Hallo liebe Mieterfreunde,
ich hab 2018 von meinem Vermieter Deutsche Wohnen eine Mieterhöhungsschreiben erhalten, in dem stand, dass die höhere Miete
per SEPA-Lastschriftverfahren einfach eingezogen wird. Laut deutschem Mietrecht braucht die Deutsche Wohnen dafür aber eine schriftliche Zustimmung.
Meine Frage ist:
hat jemand auch von euch die Erfahrung gemacht, dass die Deutsche Wohnen bei euch einfach die höhere Miete nach dem Schreiben eingezogen hat, ohne dass ihr schriftlich zugestimmt habt? Finde so etwas schon makaber und würde gerne eure Erfahrungen mit der Deutschen Wohnen hören.
Liebe Grüße
Mieterhöhung per Lastschrift
17. September 2019
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Frage vom 17. September 2019 | 11:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung per Lastschrift
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#1
Antwort vom 17. September 2019 | 13:48
Von
Status: Unparteiischer (9905 Beiträge, 4486x hilfreich)
Wurde die Miete nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung erhöht, war das eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, eine Mieterhöhung aufgrund einer Staffelmiete (§ 557a BGB) oder sogar nur eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung?
#2
Antwort vom 17. September 2019 | 14:03
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Es könnte sich auch um eine Mieterhöhung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (§ 10 Wohnungsbindungsgesetz) handeln. Die erfordert lt. §10 Abs. 2
Zitat:(2) Die Erklärung des Vermieters hat die Wirkung, dass von dem Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an das erhöhte Entgelt an die Stelle des bisher zu entrichtenden Entgelts tritt; wird die Erklärung erst nach dem Fünfzehnten eines Monats abgegeben, so tritt diese Wirkung von dem Ersten des übernächsten Monats an ein. Wird die Erklärung bereits vor dem Zeitpunkt abgegeben, von dem an das erhöhte Entgelt nach den dafür maßgebenden Vorschriften zulässig ist, so wird sie frühestens von diesem Zeitpunkt an wirksam. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorangehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
keine ausdrückliche Zustimmung !!
-- Editiert von Spezi-2 am 17.09.2019 14:05
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#3
Antwort vom 17. September 2019 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Und meine Fragen sind:ZitatMeine Frage ist: :
Wozu sollst du zustimmen? Zur Mieterhöhung ODER zum SEPA-Verfahren.
Was genau steht in dem DW-Schreiben?
Und wie hast du bisher deine Miete bezahlt?
Und jetzt?
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