Hallo!
Ich habe eine Mieterhöhung zum 01.10.03 mit folgender Begründung bekommen:
- Angabe von 3 Vergleichswohnungen,
- Angabe der ortsübliche Vergleichmiete (7,80€/qm).
Die Miete beträgt für 52qm 409€, also genau 7,86€/qm. Der Vermieter rechnet jedoch für die Garage (einheitlicher Mietvertrag für Garage und Wohnung) 40€ ab, setzt also für die Miete der Wohnung 369€ an, erhöht diese auf 405€ (7,8€/qm) und addiert jetzt wieder 40€ für die Garage, so dass die neue Miete 445€ wäre.
Ist dies zulässig? Schliesslich handelt es sich um einen Einheitsvertrag, die Garage ist auch nicht separat kündbar.
Vielen Dank und Gruß
Andreas
Mieterhöhung zulässig?
17. Juli 2003
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Frage vom 17. Juli 2003 | 19:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung zulässig?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2003 | 11:22
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 300x hilfreich)
Auf der Internetseit von www.rechtbekommen.de gibt es eine recht ausführliche Beschreibung was zulässig ist und nicht.
Demnach scheint die Erhöhung zumindest formal in Ordnung. Der Vermieter muss jedoch die Vergleichswohnunge bnennen, so dass man selber die Vergleichbarkeit prüfen kann.
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