Hallo!
folgender sachverhalt:
Ich wohne seit etwas mehr als 5 Jahren hier, anfang diesen Jahres wurde die Wohnung verkauft, ich habe also neue Vermieter.
Meine Nachtspeicherheizung ging kurz nach dem Einzug kaputt, mit meinem damaligen Vermieter habe ich eine Mietminderung vereinbart (50 euro pro monat)...seitdem heize ich mit radiatoren, das kommt dann ca bei 0 raus mit den erhöhten stromkosten.
soweit so gut.
Die neuen Vermieter haben den Mietvertrag nicht, auch hatten sie keine Kenntnis von der Mietkürzung (wurde aber schriftlich gemacht).
Sie haben lediglich eine Kopie von einem Vorvertrag, den wir (ich und damaliger vermieter) damals unterschrieben haben, um die wohnung sicher zu bekommen.
Die Kaltmiete liegt nun bei 220 Euro. Die Mieterhöhung soll auf 300 Euro kalt gehen, da die Vermieter die im Vorvertrag (und auch im eigentlichen Mietvertrag, den die aber nicht haben) angesetzten 250 euro angesetzt haben. (20% wären ja eigentlich okay soweit ich weiß)
Jetzt frage ich mich, ob sie mir die Miete trotz dieses schweren Mangels erhöhen dürfen?!?...und auf welcher grundlage (eigentlich gelten doch noch alle schriftl vereinbarungen mit dem vorvermieter, oder?...)?...denn mein Mietvertrag, auch wenn die den nicht haben, ist ja eigentlich gültig, und auch die Mietkürzung (kauf bricht miete nicht!)
Also:dürfen sie die miete trotz eines so schweren mangels erhöhen?
und wenn ja, welche möglichkeit habe ich dann, die defekte heizung durch kürzung wieder zur geltung zu bringen (davon wollen sie nämlich auch nichts gewusst haben)...verzwickte situation!
ich hoffe ihr könnt mir bisschen helfen!
danke
-----------------
""
ps: schriftlich zugegangen ist mir die info über die erhöhung am 21.08....mieterhöhung soll ab 01.10. gelten...das ganze war recht formlos...
-- Editiert am 08.10.2009 17:13
Mieterhöhung trotz defekter Heizung...?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
aber eigentlich ist die miete die iach zahle doch nur 220...also könnten sie nicht maximal auf 264 erhöhren (auch wenn sie halt davon nix wussten...aber selbst schuld find ich...die denken auch ich hatte keinen mietvertrag...die wohnung war doch vermietet als sie gekauft haben...also besteht doch höchstwahrscheinlich auch ein Mietvertrag
-----------------
""
ja was an der heizung kaputt is weiß ich ja auch nicht, bläst nur noch kalte luft...da war damals auch ein techniker da, der konnte aber nix machen weil das teil zu alt ist und asbest drin ist.
dass sie den mietvertrag nicht haben, haben sie mir in einem gespräch gesagt...sie meinten "sie haben gar keinen mietvertrag"...und ich hab gesagt "oh doch den hab ich sehr wohl"...
-- Editiert am 08.10.2009 17:25
-- Editiert am 08.10.2009 17:26
--- editiert vom Admin
quote:
Woher weißt Du das?
haben sie gesagt
-----------------
""
--- editiert vom Admin
quote]Dann gib ihnen doch eine Ablichtung.
haja is ja auch nich das problem, das glauben sie mir ja auch
trotzdem setzen sie zur mieterhöhung 250 an und nciht die gekürzten 220
und:muss die mieterhöhung ne gewisse form haben...oder muss etwas beiliegen...irgend eine begründung oder sowas?...und dürfen die mir das mitte august mitteilen, dass das ab 1.10. gilt?
ist das nicht zu kurzfristig?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Wobei... was mir grad einfällt: Minderst du die 50 Euro das ganze Jahr über?
ja haben wir so vereinbart...weil das wegen des dauerauftrags einfacher ist als über die heizperiode 100 zu kürzen und sonst normal zu zahlen
An der heizung ist kein typenschild...der techniker hat damals aber bei irgend ner stelle angerufen und hat denen was zu dem ofen gesagt....und dann hiess es, dass der nich geöffnet werden darf ...ist das schild vllcht unter irgend einer abdeckung versteckt?
-----------------
""
-- Editiert am 08.10.2009 17:42
--- editiert vom Admin
ja also er durfte nicht geöffnet werden, seitlich n blech weggemacht hat er damals...aber ich seh oben drauf wirklich kein schild, da is nichts...das teil is ein riesen klopper und hat sicher schon etliche jahre auf dem buckel...aber ist ja eigentlich auch nich das thema hier
defekt ist er auf jeden fall
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Hat der VM die Mieterhöhung in keinster Weise begründet ?
-----------------
""
ja also nirgends an der heizung ist ein schild!
ich weiß doch auch nicht was ist, damals hat sie zuerst nur noch gaz heiss geblasen, und dann nur noch kalt...irgendwas ist kaputt, ich weiß nicht was, ist auch nicht mein bier
-----------------
""
Zitat:Hat der VM die Mieterhöhung in keinster Weise begründet ?
in dem schreiben steht nur
"Sehr geehrter Herr ****,
mit diesem SChreiben möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass ich von meinem REcht auf Mieterhöhung Gebrauch machen werde, nachdem der Mietzins seit ca. 5 Jahren unverändert blieb.
die neue miete ab dem 1.10.09 setzt sich daher wie folgt zusammen
xxxxx"
bekommen habe ich das schreiben ende august, wie oben geschrieben...gezahlt habe ich zum 1.10. aber erstmal nur die alte miete...
-- Editiert am 08.10.2009 18:18
--- editiert vom Admin
okay das ist mal ne antwort!
aber ich muss die erhöhung nicht hinnehmen wegen formmangels?
gibts bei der mieterhöhung ausserdem noch fristen die hätten beachtet werden müssen?...mir erscheint die inkenntnissetzung 5-6 wochen bevor die erhöhung wirksam werden soll für recht kurzfristig...
-----------------
""
-- Editiert am 08.10.2009 18:22
ps und noch was: sie überlegen wohl eigenbedarf anzumelden für ihre tochter...nach 5 jahren beträgt die kündigungsfrist doch 6 monate, oder?Änder eigenbedarf etwas?
-- Editiert am 08.10.2009 18:33
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
21 Antworten
-
18 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten