Hallo,
eine Bekannte (Mieterin) hat ein Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter erhalten.
In dem Schreiben wird breit und deutlich über 2 Seiten beschrieben, dass man die Miete
erhöhen müsse, weil der Berliner Senat wohl bald eine Mietbremse beschließen würde etc. etc. etc.
Nur in einem Satz steht, dass man für die Mieterhöhung auf den Berliner Mietspiegel verweist. Es wird kein Mietspiegelfeld gezeigt.
Nun möchte meine Bekannte gerne prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig ist.
Dazu benötigt sie aber Informationen über Wohnlage und Ausstattungsmerkmale. Diese Angaben sind aber im Mieterhöhungsverlangen nicht zu finden.
Im schlimmsten Fall zieht meine Bekannte falsche Merkmale in die Berechnung ein - und verrechnet sich.
Und erst vor Gericht (wenn der Vermieter meine Bekannte zur Zustimmung verklagt) kommt die böse Überraschung, wo der Vermieter ganz andere Merkmale in die Berechnung einbezogen hat.
Wer hat nun Recht?
Ist ein Mieterhöhungsverlangen, wo noch nicht einmal Informationen zur Wohnlage und Ausstattungsmerkmalen zu finden sind, rechtlich wirksam?
Ich weiss, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigelegt werden muss.
Natürlich hat meine Bekannte keine Lust, schlafende Hunde beim Vermieter zu wecken. Ein neues Mieterhöhungsverlangen kann ja immer noch nachgeschoben werden.
-- Editiert von largomar am 19.08.2019 15:36
-- Editiert von largomar am 19.08.2019 15:40
Mieterhöhungsverlangen in Berlin wirksam?
19. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2019 | 15:34
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterhöhungsverlangen in Berlin wirksam?
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#1
Antwort vom 19. August 2019 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Ist ein Mieterhöhungsverlangen, wo noch nicht einmal Informationen zur Wohnlage und Ausstattungsmerkmalen zu finden sind, rechtlich wirksam?
Nein
#2
Antwort vom 19. August 2019 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Die kennt sie aber selbst.ZitatDazu benötigt sie aber Informationen über Wohnlage und Ausstattungsmerkmale. :
Bitte hiermit versuchen:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. August 2019 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Die kennt sie aber selbst.
Das ist egal. Damit ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam ist, muss der Vermieter angeben, welchen Tabellenwert er als Vergleichsmiete genommen hat.
#4
Antwort vom 19. August 2019 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Danke. Du hast Recht.Zitatmuss der Vermieter angeben, welchen Tabellenwert er als Vergleichsmiete genommen hat. :
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