Hallo,
bei uns steht die Kündigung bald an, aber uns ist jetzt aufgefallen dass wir die jährliche Mieterhöhung von 25 EUR (ohne Gegenleistung seitens des Vermieters) im Vertrag vergessen haben und jetzt Angst haben dass der Vermieter die zwölfmal 25 und zwölfmal 50 EUR von uns fordert (wir wohnen fast drei Jahre in der Wohnung (Erhöhungen vom zweiten und dritten Jahr).
Welche Ansprüche hat der Vermieter überhaupt? Gibt es eine Verjährung? Im Mietvertrag steht die Regelung drin, jedoch hat er uns nie dazu aufgefordert den Dauerauftrag zu erhöhen.
Vielen Dank für alle Hilfreichen Tipps!
Grüße,
Ruhri
Mieterhöhung vergessen. Verjährung?
Hi,
@Ruhri,
quote:<hr size=1 noshade>die jährliche Mieterhöhung von 25 EUR <hr size=1 noshade>
dies ist ganz sicher keine Mieterhöhung entsprechend § 558 BGB :
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden .
quote:<hr size=1 noshade>Im Mietvertrag steht die Regelung drin <hr size=1 noshade>
Was genau steht dort?
Handelt es sich hier um die Erhöhung einer Nebenkostenpauschale?
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Staffelmietvertrag, am Besten ists einfach die vertraglichen Regelungen nachträglich zu erfüllen
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".....so is lebbe....."
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--- editiert vom Admin
Stehen denn die konkreten Beträge in der Staffelmietvereinbarung? Also z.B. Anfangsmiete 500€, Miete ab dem 01.Mai 2008 525€, Miete ab dem 01.Mai 2009 550€ etc. Sonst wäre das höchstwahrscheinlich nicht wirksam formuliert.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Erstmal danke für eure hilfreichen Kommentare!
@Karakorum: Nein, es handelt sich nicht um die Nebenkostenpauschale sondern um die Netto/Grundmiete. Im Mietvertrag steht (gekürzt) drin:
====
Die Grundmiete kann entweder gemäß Paragraph 558 bis 559b BGB oder gemäß der folgenden Regel angepasst werden. Die Vertragsparteien vereinbaren folg. gestaffelte Mieterhöhungen, wobei die Grundmiete mind. ein Jahr unverändert bleibt:
Ab 1.1.09 +25 EUR => 725 EUR
Ab 1.1.10 +25 EUR => 750 EUR
(sonst keine weiteren Erhöhungen im Vertrag)
Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Erhöhung gemäß 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.
====
@kathi2008: Ja die zwei Staffelmieterhöhungen sind spezifiziert.
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--- editiert vom Admin
Hi,
@ruhri
quote:<hr size=1 noshade>Gibt es eine Verjährung? <hr size=1 noshade>
nachdem fest steht, daß es sich tatsächlich um eine Staffelmiete handelt gibt es eine klare Aussage zur Frage:
Ein Mieter zahlte über Jahre nur die geringe Anfangsmiete seines Staffelmietvertrages, ohne sich um die automatische jährliche Erhöhung zu kümmern. Später forderte der Vermieter zu Recht die Erhöhungsbeträge nach. Diese verjähren nicht, auch nicht für den Fall, dass der Mieter keine Rücklagen gebildet hat. (Kammergericht Berlin, Az. 12 U 320/01 )
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
quote:
Diese verjähren nicht, auch nicht für den Fall, dass der Mieter keine Rücklagen gebildet hat.
Wer ist denn auf die Idee gekommen, Schulden könnten verjähren, weil der Schuldner das Geld auf den Kopf gehauen hat ?
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--- editiert vom Admin
Da ihr bereits in Verzug seid, braucht der Vermieter nicht einmal zu mahnen. Er kann direkt klagen. Das wird dann nochmal etwas teurer.
Also schnellstens die Schulden begleichen. Oder mit dem Vermieter einen Ratenzahlungsplan vereinbaren.
quote:
dass wir die jährliche Mieterhöhung von 25 EUR (ohne Gegenleistung seitens des Vermieters)
Was meinst du mit 'ohne Gegenleistung seitens des Vermieters' ???
Die weiterhin durch den Vermieter geduldete Abnutzung der Wohnung durch euch betrachtet ihr nicht als Gegenleistung?
quote:
Wer ist denn auf die Idee gekommen, Schulden könnten verjähren, weil der Schuldner das Geld auf den Kopf gehauen hat ?
Die Schuldner???
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
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