Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Wochen ein Schreiben bekommen, dass wir neue Fenster bekommen, daher nach dem Einbau 45 Euro pro Monat mehr zahlen müssen, aber im Gegenzug Heizkosten sparen werden.
So weit, so gut. Jetzt war der Chef der Fensterfirma da, um unsere Fenster auszumessen. Er sagte, dass die neuen Fenster eine Zwangslüftung hätten, also immer ganz leicht undicht seien, so dass Schimmelbildung vorgebeugt werde, aber der Wärmeverlust dadurch quasi gleich Null sei. Wärmelverlust? Das ist doch das Gegenteil von Energieeffizienz.
Ja, sagte er, aber dafür hätten die neuen Fenster Schallschutz. Ich: "Hören Sie etwas? Hier ist kein Schall, vor dem ich geschützt werden muss." Er: "Ja, hier nicht. Aber die Wohnbau hat ja noch andere Wohnungen. Einige stehen an stark befahrenen Straßen. Also bekommen alle Wohnungen Fenster nach dem gleichen Standard."
Meine Frage an euch: Muss ich wirklich die Kosten für Fenster übernehmen, die Schallschutz haben, den ich nicht benötige und keine Heizenergie sparen? Was soll ich tun? Bei der Wohnbau um ein Gutachen für die Effizienz der neuen Fenster bitten?
Vielen Dank schon mal für Antworten
Zitronenelch
-- Editiert Zitronenelch am 10.09.2014 09:54
-- Editiert Zitronenelch am 10.09.2014 10:07
Mieterhöhung wegen neuer Fenster
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zunächst mal grundsätzlich: Modernisierungskosten sind nicht schon deswegen nicht zu einer Mieterhöhung heranziehbar, weil der aktuelle Mieter "nichts davon hat". Mal dumm gesagt, eine Modernisierung des Bades kann man auch nicht mit "ich bade nie" ablehnen und den Einbau eines Aufzuges nicht mit "ich steige lieber Treppe".
Ob die Erhöhung in der Höhe gerechtfertigt ist, wird man prüfen müssen.
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quote:
...aber der Wärmeverlust dadurch quasi gleich Null sei. Wärmelverlust? Das ist doch das Gegenteil von Energieeffizienz.
Genau: Und der wird durch die neuen Fenster quasi gleich Null und das wird bei den Energiekosten spürbar sein.
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quote:
aber der Wärmeverlust dadurch quasi gleich Null sei. Wärmelverlust? Das ist doch das Gegenteil von Energieeffizienz
Und jetzt müßte man nur noch verstehen, was "Null" heißt.
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quote:
Zunächst mal grundsätzlich: Modernisierungskosten sind nicht schon deswegen nicht zu einer Mieterhöhung heranziehbar, weil der aktuelle Mieter "nichts davon hat".
Ich habe das so verstanden, dass eine Modernisierung nur abgerechnet werden kann, wenn sie dem Mieter etwas bringt. Wenn es draußen keinen Lärm gibt, sind Schallschutzfenster eine überflüssige Investition, die die Wohnsituation nicht verbessern.
Und wenn der Fensterbauer sagt, dass ich durch die integrierte Dauerlüftung ganz wenig Wärme (im Vergleich zu jetzt) verliere, bedeutet dass, dass ich keine Heizkosten spare, sondern ganz wenig mehr zahlen muss. Also kein Energiegewinn im Vergleich zu jetzt, sondern ein ganz leichter Energieverlust.
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""
quote:<hr size=1 noshade>Und wenn der Fensterbauer sagt, dass ich durch die integrierte Dauerlüftung ganz wenig Wärme (im Vergleich zu jetzt) verliere, bedeutet dass, dass ich keine Heizkosten spare, sondern ganz wenig mehr zahlen muss. Also kein Energiegewinn im Vergleich zu jetzt, sondern ein ganz leichter Energieverlust.
<hr size=1 noshade>
Nein. Der Fensterbauer meinte sicher folgendes:
Die neuen Fenster verlieren ganz wenig Wärme.
Die derzeitigen Fenster verlieren aber viel Wärme.
Insgesamt spart man, weil sich der Wärmeverlust verringert.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
@zitronenelch:
Da hast du einen kleinen Denkfehler:
quote:
Und wenn der Fensterbauer sagt, dass ich durch die integrierte Dauerlüftung ganz wenig Wärme (im Vergleich zu jetzt) verliere, <B>bedeutet dass, dass ich keine Heizkosten spare, sondern ganz wenig mehr zahlen muss.</B> Also kein Energiegewinn im Vergleich zu jetzt, sondern ein ganz leichter Energieverlust.
Natürlich sind das eingesparte Kosten, wenn du weniger zahlst!
Du darfst das jetzt nicht im Zusammenhang mit deiner NK-Abrechnung sehen: Du zahlst z. B. monatl. 200 EUR NK und legst bei der jährlichen Abrechnung nochmal 300 EUR drauf (nur als Beispiel). Mit den neuen Fenstern werden aus den 300 EUR Nachzahlung jetzt z. B. nur noch 100 EUR. Du zahlst dann ´´ganz wenig mehr´´ und das heißt ja wohl: Du hast gespart!
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Okay, dann frage ich besser bei dem Fensterbauer nach. Ich habe ihn so verstanden: Jetzt sind die Fenster dicht, künftig sind sie undicht (Zwangslüftung) und es findet ein ständiger Lüftungsaustausch statt, um eine Schimmelbildung zu vermeiden. Aber keine Sorge, die Wärme, die Sie dadurch - im Vergleich zu jetzt - verlieren, ist fast Null. Also nur ganz wenig.
Wie gesagt, ich frage da nochmal nach.
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So, ich habe ihn angerufen. Er sagt: "Jetzt sind Ihre Fenster dicht. Das spart natürlich Wärme und Heizenergie. Künftig werden kleine Lamellenschlitze dafür sorgen, dass Ihre Fenster nicht mehr hundertprozentig dicht sind. Aber das merken Sie kaum, Ihre Heizkosten werden nur unmerklich steigen, das macht vielleicht ein paar Cent aus, oder so."
Also "nur unmerklich steigen" heißt, dass ich mit den neuen Fenstern KEINE Energie spare. Somit dürfen die Kosten auch nicht auf mich übertragen werden.
Ich werde also nun die Wohnbau anschreiben und sie bitten, mir den Wärmedurchgangskoeffizienten der neuen Fenster und den der alten Fenster mitzuteilen.
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Mit der Modernisierungserhöhung beim Fenstereinbau ist das m.W. auch so eine Sache.
Wenn man jetzt alte, einfachverglaste Holzfenster austauscht wäre das eine Modernisierung. Möglicherweise ist es keine Modernisierung, wenn man doppelt verglaste gegen dreifach verglaste austauscht. Meines Wissens muss bei der Behauptung der Energieeinsparung auch eine Rechnung dazu. Da würde sich doch eine ausführliche Beratung beim Ra lohnen, anstatt in Zukunft 45 Euro mehr Miete zu bezahlen.
Fenstermodernisierung ( LG Berlin , Urteil vom 30. April 2002 , Az: 63 S 263/01
): Der Gebrauchswert einer Wohnung wird durch den Austausch von Holzkastendoppelfenster bzw. Holzverbundfenster gegen Kunststoffisolierglasfenster nicht verbessert. Der Mieter muss die Maßnahme weder dulden, noch eine Mieterhöhung akzeptieren.
Werden bereits vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster ersetzt, so ist sehr fraglich, ob die Miete nach § 559 Abs. 1 BGB
erhöht werden kann. Der Vermieter kann nach § 559 BGB
die Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Der BGH (Urteil v. 25.01.2006 - VIII ZR 47/05
) stellt dafür sehr strenge Kriterien auf: Anzugeben sind in der Begründung zur Mieterhöhung nicht nur der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Fenster. Es muss auch so genau beschrieben werden wie der Zustand der alten Fenster war, dass der Mieter dazu in der Lage ist einen entsprechenden Vergleich zwischen alten und neuen Fenstern anszustellen, um den Energiespareffekt zu beurteilen. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist nur zulässig, wenn sich dadruch der Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Bei Ersatz lle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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