Mieterhöhung wie reagieren?

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung wie reagieren?

Hallo zusammen!

Ich wohne in Berlin und habe ende Juni eine Mieterhöhung von 15% erhalten. Dies ist die erste Mieterhöhung seit dem ich in dieser Wohnung wohne. Die 3 monatigen Frist läuft nun bald ab und ich habe mich mit dem Mietspiegel die Wohnwerterhöhende Merkmale auseinander gesetzt. Zunächst ist zu sagen das die 15% Mieterhöhung sich so nicht reproduzieren lässt.
Knackpunkt ist in der Merkmalegruppe Gebäude der Punkt " Fahrradabstellraum". Diesen gibt es zwar (nicht im Gebäude und klein und keine Anschließmoglichkeit) aber die Hausverwaltung hat keinen Schlüssel und somit habe auch ich keinen erhalten. Auch im Übergabeprotokoll steht nichts davon. Ich müsste mir diesen dann selber von eonem anderen Mieter besorgen und nachmachen lassen) Desweiteren gibt es in der Merkmalegruppe Wohnumfeld den Punkt " kein Fahrradabstellplatz auf dem Grundstück".Es gibt einen von der Straße zugänglichen Innenhof. Hier stehen direkt neben einer Garage zwei Teppichstangen. Es gibt keine Ausschilderung als Fahrradständer und meist steht ein Moped davor.
Diese beiden Punkte würde wenn Sie mir entgegengebracht werden eine Mieterhöhung von 11% rechtfertigen.
Wie soll ich nun reagieren. Mir wurde empfohlen garnichts zu machen, da die von mir berechnete Miete laut mietspiegel unter meiner aktuell gezahlten liegt. Oder sollte ich einer Teilerhöhung zustimmen.

Ich weiß das die eine recht pauschale Darstellung ist aber ich sehe es eigentlich nicht ein die Mieterhöhung anzunehmen.

Was kann mir im worst case Szenario passieren wenn ich auf eine Mieterhöhung garnicht reagiere.

mfg verocai

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn Sie nicht reagieren und weiterhin die bisherige Miete überweisen, dann kann der Vermieter Klage erheben. Ob er's wohl tut, müssen Sie selbst beurteilen.

Ich habe gute Erfahrungen gemacht, indem ich auf die Punkte eingegangen bin, aus denen sich meiner Meinung nach eine Unbegründetheit des Mieterhöhungsverlangens ergab und habe dann einen Kompromiss vorgeschlagen, der auch angenommen wurde. Andere meinen, daß man dem Vermieter überhaupt nicht entgegen kommen sollte... Jeder Al Gusto eben :)

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Was kann mir im worst case Szenario passieren wenn ich auf eine Mieterhöhung garnicht reagiere.


Dann kann der Vermieter klagen. Wenn Du dann recht bekommen würdest und der Richter stellt fest, dass nur eine Mieterhöhung von 11% zulässig ist, dann würdest Du 11/15 der Prozesskosten tragen und der Vermieter 4/15.

Es wäre daher sinnvoll, einer Mieterhöhung um 11% zuzustimmen mit dem Hinweis auf den fehlenden Fahrradabstellplatz.

Zitat:
Mir wurde empfohlen garnichts zu machen, da die von mir berechnete Miete laut mietspiegel unter meiner aktuell gezahlten liegt.


Das ist ein Widerspruch. Wenn die aktuelle Miete bereits über dem Mietspiegel liegt, wie kann dann eine Mieterhöhung von 11% gerechtfertigt sein?

-- Editiert von hh am 28.08.2019 16:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich wohne in Berlin und habe ende Juni eine Mieterhöhung von 15% erhalten. Und da haben Sie noch nichts vom Mietendeckel gehört? Mieterhöhungen sind in Berlin nicht mehr zulässig: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/
Was kann mir im worst case Szenario passieren wenn ich auf eine Mieterhöhung garnicht reagiere. Nichts.
Es wäre daher sinnvoll, einer Mieterhöhung um 11% zuzustimmen Nein, wäre es nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Problematisch ist mir die Berechnung der Wohnwerterhöhenden Merkmale. Nach Recherche scheint das alles relativ larifari zu sein was ein Fahrradabstellraum ist, wis ein Fahrradabstellplatz definiert ist.

Wenn im Übergabeprotokoll keinerlei Erwähnung von einem Fahrradabstellraum erfolgt und auch bei der Hausverwaltung kein Schlüssel hierzu vorliegt ist er einfach nicht vorhanden. Oder sehe ich das falsch.

-- Editiert von Verocai am 30.08.2019 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Verocai
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

und die mieterhöhung kam vor dem 18.6

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das haben Sie im EP noch anders beschrieben:

Zitat:
Ich wohne in Berlin und habe ende Juni eine Mieterhöhung von 15% erhalten.


Das macht aber auch nichts - es kommt darauf an, ob man bis zum 18.06. zugestimmt hat. Und das haben Sie ja nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Verocai):
Problematisch ist mir die Berechnung der Wohnwerterhöhenden Merkmale. Nach Recherche scheint das alles relativ larifari zu sein was ein Fahrradabstellraum ist, wis ein Fahrradabstellplatz definiert ist.


Ein Fahrradabstellraum = ein Raum, wo man Fahrräder abstellen kann
Ein Fahrradabstellplatz = ein Platz (ohne 4 Wände und Decke), wo man Fahrräder abstellen kann

:)

Zitat (von Verocai):

Wenn im Übergabeprotokoll keinerlei Erwähnung von einem Fahrradabstellraum erfolgt und auch bei der Hausverwaltung kein Schlüssel hierzu vorliegt ist er einfach nicht vorhanden. Oder sehe ich das falsch.

-- Editiert von Verocai am 30.08.2019 13:23


Ja, würde ich mal sagen. Es kommt auf das reale Vorhandensein bzw auf die Nutzungsfähigkeit an.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Jetzt sind auch die Obergrenzen klar, die dann wohl demnächst Gesetz werden: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-in-berlin-auch-die-wohnungsgroesse-entscheidet-kuenftig-ob-ein-mieter-sparen-kann/24964898.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Der Mietendeckel ist nicht beschlossen und wird rückwirkend zum 18.6.2019 eingeführt werden.
Warum sollte ein Mieterhöhungsverlangen vom 17.06.2019 dann unwirksam sein.
Es muss lediglich die Mietpreisbremse beachtet werden.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Warum sollte ein Mieterhöhungsverlangen vom 17.06.2019 dann unwirksam sein. Ganz einfach - weil der Mietendeckel für alle Mieterhöhungen gilt, denen bis zum 18.06. nicht wirksam zugestimmt wurde. Eine Mieterhöhung besteht ja aus zwei Teilen: 1. Erhöhungsverlangen, 2. Zustimmung des Mieters oder der entsprechende Gerichtsbeschluß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Noch ist nichts beschlossen. Letztendlich entscheidet eh das Bundesverfassungsgericht.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Noch ist nichts beschlossen. Aber bald: https://stadtentwicklung.berlin.de/download/mietendeckel/Referentenentwurf_MietenWoG.pdf
Letztendlich entscheidet eh das Bundesverfassungsgericht. Das mag ja sein. Doch selbst wenn die erst in diversen Jahren zu erwartende Entscheidung negativ für die Mieterseite ausfällt, wird man zu wenig gezahlte Miete trotzdem nicht nachzahlen müssen - da greift der Vertrauensschutz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.