Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen.Wenn man am 13.12.16 ein Schreiben vom
Vermieter bezüglich Mieterhöhung zum 1.3.17 bekommen hat.
Es gab eine Frist bis zum 6.1.17 dieser Erhöhung zuzustimmen.
Wenn ich dieses nicht getan habe kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.
Nun ist meine Frage wielang ist die Bedenkzeit?
Kann ich auch jetzt schon kündigen zum 28.2,das ich zum 30.4. ausziehe?
Oder wenn ich jetzt kündige muss ich dann schon früher raus?
In dem Schreiben steht drin wenn ich kündigen möchte dann habe ich eine Frist von 2 Monaten muss ich dann spätestens zum 12.2. die Kündigung zu ihm schicken?
Bin grad überfragt wie ich das machen muss.
Mieterhöhung und Sonderkündigungsrecht
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 20:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung und Sonderkündigungsrecht
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#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 21:01
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Schau dir mal § 558b BGB bzw. § 561 BGB an. Da stehen auch die Fristen drin.
#2
Antwort vom 11. Januar 2017 | 12:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke ich versteh leider die Fristen nicht ganz.Vielleicht denk ich auch zu kompliziert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2017 | 13:59
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Womit hast du konkret Probleme? § 561 BGB
ist doch recht klar formuliert.
PS: Die normalen Kündigungsfristen für Mietverträge finden sich in § 573c BGB
.
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