Mieterhöhungen trotz WBS Schein

21. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Muse79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhungen trotz WBS Schein

Guten Tag,

ich habe eine schöne und für meine Stadt sehr günstige Wohnung gefunden, die nur mit WBS-Schein zu beziehen ist, da das Haus mit Fördermitteln saniert wurde. Erstbezug nach Sanierung.

Nun finde ich im noch nicht von mir unterzeichneten Mietvertrag den Passus: "Der Vermieter ist berechtigt, Mieterhöhungen nach Paragraph 558 ff. BGB vorzunehmen. Eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete kann verlangt werden, wenn der bisherige Mietzins 12 Monate unverändert fortbestanden hat."
Als ich den Vermieter darauf ansprach, meinte er: "ach, das hat nichts zu heißen, das bedeutet nur, dass wir die Miete nicht einfach erhöhen dürfen und auch nicht werden, keine Sorge. Wir sind die da dem Amt unterworfen".
Ich bin mir da aber unsicher und möchte nicht, dass ich nach 12 Monaten eine heftige Erhöhung bekomme. Die Wohnung ist gehoben saniert und in einem gefragten Viertel eine aufstrebenden Großstadt mit viel Zuzug, mit Balkon und nah am Wasser. Die höchst zulässige Nettokaltmiete beträgt zu Beginn des Mietverhältnisses 4,66 €€ m2 (lt. Vertrag). Die Durchschnittsmiete meiner Stadt beträgt lt. aktuellem Mietspiegel 7,70 € m2. Im Nachbarhaus zahlt man 11 € pro m2.

Dürften die Vermieter nach 12 Monaten durch diesen Passus die Miete stark oder leicht erhöhen? Größere Mieterhöhungen kann ich mir nicht leisten.

Danke im Voraus für die Informationen

-- Editiert von Muse79 am 21.08.2020 10:05

-- Editiert von Muse79 am 21.08.2020 10:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11141 Beiträge, 4289x hilfreich)

Zitat (von Muse79):
Dürften die Vermieter nach 12 Monaten durch diesen Passus die Miete stark oder leicht erhöhen?


Ja.

Bei nach den Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien geförderten Wohnungen handelt es sich nicht um preisgebundenen, sondern um preisfreien Wohnraum, bei denen Mieterhöhungen nur nach den §§ 558 ff. BGB erfolgen können.

[Landgericht Berlin]

Zitat (von Muse79):
"Wir sind da dem Amt unterworfen".


Das stimmt ebenfalls, denn solche Förderungen können auch zurückverlangt werden.

Zitat (von Muse79):
Die Wohnung ist gehoben saniert und in einem gefragten Viertel eine aufstrebenden Großstadt mit viel Zuzug, mit Balkon und nah am Wasser...... Größere Mieterhöhungen kann ich mir nicht leisten.


Ein paar Jahre wirst Du vermutlich da "Ruhe" haben, aber bei solchen Voraussetzungen sollte Dir auch klar sein, dass Du in dieser Wohnung nicht alt werden kannst.

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