Muss die Mieterhöhung genau nach der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden?
Vom Vermieter (eine Genossenschaft) bekommt man eine Mieterhöhung (zum ersten mal). Formal wurde auch alles richtig gemacht (Kappungsgrenze, Mietspiegel, § 558b BGB
usw). Die neue Miete berechnet sich nun nach den Quadratmetern. (Im Mietvertrag sind ca. 63 qm angegeben und der Mietzins, aber nicht, dass pro Quadratmeter eine bestimmter Betrag zu zahlen sei). Nun soll pro Quadratmeter 7 € gezahlt werden. Nach dem die Wohnung ausgemessen vom Mieter vermessen wurde und die tatsächliche Wohnfläche von ihm ermittelt wurde (unter Berücksichtigung der WoflVO), wurde vom Mieter festgestellt, dass die tatsächliche Wohnfläche 2,5 qm kleiner ist.
Dies wurde dem Vermieter vor Ablauf der Frist mitgeteilt und dieser antwortet, dass dies bei einer Abweichung unter 10 % für die Mieterhöhung irrelevant sei.
Dies kann der Mieter dennoch nicht glauben, und würde der Mieterhöhung nur für die tatsächlichen Quadratmeter zustimmen und nicht für die die im Mietvertrag angegeben sind.
Wer kann mir hierzu eine Rechtsgrundlage / ein Urteil verweisen, ob der Mieter damit richtig liegt?
(Und ob wirklich Chancen vorliegen, dass der Mieter die neue Miete nur auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu zahlen hat, da die Abweichung ja nur ca. 4 % ist?)
Mieterhöhung und Wohnraum / Quadratmeter
11. Januar 2007
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Frage vom 11. Januar 2007 | 19:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung und Wohnraum / Quadratmeter
#1
Antwort vom 12. Januar 2007 | 02:21
Von
Status: Praktikant (801 Beiträge, 100x hilfreich)
Die Sache ist nicht so gaz einfach zu lösen, da Du evtl. durch einen Gutachter nachweisen müßtest, daß die Größe der Wohnung nur 60,5m² hat.
Du könntest natürlich pokern, und der Verwaltung mitteilen, daß Du nur die Miete für die errechneten m² bezahlst, und eine weitergehende Erhöhung ablehnst. Im schlimmsten Fall wird die Verwaltung dann vor Gericht ziehen, und da könntest Du dann unterliegen.
An Deiner Stelle würde ich mal um Mieterbund gehen, oder bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einen Anwalt fragen. Für wenig Geld kannst Du auch bei "Frag einen Anwalt.de" nachfragen.
gruß
avalon 2006
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