Mieterhöhung vom VM

17. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)
Mieterhöhung vom VM

Guten Morgen ,

Ich bin derzeit nicht in Deutschland (VM bekannt)
Der Brief wurde mir heute von einem Bekannten geschickt.

- erste Frage. Der Der VM wusste das ich nicht in D bin gilt die Bekanntgabe ab heute ?

Die Miete meiner Wohng beträgt für 20m² 200 Euro.
Nebenkosten sind in der Miete inkl. Also Strom/Wasser/Internet. Ich zahle nur GEZ selbst.


Ich habe nun ein paar Fragen zu dem Schreiben.

- ist dies so gültig geschrieben?
- gibt es Fristen auf die hingewiesen werden muss?
- muss ich die Erhöhung so akzeptieren?

- Welche Möglichkeiten gibt es?

https://i.postimg.cc/ZqZ84ZBN/IMG-20220117-WA0001.jpg


-- Editiert von Malermeister1 am 17.01.2022 03:03

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
erste Frage. Der Der VM wusste das ich nicht in D bin gilt die Bekanntgabe ab heute?


Als Zugang gilt der Tag des Einwurfs in Deinen Briefkasten.

Zitat (von Malermeister1):
- ist dies so gültig geschrieben?
- gibt es Fristen auf die hingewiesen werden muss?
- muss ich die Erhöhung so akzeptieren?


3x Nein

Zitat (von Malermeister1):
- Welche Möglichkeiten gibt es?


Die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern.

Der Vermieter hat gleich mehrere Fehler gemacht, die das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern.

Der Vermieter hat gleich mehrere Fehler gemacht, die das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam machen.


Hallo HH

Kannst Du das etwas konkretisieren?
Also welche Fehler dort gemacht wurden.
Und wie könnte ich sowas am besten beantworten?
Oder gar nicht antworten ?

Gruß Malermeister

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern.

Dazu wäre ja erst mal ein Mieterhöhungsverlangen notwendig - das gibt es aber nicht.
Insofern kann man den Brief auch einfach ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu wäre ja erst mal ein Mieterhöhungsverlangen notwendig


Teilt der VM dies hier nicht mit?
Oder wie sollte sowas aussehen?



-- Editiert von Malermeister1 am 17.01.2022 10:00

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Also welche Fehler dort gemacht wurden.


Es fehlt die Angabe, auf welchen Mietspiegel den referenziert wurde. Welcher das sein könnte, mag ja naheliegend sein, dennoch muss der Vermieter konkret darauf verweisen.

Dann gibt es typischerweise in Mietspiegeln Mietangaben in Abhängigkeit von Wohnungsgröße, Baualter, Lage usw. Dazu sind im Schreiben keine Angaben vorhanden.

Die Höhe der Nebenkosten sind in keinem mir bekannten Mietspiegel zu finden. Daher ist es völlig unklar, woher die 2,22€/m² stammen. Es fehlt daher die Begründung, wie der Vermieter auf 2,22€/m² kommt.

Das Schreiben ist als einseitige Festlegung einer Mieterhöhung formuliert. Das ist nicht zulässig. Vielmehr muss der vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung verlangen.

Die Mieterhöhung ist frühestens ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreiben zulässig. Die Frist wurde nicht eingehalten.

Zitat (von Malermeister1):
Und wie könnte ich sowas am besten beantworten?


Es ist jedenfalls nicht Aufgabe des Mieters, den Vermieter auf dessen Fehler hinzuweisen.

Zitat (von Malermeister1):
Oder gar nicht antworten ?


Rein rechtlich ist eine Antwort nicht erforderlich.

Wenn man sich für eine Antwort entscheidet, dann sollte man diese kurz halten und lediglich sinngemäß schreiben:"Ich stimme der Mieterhöhung nicht zu."

Wenn der Mieter in einem Zweifamilienhaus in einer Einliegerwohnung wohnt und die Hauptwohnung vom Vermieter bewohnt wird, dann sollte man jedoch bedenken, dass dem Vermieter eine Kündigung nach § 573a BGB möglich wäre.

-- Editiert von hh am 17.01.2022 11:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Mieterhöhung ist frühestens ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreiben zulässig. Die Frist wurde nicht eingehalten.
Doch, das ist das Einzige was der VM hier richtig gemacht hat.
Der 3. Monat nach Bekanntgabe April) ist sogar der Monat nach dem übernächsten Monat (März). Diese Frist ist also korrekt.
Ich gehe bei meinen Monatsangaben davon aus, dass der Brief diesen Monat im Briefkasten des Fragestellers gelandet ist.
Ändert aber natürlich nichts daran, dass diese Erhöhung unwirksam ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Doch, das ist das Einzige was der VM hier richtig gemacht hat.


Ja, sorry. Da hast Du natürlich recht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Aufgrund dieses Threads https://www.123recht.de/Forum-__f591551.html müsste der Mieter dennoch vorsichtig sein. Laut dem anderen Thread ist nämlich im Mietvertrag 200 Euro als Kaltmiete und keine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart. Das kann also noch problematisch werden, wenn der Vermieter einen Anwalt mit dem Verfassen eines Mieterhöhungsverlangens beauftragt.

Ich kenne die Mieten in der Region nicht. Wenn die 240 Euro warm tatsächlich im Rahmen sind, könnte man als Mieter auch eine Erhöhung der Warmmiete zustimmen. Dann sollte jedoch spätestens dann deutlich gemacht werden, dass das eine Warmmiete sein soll und auch keine Abrechnungen für die Vergangenheit gefordert werden dürfen. Ich weiß nur nicht, ob es so schlau ist, den Vermieter auf diese Problematik hinzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Da waren sie wieder,...... die "Kleinigkeiten" über die ein Fragesteller doch sehr gerne vergisst zu informieren.........

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dann sollte jedoch spätestens dann deutlich gemacht werden, dass das eine Warmmiete sein soll und auch keine Abrechnungen für die Vergangenheit gefordert werden dürfen.


Genau hier liegt meine Angst.
Stimme ich den 40 Euro zu ( nachdem ja nun auch der Keller nicht mehr meiner ist)

Kommt mir der VM dannach mit Nebenkosten.
Und dann erhöht sich die Miete nochmal. Bzw. fordert diese nach.

Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus. Eine Kündigung kann wie o.g. nicht erfolgen.

Wie könnte ich die Sache dann am besten angehen ?
Mit der Mieterhöhung?

Denn meiner Aufassung nach zahle ich Miete inkl. Nebenkosten , wie auch die anderen Parteien im Haus

Der Tread wäre zusammengefügt sinnvoll.

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