Hallo zusammen,
unser Vermieter hat uns am 14.11.2012 darüber informiert, dass er ab 01.01.2013 eine höhere Grundmiete verlangt.
Als Begründung für diese Mieterhöhung gibt der Vermieter folgende Gründe an:
1. Die Miete wurde seit 3 Jahren nicht erhöht.
2. Die Mieterhöhung beträgt nur 2 % pro Jahr.
3. Unsere Kaltmiete liegt deutlich unter der Kaltmiete unserer Nachbarwohnung.
4. Das Haus wird tiptop gepflegt (kleinere Reparaturen, werden sofort ausgeführt, das Treppenhaus wird zuverlässig geputzt, der Rasen wird gemäht, die Mülltonnen werden raus- und reingestellt (Dafür zahlen wir aber Nebenkosten!), die Regenwassernutzungsanlage muss halbjährlich gewartet werden
5. Größere Reparaturen (Heizung) erfolgten
6. Das Treppenhaus wird voraussichtlich noch dieses Jahr gestrichen.
7. Alles wird leider teurer.
Aus meiner Sicht sind hier nur Instandhaltungskosten bzw. Nebenkosten als Begründung aufgeführt.
Ist die Begründung für eine Mieterhöhung ausreichend oder kann unser Vermieter daraus keine Mieterhöhung fordern?
Vielen Dank für Antworten.
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Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten wirksam?
2. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. Dezember 2012 | 20:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten wirksam?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2012 | 21:06
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Die Grundmiete kann erhöht werden, wenn die letzte Erhöhung bereits 12 Monate zurück liegt.
Alle Kosten steigen. Warum nicht die Grundmiete ?
In Grundmiete enthalten sind Verwaltungskosten, Abschreibung / Instandsetzung, Investitionen / Modernisierung, Wagnis, ... all diese
Kosten steigen auch jährlich.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2012 | 21:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Oralchirurg,
einen konkreten Preis laut Mietspiegel konnte mir der Vermieter bis jetzt auf Nachfrage nicht mitteilen.
Aus meiner Sicht sind die möglichen Begründungen für eine Mieterhöhung ganz eindeutig in §§ 558ff. BGB
festgelegt. Die Gründe unseres Vermieters fallen da aus meiner Sicht nicht drunter.
#4
Antwort vom 2. Dezember 2012 | 21:45
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Aus meiner Sicht sind die möglichen Begründungen für eine Mieterhöhung ganz eindeutig in §§ 558ff. BGB festgelegt. Die Gründe unseres Vermieters fallen da aus meiner Sicht nicht drunter. <hr size=1 noshade>
Da liegst du mit deiner Einschätzung völlig richtig. Trotzdem würde ich an deiner Stelle mal die Wohnung laut Mietspiegel einschätzen, so es einen gibt.
Denn angenommen es sollte, lt. Mietspiegel, eine Mieterhöhung um 15% möglich sein, dann wärt ihr blöd einer 6%igen nicht zuzustimmen......... so unkorrekt sie auch sein mag.
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