hi,
wir haben der Mieterhöhung unseres Vermieters vor ein paar Monaten widersprochen, weil wir die Grundlage bezweifelt haben (wir haben einen niedrigeren Grundbetrag errechnet, als die Wohnungsbaugesellschaft).
Gestern kam also ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft, in dem sie unseren Argumenten widersprechen und drohen mit Klage.
Mein Mann möchte gerne wissen, was da finanziell auf uns zukommen könnte, wenn wir weiterhin die Mieterhöung verweigern (also Anwalt, Gericht, evtl. andere Kosten).
Gibt es da Richtlienien??
Ally
Mieterhöhung widersprochen
8. Januar 2006
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Frage vom 8. Januar 2006 | 10:41
Von
Status: Schüler (377 Beiträge, 96x hilfreich)
Mieterhöhung widersprochen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2006 | 16:04
Von
Status: Unparteiischer (9575 Beiträge, 2359x hilfreich)
die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem Gerichtskostengesetz. Dort werden die Gebühren nach dem Streitwert festgelegt. man kann keine pauschale Summe nennen...
-----------------
"justice"
#2
Antwort vom 8. Januar 2006 | 19:09
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
www.gerichtskostenrechner.de
Streitwert = Differenz der verlangten Miete zur gegenwärtigen Miete für 12 Monate.
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