Mieterhöhung neuer Vermieter

29. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
go619406-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung neuer Vermieter

Guten Tag. Eine Bekannte hat eine saftige Mieterhöhung bekommen. Ich fand schon einige Infos im Netz, wollte hier aber nochmal nachfragen, ob ich alles richtig verstehe und über einen Punkt fand ich keine Infos.

Ausgangslage

-Einzug 1995, Erstbezug nach Fertigstellung , vorheriger Vermieter hatte zuletzt während der Euro Umstellung erhöht, der neue Besitzer seit diesem Sommer verlangt logischerweise eine Anpassung der Miete zum 01.01, weil sie weit unter dem aktuellen Mietspiegel liegt

Unklar ist mir jetzt,

-darf der neue Vermieter die Anpassung an die ortsübliche Kaltmiete auf einen Schlag vornehmen?
Es handelt sich hierbei um eine Erhöhung um mehr als 50 Prozent auf einmal, weil der alte Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr angepasst hat seit 20 Jahren. Ist das so zulässig?

-letzte Frage, unser Mietspiegel liegt bei 9.85 hier, diesen überschreitet der Vermieter aber um fast einen Euro.
Begründung dafür, das Badezimmer "sei hochwertig ausgestattet".
Es handelt sich dabei aber noch um das Original Badezimmer seit der Fertigstellung 1995, das Haus und die Wohnung wurden bis auf den Austausch der Fenster letztes Jahr (weil defekt) nie anderweitig saniert.
Kann der neue Vermieter dennoch deswegen 1 Euro mehr pro Quadratmeter verlangen nach 27 Jahren ?
Es gibt keine Mängel im Badezimmer,
aber auf was beruft er diesen Euro mehr... Es ist eine Toilette, ein Waschbecken und eine Dusche...:)
Hab so etwas noch nie gehört.

Ich danke im voraus für Antworten und ein schönes WE an alle.

LG

Marc



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go619406-61):
darf der neue Vermieter die Anpassung an die ortsübliche Kaltmiete auf einen Schlag vornehmen?

Ja - sofern der Mieter dem zustimmt.
Ansonsten ist er an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.


Welcher Mietteil konkret wird denn erhöht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go619406-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welcher Mietteil konkret wird denn erhöht?


Die Kaltmiete. Die lag einige Euro unter dem Mietspiegel, weil wie gesagt der Vorbesitzer nicht mehr angepasst hatte seit ca. 2002.
Eine Zustimmung verlangt der neue Vermieter schriftlich , aber könnte meine Bekannte das auch verweigern bzw. eine gedeckelte Erhöhung über einen längeren Zeitraum aushandeln ? Über 50 Prozent auf einen Schlag ist bei ihr finanziell sehr problematisch.
Zum Thema altes Badezimmer und hochwertig, da können sie nichts empfehlen? Er nimmt ein 27 Jahres Bad als Begründung, den Mietspiegel um einen Euro zu überschreiten.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go619406-61):
Er nimmt ein 27 Jahres Bad

Das Alter ist nicht relevant, wenn es im Verhältnis zu den anderen Bädern im Mietspiegel tatsächlich höherwertiger ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von go619406-61):
-darf der neue Vermieter die Anpassung an die ortsübliche Kaltmiete auf einen Schlag vornehmen?
Es handelt sich hierbei um eine Erhöhung um mehr als 50 Prozent auf einmal, weil der alte Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr angepasst hat seit 20 Jahren. Ist das so zulässig?


Die Erhöhung darf max. 20% betragen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur 15%.

Zitat (von go619406-61):
-letzte Frage, unser Mietspiegel liegt bei 9.85 hier, diesen überschreitet der Vermieter aber um fast einen Euro.
Begründung dafür, das Badezimmer "sei hochwertig ausgestattet".


Was unter einem hochwertigen Badezimmer zu verstehen ist, sollte sich aus dem Mietspiegel ergeben.

Zitat (von go619406-61):
Eine Zustimmung verlangt der neue Vermieter schriftlich , aber könnte meine Bekannte das auch verweigern bzw. eine gedeckelte Erhöhung über einen längeren Zeitraum aushandeln ?


Ja, sie könnte ihre Zustimmung auf die maximale Erhöhung um 20% bzw. 15% begrenzen.

Zitat (von go619406-61):
Zum Thema altes Badezimmer und hochwertig, da können sie nichts empfehlen? Er nimmt ein 27 Jahres Bad als Begründung, den Mietspiegel um einen Euro zu überschreiten.


Letztlich ist es doch irrelevant, ob das Badezimmer hochwertig ist oder nicht. Schließlich dürfte die maximal zulässige Erhöhung von 20% oder 15% ohne Rücksicht auf die Wertigkeit des Badezimmers möglich sein.

Den Streit darüber,. ob das Badezimmer hochwertig ist oder nicht, kann man dann auf die nächste Mieterhöhung verschieben, die frühestens in 3 Jahren wieder möglich ist.

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