Mieterhöhung zum 1.1.10 von ca. 35 %

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieterhöhung zum 1.1.10 von ca. 35 %

Hallo !

habe einen tollen Brief bekommen von meinem vermieter :
Wer sehen uns veranlasst nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz die Miete von derzeit 423.93 auf 598.15 zum 1.1.2010 zu erhöhen .

Dabei ist eine Auflistung von Kosten die sich erhöht haben .
Meine Fragen an euch :
Ist eine Erhöhung von über 30 % Prozent überhaupt rechtens ? Wir wohnen hier seit 1.6.2008 .
Darf der Vermieter die miete schon zum 1.1.2010 ( die erhöhte) vom Konto abuchen ?
Wie kann und soll ich mich verhalten ? Kann ich widerspruch erheben ?

Danke !!

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Darlehnszinsen und Verwltungskosten sowie Instandhaltungskosten

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

@bürotechnik 24:

Hier gehts eigentlich um das Recht zur Mieterhöhung wg. gestiegener Heizkosten -also nicht ganz dein Problem, aber es steht auch allgemein was zur Mieterhöhung (wie stark darf die ausfallen?) dabei, vielleicht hilft es dir:


´´.............eine Mieterhöhung wegen gestiegener Heilzölpreise ist nur dann möglich, wenn Warmmiete vereinbart ist. Dort ist jedoch auch nach entsprechendem Verfahren vorzugehen.

Sind die Heizkosten und Betriebskosten nicht in der Miete enthalten kann der Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 % erhöhen soweit diese den ortsüblichen Rahmen nicht überschreitet.

Nach § 558 ff BGB , insbesondere unter § 558 a BGB , muss eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel, einem Gutachten oder mindestens drei vergleichbaren Wohnungen begründet werden. Der Gesetzgeber erlaubt ferner die Heranziehung einer Mietdatenbank. Die Mietdatenbank ist zweifelhaft, wenn sie von Verbänden ( Haus u. Grund, Mietervereine ) geführt werden. Andere Gründe wie "gestiegene Heizkosten", "es ist alles teurer geworden" oder "weil auch ich mehr Geld benötige" sind zwar verständlich aber nicht wirksam..........´´


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#4
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Also , kann der Vermieter diese Erhöhung von über 35 % doch nicht wirklich fordern ?
Man spricht von 20% in drei Jahren .
Kann er den 20 % auf einen Schlag fordren ?

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#5
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Stopp! Der Hinweis auf das Wohnungsbindungsgesetz lässt erkennen, dass es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Dort vollziehen sich Mietänderungen nach ganz anderen Gesetzen, und die Vorschriften des allgemeinen Wohnraummietrechtes bezüglich Mietänderungen gelten dort nicht. Vielmehr weist der Vermieter Kostensteigerungen durch eine gänderte Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Ergänzung dazu nach. Wenn die gesetzlich festgelegten Pauschalen für die in den Kostenmieten enthaltenen Instandhaltungs- und Verwaltungskosten angehoben werden, führt dies zu entsprechenden Mietänderungen. Die Veränderung der Pauschalen ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt (s. § 26 und 28 der Zweiten Berechnungsverordnung.

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-- Editiert am 14.12.2009 13:36

-- Editiert am 14.12.2009 13:37

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#6
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

was ist den anders bei den öffentlich geförderten wohnungen ? Eine 35 % ige Erhöhung kann doch auch hier wohl kaum rechtens sein !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Vermieter darf hier nur eine Kostenmiete verlangen, wobei die meisten Kosten durch Pauschalen abgedeckt werden, die entsprechende der Preissteigerung auch steigen.

Das Wohnungsbindungsgesetz kennt dabei keine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, wie er für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mit 20% festgesetzt ist. Da aber andererseits die Kosten in den letzten Jahren nur geringfügig gestiegen sind, ist eine Erhöhung von 35% nicht mit gestiegenen Kosten zu erklären.

Einzige Möglichkeit, die mir einfällt, ist der Wegfall von staatlichen Subventionen für die Wohnung, der jetzt an den Mieter weitergegeben wird. Um das genauer zu ergründen, müsste man wissen, wie die Wohnung staatlich gefördert wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Anders ist, dass man sich hier von der prozentualen Betrachtung mal ganz lösen muss. Im öff. geförderten Wohnungsbau wird das sog. Kostenmietprinzip angewendet, die Mieten berechnen sich aus einer vom Vermieter aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechung. Hierbei hat er nach verschiedenen, zusammenwirkenden Rechtsvorschriften vorzugehen. Die wichtigsten sind das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Wohnungsbindungsgesetz, die Neubaumietenverordnung und die Zweite Berechnungsverordnung; alles zusammen ein für den Laien schwer zu durchschauender Gesetzeswust.Hat mit den Mietpreisvorschriften nach BGB rein gar nichts zu tun, die gelten nur für preisfreien Wohnraum.

Im übrigen siehe Beitrag von hh.

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-- Editiert am 14.12.2009 14:06

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#9
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn es eine Kostenmiete/öffentl. geförderter Wohnungsbau ist, dann ist das Wohnungsamt bzw. die Wohngeldstelle oder auch die Sozialbehörde je nach Kommune zuständig.

Die sollten jemand haben, der die Mieterhöhung in der Sache und auch in der Höhe prüfen kann !

Da würde ich erstmal mich schlau machen !

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#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die Kosten in den letzten Jahren


Wer weiß, wie lange die letzte Mietpreisanpassung her ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Vor allem die Heizkosten !
Wurde die nicht sogar billiger ?


Die Heizkosten gehören auch bei preisgebundenem Wohnraum zu den Nebenkosten und nicht zur Grundmiete.

quote:
Wer weiß, wie lange die letzte Mietpreisanpassung her ist.


Das wird wohl die erste Mietpreiserhöhung sein, wenn der Fragesteller zum 01.06.2008 erst eingezogen ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
wenn der Fragesteller zum 01.06.2008 erst eingezogen ist.


Die Anpassung dürfte wohl mehr "in voller Breitseite" erfolgt sein und nicht nur den Fragesteller betroffen haben.



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#14
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Das sieht ja böse aus für mich und meine Familie . Eine solche erhöhung können wir uns nicht leisten . Hätten wir das gewusst , hätte wir diese Wohnung niemals gemietet .
Schlüssel mal gerade die Forderung auf :
Verwaltungskosten : gestiegen um 160,20
Instandhaltungskosten : Gestiegen um 900,47
Jetzt kommts !!
Zinsen Darlehen Land NRW : Gestiegen um 6421,84

Somit sollen wir pro qm 1,35 € mehr zahlen . Wahnsinn ..........................
Nach dem was ich jetz hier lesen konnte , werden wir diese Forderung zahlen müssen ? Richtig ? Es ist kein Widerspruch möglich .
Wenn ja , bedeutet das ja , da ein Mieter der eine Wohnung die aus öffentlichen Mitteln (Steuergelder) finanziert wurde fast ohne Rechte ist .
Ich fühle mich ganz schön beschie..... !

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#15
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:
Wenn ja , bedeutet das ja , da ein Mieter der eine Wohnung die aus öffentlichen Mitteln (Steuergelder) finanziert wurde fast ohne Rechte ist .


Im Gegenteil: Der Mieter genießt den vollen Schutz aller weiter vorn aufgezählten Gesetze und Rechtsverordnungen, die den Mietzins öffentlich geförderter Wohnungen detailliert reglementieren, ohne Beachtung der sog. "ortsüblichen Miete" für vergleichbaren Wohnraum.

Ggf. auftretende soziale Härten werden über das Wohngeld ausgeglichen. Ob Sie dafür aufgrund der Einkommens- und familiären Situation in Frage kommen, können Sie im ersten Schritt grob einschätzen über den Wohngeldrechner . Wenn da etwas rauskommt, ab zur Gemeindeverwaltung und Antrag stellen.

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#16
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen ,

wohngeld wird knapp verpasst . Somit bleibt uns wohl nichts anderes übrig als auf die Suche zu gehen für eine neue Wohnung .
Ich kann es immer noch nicht glauben das dass rechtlich in ordnung ist . Eine Preiserhöhung von über 30 % . Zahlbar innerhalb 14 Tagen .................

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Leider ist die Rechtslage hier gegen Euch.

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter ursprünglich ein zinsverbilligtes Darlehen des Landes NRW erhalten hat und die Zinsverbilligung nun ausgelaufen ist oder reduziert wurde. Kann es sein, dass das Haus jetzt genau 10 Jahre alt ist?

Diese drastische Erhöhung der Miete war für den Vermieter also bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorhersehbar.

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#19
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo !

habe soeben mit dem Wohnungsbauamt telefoniert , ja der vermieter darf die Zinsen umlegen . Aber die sachbearbieterin war der Meinung das dies wohl in schritten gemacht werden muss und nicht auf einen schlag 35 % mehr . Sie war sich aber nicht sicher .
Außerdem muss wohl auch eine genehmigung von Wohnungsbauamt dafür vom Vermieter eingeholt werden .

Tatsache ist auch das wir nun , ab 1.10.2010 , hier für diese wohnung die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde , mehr bezahlen als auf dem Freien markt .
Krass ...............

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider ist die Rechtslage hier gegen Euch.

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter ursprünglich ein zinsverbilligtes Darlehen des Landes NRW erhalten hat und die Zinsverbilligung nun ausgelaufen ist oder reduziert wurde. Kann es sein, dass das Haus jetzt genau 10 Jahre alt ist?

Diese drastische Erhöhung der Miete war für den Vermieter also bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorhersehbar.


Tja , genauso ist es wohl . Der Vermieter wusste wohl sehr genau was da noch kommt . Es gibt in unserem vertrag nämlich den §22 da steht : Der Mieter wird auf folgende wegfallenden Subwentionen hingewiesen :


Hier hätte meiner Meinung hinein gehört das ab 1.1.2010 der Darlenszins anfällt und sich somit die Miete um über 30 % erhöht . Ich bin der Meinung das ist arglistige Täuschung . Wir wohnen hier 18 Monate unsere Nachbarn nur sieben und die wurde auch nicht entsprechend informiert und fallen jetzt aus allen Wolken !!

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
danblocker
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach Blockwart,
jetzt lese Dir nochmal alles genau durch und sag'
dann einfach Bescheid, wenn Du alles Verstanden hast... ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Tatsache ist auch, dass wir nun, ab 1.10.2010 , hier für diese Wohnung die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, mehr bezahlen als auf dem freien Markt.


Dann solltet Ihr auf den Vermieter zugehen und ihm klar machen, dass Ihr kündigt, wenn es bei dieser Mieterhöhung bleibt. Da der Vermieter auch weiß, dass er die Wohnung für die geforderte neue Miete nicht wieder vermieten kann, kann ich mir vorstellen, dass er Euch entgegen kommt.
Ansonsten wird Euch wohl nichts übrig bleiben, außer Euch tatsächlich nach einer neuen Wohnung umzuschauen.

quote:
Quatsch, VM sind doch keine Hellseher.


Um zu wissen, wann eine staatliche Subvention ausläuft, muss man kein Hellseher sein. Und dass der Vermieter von der bevorstehenden Mieterhöhung wusste, zeigt auch der § 22 des Mietvertrages.






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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Und dass der Vermieter von der bevorstehenden Mieterhöhung wusste, zeigt auch der § 22 des Mietvertrages.


Eigenwillige Theorie.



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
danblocker
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau,
es geht um Wunschkonzerte :party:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Bezüglich der Zinsen wohl schon.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
danblocker
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau,
das alles kam über Nacht und ohne Vorwarnung ..
Keiner hat es geahnt ....




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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Tja , man kann verschiedener Meinung sein , meine ist nach wie vor :

Riesensauerei !!! Sonnst nichts . Und ................. wir werden das so nicht hinnehmen !!

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0x Hilfreiche Antwort

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