Mieterhöhung*Wie wird das Einkommen der Mieters Überprüft??

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tango2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung*Wie wird das Einkommen der Mieters Überprüft??

Hallo habe eine Mieterhöhung bekommen, in der aber auf die Kappungsgrenze hingewiesen wird mit möglichkeit der Minderung der Miete oder Ausfall der Erhöhung! Nun meine Frage wenn ich der Hausverwaltung meinen Lohnzettel ect. zusende, wie wird das Geprüft, bzw. wie weit fürfen diese gehen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Was hat Dein Lohnzettel mit der Mieterhöhung zu tun?

Das Einkommen des Mieters spielt für die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung keine Rolle.

Ansonsten solltest Du etwas näher erläutern, warum das bei Dir anders sein sollte.

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#2
 Von 
Tango2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sorry, ich nutze über eine Wohnungsgesellschaft eine Freifinanzierte Wohnung, nun möchte die Hausverwaltung eine Erhöhung von 15%, Sie schreiben das ich dies verhindern kann wenn ich ihnen einen Einkommensnachweis oder letzten Gehaltszettel zukommen lasse, falls ich unter die Einkommensgrenze fallen würde.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Dabei kann es sich aus meiner Sicht nur um ein freiwilliges Entgegenkommen der Wohnungsgesellschaft handeln.

Was die Voraussetzung für die Vermeidung der Mieterhöhung ist, kann ich Dir nicht sagen, das das wahrscheinlich auf einer firmeninternen Regelung der Wohnungsgesellschaft beruht.

Mit ist jedenfalls keine gesetzliche Regelung bekannt, aus der sich so etwas ableiten lässt.

Da musst Du Dich also bei der Wohnungsgesellschaft direkt erkundigen.

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#4
 Von 
Tango2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte eigentlich nur Grundsätzlich wissen, wie eine Hausverwaltung soetwas prüft bzw. was diese für Rechtae haben, nicht das die meinen Arbeitegeber Anrufen und nach meinem Gehalt fragen, sowas ist Peinlich.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die prüfen gar nichts, wenn Du denen keinen Gehaltszettel vorlegst. Dann gilt ganz einfach die Mieterhöhung.

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