Mieterhöhung/Wohnfläche WG

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
elimgarak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung/Wohnfläche WG

Hallo,

kurz zur Situation: Wir sind vier Leute in einer WG, jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Die Wohnfläche im Vertrag setzt sich aus dem eigenen Zimmer und anteilig den Gemeinschaftsräumen zusammen. Bei mir liegt die Wohnfläche bei ca. 25 m². Die Gesamtwohnfläche der Wohnung liegt bei ca. 90 m². Ich bin vor ca. einem Jahr in der WG von einem Zimmer in ein anderes umgezogen und habe seitdem einen neuen Mietvertrag. Die Miete des Zimmers, in das ich gezogen bin, wurde bei dieser Gelegenheit etwas erhöht.
Nun haben drei von vier Mietern in der WG eine Mieterhöhung bekommen (in meinem Fall um 20%!). Begründet wird die Erhöhung mit dem Mietspiegel der Stadt und gewissen Aufschlägen.
Meine große Frage ist: Welche Wohnfläche zählt, wenn man in den Mietspiegel geht? Würde man die Wohnfläche aus dem Vertrag nehmen, wäre der Mietspiegel gar nicht anwendbar, da er erst bei 30 m² beginnt. Der Vermieter hat einfach die Vergleichsmiete für eine Wohnung von 30 m² angesetzt. Für eine Wohnung mit 90 m² wäre die Vergleichsmiete weitaus günstiger.
Ist der Mietspiegel für ein Zimmer in einer Wohnung plus anteilig Gemeinschaftsräume überhaupt anwendbar? Was würde es heißen, wenn er es nicht wäre?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Julian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat:
Ich bin vor ca. einem Jahr in der WG von einem Zimmer in ein anderes umgezogen und habe seitdem einen neuen Mietvertrag.

Nach § 558 BGB kann ein Mieterhöhungsverlangen frühestens 1 Jahr nach Abschluss des Mietvertrages gestellt werden. Wirksam wäre es dann nach 15 Monaten. Wenn das "ca. 1 Jahr" also weniger als 12 Monate sind, dann ist das Verlangen ungültig.

Wo wohnst du? Nach § 558 (3) BGB gibt es teilweise eine Kappungsgrenze von 15%.

Zu guter Letzt: Wenn ich dich richtig verstanden habe, handelt es sich um eine Wohnung mit einem gemeinsamen Eingang. Dann würde ich von einer Gesamtwohnfläche von 90m^2 ausgehen. Sicher bin ich mir aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zu guter Letzt: Wenn ich dich richtig verstanden habe, handelt es sich um eine Wohnung mit einem gemeinsamen Eingang. Dann würde ich von einer Gesamtwohnfläche von 90m^2 ausgehen. Sicher bin ich mir aber nicht.


Da würde ich mal bei einem "Kundigen" nachfragen: Denn ob bei einer Vermietung an WGs nicht etwas anderes gilt!? Sonst würde ich auch für die 90 qm anwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

1. Wie gut kennst du den Mietspiegel, bzw. kennst du den kompletten Mietspiegel? Daraus müsste eigentlich hervorgehen, ob er auch für einzeln vermietete Zimmer gilt, was meistens nicht der Fall ist.
2. Wenn der Mietspiegel nicht gilt, müsste der Vermieter Vergleichsmieten heranziehen.
3. Einzeln vermietete Zimmer in einer WG sind preislich nicht mit der Gesamtquadratmeterzahl einer Wohnung zu vergleichen. Da liegt man immer deutlich drüber.

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