Mieterhöhung wegen extrem gestiegener Heizkosten

21. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sauerland 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen extrem gestiegener Heizkosten

Hallo zusammen, folgender Fall. Wir wohnen zur Miete,, zahlen 600euro warm (inkl. NK). Das ist ein Pauschalbetrag, einen NK-Abrechnung gibt es nicht. Einen Mietvertrag auch nicht, da wir den Vermieter schon lange kennen. Jetzt kam er an und meinte, das er die Miete erhöhen müsse oder wir uns an der nächsten Tankung vom Heizöl (ca. 4000 Liter) zur Hälfte beteiligen sollen. Das sind mal eben ca. 2500 Euro. Das darf er doch nicht oder? Um wie viel darf die Miete eigentlich erhöht werden? Grüße




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Sauerland 123):
Wir wohnen zur Miete

Zitat (von Sauerland 123):
Einen Mietvertrag auch nicht,

Finde den Wiederspruch...



Zitat (von Sauerland 123):
Das darf er doch nicht oder?

Selbstverständlich darf er das, fragen darf man ja fast alles.



Zitat (von Sauerland 123):
Um wie viel darf die Miete eigentlich erhöht werden?

Die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden.
Die Miete darf in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.
Die Miete darf erhöht werden, wenn seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate vergangen sind.

Bei einer Pauschalmiete gibt es eine entscheidenden Unterschied, hier kann man die Miete davon abweichend erhöhen, wenn die Betriebskosten so steigen das ein festhalten an der Pauschale für dien Vermieter unzumutbar wäre.



Zitat (von Sauerland 123):
wir uns an der nächsten Tankung vom Heizöl (ca. 4000 Liter) zur Hälfte beteiligen sollen.

Und den Tank heizt ihr alleine leer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1856 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von Sauerland 123):
Hallo zusammen, folgender Fall. Wir wohnen zur Miete,, zahlen 600euro warm (inkl. NK). Das ist ein Pauschalbetrag, einen NK-Abrechnung gibt es nicht. Einen Mietvertrag auch nicht, da wir den Vermieter schon lange kennen.

Wohnt der VM auch in diesem Haus?, dann hätte er ein erleichtertes Kündigungsrecht nach 573 BGB.
Zitat (von Sauerland 123):
Jetzt kam er an und meinte, das er die Miete erhöhen müsse oder wir uns an der nächsten Tankung vom Heizöl (ca. 4000 Liter) zur Hälfte beteiligen sollen. Das sind mal eben ca. 2500 Euro. Das darf er doch nicht oder?

Im Grunde genommen ist eine Pauschale ein fester Betrag, der nicht so ohne weiteres erhöht werden kann. Es sei denn, es wurde entsprechendes vereinbart. Ohne Mietvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen...... :sad:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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