Mieterhöhung wegen Modernisierung - 20% legitim?

27. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung wegen Modernisierung - 20% legitim?

Hallo zusammen,

mir ist heute eine Mieterhöhung von 90,- ins Haus geflatter. Die Hausverwaltung erhöht damit die Kaltmiete um um 20%. Als Grund ist der Vergleich mit drei weiteren Wohnungen des Eigentümers im Haus angeführt und zwar über die Faktoren Kunststofffenster, Wärmmedämmung und Klingelanlage. Nun ist es so, das all das bereits zum Einzug und bei Unterschrift unter den Vertrag vorhanden war. Ist eine Erhöhung aus diesen Gründen um 20% legitim?

Danke für Euer feedback!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nein, eine Erhöhung wegen Modernisierungen, die vor Einzug des Mieters stattgefunden haben, ist nicht rechtmäßig. Wegen solcher Gründe wären sowieso höchstens 11% angemessen.
Angesichts der Summe wäre eine Überlegung, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Die darf hier zwar keine Rechtsvertretung machen, da der "Versicherungsfall" schon eingetreten ist, aber beraten werden Sie. Und somit können Sie dann auch angemessen reagieren. Und das kostet kaum mehr als die Mieterhöhung für einen Monat.

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#2
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Die Idee ist, jetzt erstmal nicht zuzustimmen und das zu begründen. Ich gehe davon aus, dass die Immobilienfirma sich der Unrechtmäßigkeit bewusst ist und es nicht auf einen Rechtsstreit anlegt.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Steht in der Mieterhöhung tatsächlich drin:
"Mieterhöhung wegen Modernisierung" oder steht da evtl. was ganz anderes?

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#4
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Da steht, dass auf die Vergleichbarkeit mit drei anderen Wohnungen verwiesen wird und das wiederum wird an Fenstern, Dämmung ung klingelanlage festgemacht. Das ist wirklich absonderlich... Die drei anderen Wohnungen sind top saniert und meine nicht. Insofern ist das vermutlich wirklich das einzige, was identisch an allen Wohnungen ist. Aber man kann doch nicht die Miete erhöhen, weil die Wohnung ist wie sie ist, oder??

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Da steht, dass auf die Vergleichbarkeit mit drei anderen Wohnungen verwiesen wird

Dacht ichs mir doch.

quote:
Die drei anderen Wohnungen sind top saniert und meine nicht.

Neue Fenster, Dämmung, und Klingelanlage sind doch mal ein paar Dinge, die einen Vergleich schaffen.
Was ist denn an den anderen Wohnungen noch saniert, was an deiner Wohnung nicht saniert ist, so dass ein Vergleich nicht statthaft wäre?

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#6
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

An den anderen Wohnungen ist saniert: Bad, Parkett, es gibt neue Türen, die Raumaufteilung ist komplett überarbeitet, Küche neu gefliest. Entsprechend ist das in meiner Wohnung nicht so.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Da kommts jetzt drauf an:
Du hast vermutlich auch ein Bad, auch Parkett (wenn auch vermutlich älter), auch Türen und auch eine geflieste Küche, und eine Raumaufteilung. Nur weil das eine "neuer" ist als das andere schliesst es eine Vergleichbarkeit nicht aus. Zumindest nicht, wenn man sich mal die Mietspiegel anschaut. Bei Vergleichswohnungen dürfte es nicht anders sein.

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-- Editiert kathi2008 am 27.05.2013 23:53

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#8
 Von 
Flossi
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt, ich muss mich damit abfinden, dass ein Jahr nach Einzug die Miete um 20% erhöht wird, weil meine Wohnung (letzte Sanierungsmaßnahmen frühe 90er) vergleichbar den vor zwei Jahren sanierten Wohnungen im Haus ist? Das finde ich ziemlich krass...

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#9
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ohne den genauen Text des Mieterhöhungsverlangens zu kennen, kann man deine Chancen nicht beurteilen. Es ist auf jeden Fall merkwürdig, wenn einerseits mit Vergleichsmieten, und andererseits mit Modernisierung (die in deiner Wohnung aber nicht stattgefunden hat) argumentiert wird.

Versuch doch mal herauszubekommen, wann die Vergleichswohnungen vermietet und die Vergleichsmieten festgesetzt wurden. Wenn für diese Wohnungen bereits vor Abschluß deines Mietvertrages die hohe Miete gefordert wurde, dann muß sich der Vermieter fragen lassen, warum er bei deiner Wohnung nicht bereits beim Vertragsabschluß ebenfalls die hohe Miete gewollt hat, da sich bei deiner Wohnung seitdem nichts verändert hat.

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