Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung. Heute, 20.02.2020 , habe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung
wegen Eigentümerwechsel bekommen . Bis jetzt die Miete beträgt 370 kalt. Ab 01.03.2020 die Miete beträgt 460 . Darf man überhaupt so viel die Miete erhöhen und so kurzfristig?
Vielen Dank im Voraus
Vile Grüße
-- Editiert von Moderator am 20.02.2020 22:52
Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel
20. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2020 | 20:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel
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#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 20:53
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Nö das geht nicht, zumal Mietbeginn ja auch erst im September ist. Der neue Eigentümer hat sie als Mieter quasi mit gekauft, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Eine Mieterhöhung vor Mietbeginn ist nicht möglich.
#2
Antwort vom 20. Februar 2020 | 21:15
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitathabe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel bekommen :
Wurde das echt als Grund genannt ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2020 | 21:35
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung. Heute, 20.02.2020 , habe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel bekommen .
Stimmen die Daten ?
Oder 1.9.2020 neue Wohnung ?
Mieterhöhung alte Wohnung ?
#4
Antwort vom 20. Februar 2020 | 22:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Darf man überhaupt so viel die Miete erhöhen und so kurzfristig?
Die Mieterhöhung darf max. 20% betragen und darf auch die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Zitat:Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung.
Wenn hier der 01.09.2019 gemeint war, dann darf eine Mieterhöhung frühestens zum 01.12.2020 erfolgen.
Außerdem ist ein Eigentümerwechsel ohnehin kein zulässiger Grund für eine Mieterhöhung.
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