Mieterhöhungsschreiben nicht erhalten - jetzt Mahnung

18. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Mieterhöhungsschreiben nicht erhalten - jetzt Mahnung

Folgender Sachverhalt:

Am 07.12.2007 wurde der Mietvertrag für unsere derzeitige Wohnung geschlossen. Mietbeginn 15.12.2007. Es handelt sich um eine öffentlich geförderte Wohnung, die eigentlich zweckgebunden für Spätaussiedler ist. Von der Stadt wurde aber eine Freistellung erteilt. Vermieter ist eine große Wohnungsbaugesellschaft. Die Miete wird von der ARGE direkt an den Vermieter gezahlt. Einzug in die Wohnung am 13.12.2007.

Gestern erhielten wir eine Mahnung über teilweise rückständige Miete in Höhe von 5,08 Euro. Aus dem Schreiben ergibt sich eine akuelle Miete, die um 5,04 Euro über unserer Miete laut Mietvertrag liegt. Also die zuständige Kundenbetreuerin angerufen, die dann meinte, es habe eine Mieterhöhung gegeben, woraufhin ich Ihr dann gesagt habe, dass ich das dann ja zumindest mal wissen müsste.

Sie: Hm, ja haben Sie denn das Schreiben nicht bekommen?
Antwort: Nein.
Sie: Na dann schicke ich Ihnen das nochmal.
Antwort: Na prima, das machen Sie mal. Aber schon jetzt mal erwähnt, die Mahngebühr werde ich nicht bezahlen.
Sie: Okay, das brauchen Sie auch nicht.

So weit, so gut. Heute war das Schreiben in der Post. Datiert vom 12.12.2007 (also 5 Tage nach Vertragsabschluss), mit einer Erhöhung der Miete zum 01.01.2008. Wieso da jetzt erst angemahnt wird, auch offensichtlich nur für einen Monat, obwohl der Betrag auch nicht ganz stimmt, verstehe wer will.

In der Betreffzeile des Schreibens heißt es "Mietanpassungsverlangen". Im Verlaufe des Schreibens steht dann aber:"Dieses Schreiben hat vertragsändernde Wirkung". Eine Zustimmung meinerseits wird nicht erbeten.

Es geht "nur" um rund 5 Euro, über die ich mich wirklich nicht streiten will. Allerdings will ich die Erhöhung auch nicht rückwirkend akzeptieren, weil ich dieses Schreiben nunmal tatsächlich nicht bekommen habe. Deshalb mal zur Info folgende Fragen:

1. Ist eine Erhöhung so kurz nach Abschluss des Mietvertrages rechtlich überhaupt möglich?

2. Muss einer Mieterhöhung nicht grundsätzlich zugestimmt werden?

3. Was kann passieren, wenn ich auf das Schreiben gar nicht reagiere, weil ich ja auch nicht zur Reaktion aufgefordert wurde, und einfach weiter die bisherige Miete bezahle? (Ich habe die ARGE bereits beauftragt, ab 01.04. - falls das noch möglich ist - bzw. 01.05. die erhöhte Miete zu überweisen, aber das weiß ja der Vermieter nicht)

4. Kann ich auf Grund der verspäteten Zustellung der Mieterhöhung darauf verweisen, dieser zwar grundsätzlich zuzustimmen, aber eben erst ab dem 01.04.? Oder muss der Rückstand bezahlt werden?

Ich will zwar keinen Streit mit dem Vermieter, schon gar nicht wegen eines solch geringen Betrages. Aber, ich will mir eben auch nicht einfach alles gefallen lassen; schon gar nicht rückwirkend. Danke für alle ernsthaften Antworten.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich habe die ARGE bereits beauftragt, ... die erhöhte Miete zu überweisen

ich will mir eben auch nicht einfach alles gefallen lassen


Schon seltsam.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bernmuel:

Die Wohnung ist auch preisgebunden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dem Schreiben beigfügt.

@Morthingale:

Was ist denn da seltsam? Ich schrieb doch, auf Grund des geringen Betrages bin ich bereit, die Erhöhung für die Zukunft zu akzeptieren (deshalb das Fax an die ARGE), aber eben nicht für die Vergangenheit, wie gefordert (deshalb nicht alles gefallen lassen).

Auch nur den Ansatz einer Antwort auf meine Fragen konnte ich jetzt in Deinem Posting aber nicht wirklich entdecken.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Seltsam ist, daß Du angeblich keinen Streit mit Deinem Vermieter willst, es andererseits aber nicht der ARGE überläßt, was sie nun zahlt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bernmuel:

Der Brief ist am 17.03. gestempelt. Zumindest indirekt hat die Kundenbetreuerin am Telefon ja zugegeben, dass es durchaus sein kann, dass ich dieses Schreiben seinerzeit nicht bekommen habe. Zurückdatiert wird sie das wohl nicht haben, sondern einfach jetzt erst aus dem System ausgedruckt und verschickt.

Keine Angst, der Spruch ist nicht urherberrechtlich geschützt. :grins:

@Morti:

Ich glaube jetzt verstehe ich, was Du meinst. Die ARGE trägt die Miete nicht in voller Höhe, weil diese - angeblich - unangemessen hoch ist. Dennoch wird auch "mein Mietanteil" von der ARGE an den Vermieter bezahlt und mir entsprechend abgezogen. Also muss ich der ARGE schon mitteilen, dass ich damit einverstanden bin, auch die erhöhte Miete zu bezahlen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.694 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen