Hallo, ich habe eine Mieterhöhung bekommen und nichts dagegen gesagt. Zwei Tage später habe ich einen Wasserschaden gehabt (tropft von der Decke). Kann ich die Mieterhöhung abwenden wegen dem Wasserschaden oder Mietminderung machen? Was ist besser?
-- Editier von Karla76 am 18.07.2017 15:59
Mieterhöhung trotz Wasserschaden
18. Juli 2017
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Frage vom 18. Juli 2017 | 15:59
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieterhöhung trotz Wasserschaden
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#1
Antwort vom 18. Juli 2017 | 16:16
Von
Status: Unparteiischer (9872 Beiträge, 4478x hilfreich)
Wasserschaden und Mieterhöhung haben absolut nichts miteinander zu tun. Das sind zwei getrennte Fragen, die man auch nicht vermischen sollte.
Zum Thema Mietminderung bei Wasserschaden empfehle ich erstmal google und die Forensuche. Da sollte es diverse Hilfen zu geben. Zum Thema Mieterhöhung empfehle ich das gleiche. Ohne Detailinformationen kann niemand hier feststellen, ob das Mieterhöhungsverlangen korrekt formuliert und berechtigt ist.
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