Hallo!
Mein Vermieter verlangt meine Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf "ortsübliche Vergleichsmiete". Die drei angegebenen "Vergleichsobjekte" wurden allesamt nach 1990 erbaut; die von mir bewohnte DHH stammt aus Mitte der 70er Jahre. Kann dieser Vergleich standhalten? Man denke an die Ausstattung,wie Heizungsanlage (die von mir genutzte Öl-Zentralheizung ist von 1974!) Wärmedämmung, Innenausstattung (Türen, Bodenbeläge) usw.
Desweiteren gehört meinem Vermieter noch eine weitere DHH hier im Ort; die Mieter zahlten (zumindest bislang) die gleiche Miete wie ich. Kann ein Vermieter eine Mieterhöhung einfach von beliebigen Mietern verlangen und von anderen nicht? Ich habe nämlich das Gefühl, er will mich mit dieser Mieterhöhung nur rausekeln (weil eine Verwandte von ihm hier einziehen will)!
Wie soll ich mich verhalten?
Gruß
Gracie
Mieterhöhung - ortsübliche Vergleichsmiete
19. September 2005
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Frage vom 19. September 2005 | 14:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung - ortsübliche Vergleichsmiete
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#1
Antwort vom 20. September 2005 | 09:15
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 29x hilfreich)
Hallo gracie,
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