeitslohn abziehen, sowie den Betrag, den eine entsprechende baugleiche Heizung gekostet hätte. Und da wird es schon schwierig den Wert zu ermitteln, da es diese Heizungen nicht mehr zu kaufen gibt.

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#17
 Von 
twush
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Was würdet ihr raten?

Sofort Widerspruch einlegen oder abwarten bis zum Dezember bis der Vermieter die Erhöhung anmahnt?

Kann ich irgendwelche Fristen versäumen ( z.B. stillschweigende Zustimmung )?

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#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48654 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Also m.W. sind bei Indexmietverträgen Modernisierungserhöhungen grundsätzlich ausgeschlossen.


Richtig, daher kann man den Vermieter auf § 558b Abs. 2 BGB verweisen und das Mieterhöhungsverlangen zurückweisen.

Und falls der Vermieter meint, dass er ja nichts dafür könne, dass die Heizung kaputt gegangen ist, so ist das zwar richtig. Das betrifft aber die Instandhaltungskosten und die dürfen ohnehin nicht zu einer Mieterhöhung führen.

Dass er die Heizung in dem Zuge auch modernisiert hat, war die Entscheidung des Vermieters und ist daher auch von ihm zu vertreten.

Zitat (von twush):
Sofort Widerspruch einlegen oder abwarten bis zum Dezember bis der Vermieter die Erhöhung anmahnt?


Ich würde in der Situation sofort Widerspruch einlegen. Das Schreiben einfach zu ignorieren ist zwar rechtlich zulässig, führt aber wahrscheinlich zu mehr Ärger.

Zitat (von twush):
Kann ich irgendwelche Fristen versäumen ( z.B. stillschweigende Zustimmung )?


Nein, Fristen können nicht versäumt werden und eine stillschweigende Zustimmung gibt es in diesem Fall nicht.

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