Mieterhöhungsverlangen in Berlin wirksam?

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
largomar
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterhöhungsverlangen in Berlin wirksam?

Hallo,

eine Bekannte (Mieterin) hat ein Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter erhalten.
In dem Schreiben wird breit und deutlich über 2 Seiten beschrieben, dass man die Miete erhöhen müsse, weil der Berliner Senat wohl bald eine Mietbremse beschließen würde etc. etc. etc.

Nur in einem Satz steht, dass man für die Mieterhöhung auf den Berliner Mietspiegel verweist. Es wird kein Mietspiegelfeld gezeigt.
Nun möchte meine Bekannte gerne prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig ist.
Dazu benötigt sie aber Informationen über Wohnlage und Ausstattungsmerkmale. Diese Angaben sind aber im Mieterhöhungsverlangen nicht zu finden.

Im schlimmsten Fall zieht meine Bekannte falsche Merkmale in die Berechnung ein - und verrechnet sich.
Und erst vor Gericht (wenn der Vermieter meine Bekannte zur Zustimmung verklagt) kommt die böse Überraschung, wo der Vermieter ganz andere Merkmale in die Berechnung einbezogen hat.

Wer hat nun Recht?
Ist ein Mieterhöhungsverlangen, wo noch nicht einmal Informationen zur Wohnlage und Ausstattungsmerkmalen zu finden sind, rechtlich wirksam?

Ich weiss, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigelegt werden muss.
Natürlich hat meine Bekannte keine Lust, schlafende Hunde beim Vermieter zu wecken. Ein neues Mieterhöhungsverlangen kann ja immer noch nachgeschoben werden.

-- Editiert von largomar am 19.08.2019 15:36

-- Editiert von largomar am 19.08.2019 15:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ist ein Mieterhöhungsverlangen, wo noch nicht einmal Informationen zur Wohnlage und Ausstattungsmerkmalen zu finden sind, rechtlich wirksam?


Nein

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von largomar):
Dazu benötigt sie aber Informationen über Wohnlage und Ausstattungsmerkmale.
Die kennt sie aber selbst.
Bitte hiermit versuchen:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Die kennt sie aber selbst.


Das ist egal. Damit ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam ist, muss der Vermieter angeben, welchen Tabellenwert er als Vergleichsmiete genommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von hh):
muss der Vermieter angeben, welchen Tabellenwert er als Vergleichsmiete genommen hat.
Danke. Du hast Recht.
:sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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