Hallo,
meine Tochter hat ein Schreiben von ihrer Hausverwaltung bekommen. Grund: Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete.
Soweit ich das alles gelesen habe, scheint es formal korrekt zu sein...bis auf eins:
Es wird ein Mietspiegel für "nicht öffentlich geförderte Wohnungen" angeführt.
Wie bekomme ich heraus, ob diese Wohnbauten evtl. doch mit öffentlichen Geldern gefördert wurden ?
Rein theoretisch könnte es ja sein, daß der "Erbauer" Fördergelder eingesackt hat...
würde sich die Vergleichsmiete daher verringern oder vielleicht sogar noch höher ausfallen ?
Danke !
Hubert123
Mieterhöhungsverlangen ...
25. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2007 | 13:31
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 7x hilfreich)
Mieterhöhungsverlangen ...
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 14:19
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Tja, Hubert,
wenn das öffentlich gefördert wäre, wüßte Deine Tochter das.
Dann hätte sie nämlich bei der Anmietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein gebraucht.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 15:19
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 7x hilfreich)
...alles klar ! Danke !
Und jetzt?
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