Hallo habe eine Mieterhöhung bekommen, in der aber auf die Kappungsgrenze hingewiesen wird mit möglichkeit der Minderung der Miete oder Ausfall der Erhöhung! Nun meine Frage wenn ich der Hausverwaltung meinen Lohnzettel ect. zusende, wie wird das Geprüft, bzw. wie weit fürfen diese gehen??
Mieterhöhung*Wie wird das Einkommen der Mieters Überprüft??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was hat Dein Lohnzettel mit der Mieterhöhung zu tun?
Das Einkommen des Mieters spielt für die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung keine Rolle.
Ansonsten solltest Du etwas näher erläutern, warum das bei Dir anders sein sollte.
Ja sorry, ich nutze über eine Wohnungsgesellschaft eine Freifinanzierte Wohnung, nun möchte die Hausverwaltung eine Erhöhung von 15%, Sie schreiben das ich dies verhindern kann wenn ich ihnen einen Einkommensnachweis oder letzten Gehaltszettel zukommen lasse, falls ich unter die Einkommensgrenze fallen würde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dabei kann es sich aus meiner Sicht nur um ein freiwilliges Entgegenkommen der Wohnungsgesellschaft handeln.
Was die Voraussetzung für die Vermeidung der Mieterhöhung ist, kann ich Dir nicht sagen, das das wahrscheinlich auf einer firmeninternen Regelung der Wohnungsgesellschaft beruht.
Mit ist jedenfalls keine gesetzliche Regelung bekannt, aus der sich so etwas ableiten lässt.
Da musst Du Dich also bei der Wohnungsgesellschaft direkt erkundigen.
Ich wollte eigentlich nur Grundsätzlich wissen, wie eine Hausverwaltung soetwas prüft bzw. was diese für Rechtae haben, nicht das die meinen Arbeitegeber Anrufen und nach meinem Gehalt fragen, sowas ist Peinlich.
Die prüfen gar nichts, wenn Du denen keinen Gehaltszettel vorlegst. Dann gilt ganz einfach die Mieterhöhung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten