Mieterhöhungszustimmung

26. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Entchen345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhungszustimmung

Hallo,

am 06.10. ist mir eine Nebenkostenabrechnung und zudem eine Mieterhöhung postalisch zugestellt worden. einer Mieterhöhung muss ich zustimmen. Zuvor sollte ich nie zustimmen. Seit wann ist das Gesetz?
Weiß jemand Genaues darüber? Bis wann muss ich zugestimmt haben?

Ich finde die Erhöhung natürlich nicht so toll. Beim Anschauen des Mietspiegels bin ich mir nicht sicher, ob das so rechtens ist. Ds wäre dann der absolut äußerste Rand (höher müsste verboten sein). Zwar bin ich im Mieterbund , allerdings habe ich bisher schlechte Erfahrungen mit dem Anwalt dort gemacht.
Gibt es eine günstigere Möglichkeit als einen Anwalt für Mietrecht, das überprüfen zu lassen? Hat jemand Erfahrungen? Häufig finde ich im Internet schlechte Bewertungen, wenn es um z. B. Mieterhilfe e. V., INTERESSENSVERBUND Mieter.de usw. geht.

Ich würde mich über hilfreiche Hinweise sehr freuen.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49858 Beiträge, 17477x hilfreich)

Zitat (von Entchen345):
Seit wann ist das Gesetz?

Schon immer, mindestens seit Einführung des BGB, also seit 125 Jahren.

Einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung muss man nicht zustimmen.

Zitat (von Entchen345):
Ds wäre dann der absolut äußerste Rand (höher müsste verboten sein).

Im Mietspiegel ist also eine Spanne angegeben?
Enthält der Mietspiegel Angaben zur Spanneneinordnung?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10716 Beiträge, 4712x hilfreich)

Wenn du Mitglied in einem Mieterverein bist, dann solltest du dort auf jeden Fall einen Termin machen und das Mieterhöhungsverlangen prüfen lassen. Die werden sich mit deinem örtlichen Mietspiegel auskennen. Auch wenn du bisher schlecht Erfahrungen gemacht hast, würde ich die Beratung dort empfehlen. Ansonsten würde es keinen Sinn machen, weiter dort Mitglied zu bleiben.

Seit Erhalt des Verlangens sind ja nun 3 Wochen vergangen. Was hast du denn in der Zeit gemacht? Zumindest ich rätsel hier im Forum nicht gerne herum. Wenn sich jemand das Verlangen schon angeschaut hat, dann nenne uns doch bitte seine Einschätzung und die Gründe dafür. Dann kann man diskutieren, wie sinnvoll es wäre, diese Einschätzung noch einmal überprüfen zu lassen.

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#3
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Eine Mieterhöhung (im gegensatz zur Anhebung der Nebenkostenvorauszahlung oder - pauschale) gilt laut BGB nur, wenn der Mieter zugestimmt oder die Zustimmung durch Gerichtsbeschluss ersetzt wurde.
Nicht zustimmen sollte man nur, wenn man sich sicher ist, dass die Erhöhung ungerechtfertigt ist - sonst muss man am Ende die höhere Miete und noch Gerichtskosten zahlen!
Meist hilft es aber, mit dem Vermieter zu sprechen - vor allem, wenn man mit einem für beide Seiten akzeptablem Alternativ-Vorschlag kommt.

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#4
 Von 
guest-12327.10.2025 13:57:24
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist denn die Küche funktionstüchtig...
Pantryküche?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39184 Beiträge, 6439x hilfreich)

Zitat (von Montagsfachmann):
Pantryküche?
Danke....wollte ich auch grad fragen...

Zitat (von Entchen345):
Zuvor sollte ich nie zustimmen.
Wie oft hat der Vermieter die Miete schon erhöht?
Wohnst du nicht etwa seit 3 Jahren dort?

Du musst nicht zustimmen. Aber du wirst den Ärger danach und ohne den Mieterbund nicht allein ausfechten wollen.
Abs. 2 des Gesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html

-Kannst du denn den Mietspiegel für deinen Wohnort lesen?
-Was bedeutet äußerster Rand?
-Wieviel € mehr Kaltmiete will er haben ?
-Stimmen denn die Wohnmerkmale und die Zu-/Abschläge?
-Darf er um max. 15% oder um max. 20% erhöhen?

Hast du wenigstens seit Juni die Kaltmiete gemindert...wegen der defekten Pantryküche?

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Kann-Vermieter-den-Termin-festlegen,-an-dem-unbedingt-er-selber-einen-Mangel-behebt-__f627853.html


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