Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel

20. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb539384-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel

Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung. Heute, 20.02.2020 , habe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel bekommen . Bis jetzt die Miete beträgt 370 kalt. Ab 01.03.2020 die Miete beträgt 460 . Darf man überhaupt so viel die Miete erhöhen und so kurzfristig?
Vielen Dank im Voraus
Vile Grüße

-- Editiert von Moderator am 20.02.2020 22:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nö das geht nicht, zumal Mietbeginn ja auch erst im September ist. Der neue Eigentümer hat sie als Mieter quasi mit gekauft, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Eine Mieterhöhung vor Mietbeginn ist nicht möglich.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb539384-72):
habe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel bekommen


Wurde das echt als Grund genannt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung. Heute, 20.02.2020 , habe ich ein Schreiben mit Mieterhöhung wegen Eigentümerwechsel bekommen .

Stimmen die Daten ?
Oder 1.9.2020 neue Wohnung ?
Mieterhöhung alte Wohnung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Darf man überhaupt so viel die Miete erhöhen und so kurzfristig?


Die Mieterhöhung darf max. 20% betragen und darf auch die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Zitat:
Ab 01.09.2020 wohne ich in eine Mietwohnung.


Wenn hier der 01.09.2019 gemeint war, dann darf eine Mieterhöhung frühestens zum 01.12.2020 erfolgen.

Außerdem ist ein Eigentümerwechsel ohnehin kein zulässiger Grund für eine Mieterhöhung.

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