Mieterin ist die Tante - Kündigung wegen Pflegeheim -

12. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
malouKu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterin ist die Tante - Kündigung wegen Pflegeheim -

Hallo,
hoffentlich kann und jemand einen Rat geben, es ist sehr kompliziert...

Mein Mann und ich besitzen ein 2-Familienhaus. In einer Wohnung lebt die Tante meines Mannes. Sie hat uns vor ca. 5 Jahren das Haus überschrieben, weil wir eine nicht unerhebliche Summe Schulden von ihr übernommen haben, die wir über eine Immobilienfinanziertung aufgenommen haben. Seitdem zahlt sie Miete an uns.

Die letzten Jahre ist sie leider schwer erkrankt, aber wir haben alles getan, damit sie in ihrer Wohnung bleiben konnte. Jetzt ist jedoch der Falll eingetreten, wo es nicht mehr geht, was sie auch selber einsieht. Vor ca. 2 Wochen teilte sie uns mit, das sie in ein Pflegeheim möchte und hat daher das Mietverhältnis mit einer 3 Monatsfrist zum 30.09. gekündigt. Meine Schwiegermutter will sich um ein Pflegeplatz kümmern, weil die Tante zu Kur ist.

Sie hat uns damit beauftragt, ihre Wohnung jetz schon mal nach und nach langsam aufzulösen, weil sie ja nicht viel mitnimmt. Sie möchte auch nicht mehr zurück, sondern nach der Kur in die Kurzzeitpflege und dann dort bleiben. Das ist für uns selbstverständlich, da wir viel renovieren müssen und auf die Miete angewiesen sind.

Nun ist sie von der Kur in die Uniklinik gebracht worden, Hirntumor. Es sieht nicht gut aus..

Jetzt zu unserem Problem. Wir werden das Erbe ausschlagen, da ja noch viele Schulden da sind. Und die nächsten Verwandten auch. Dann schaltet sich ja wohl das Nachlassgericht ein. Aber was ist mit der Wohnung?
In dem Fall hat sie ja bereits gekündigt und wir haben evtl. schon einen Nachmieter. Dürfen wir die Wohnung trotzdem auflösen??? Was passiert, wenn sie jetzt versterben sollte?

Wir sind völlig ratlos....

LG Malou















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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Dann schaltet sich ja wohl das Nachlassgericht ein.


Nein, warum sollte es das tun?

Zitat:
Dürfen wir die Wohnung trotzdem auflösen???


So lange Ihr das zu ihren Lebzeiten mit ihrem Einverständnis macht, gibt es kein Problem. Zur eigenen Sicherheit sollte jedoch dokumentiert werden, was zu welchem Preis verkauft wurde.

Zitat:
Was passiert, wenn sie jetzt versterben sollte?


Formalrechtlich dürft ihr die Wohnung dann nicht mehr einfach auflösen. Genau genommen muss die Einsetzung eines Nachlasspflegers bestellt werden, der dann festlegen kann,was weiter passiert. Die Frage ist letztlich, ob das jemanden interessiert. Wahrscheinlich wird der Nachlasspfleger auch einfach euch die Erlaubnis erteilen, dass Ihr die Wohnung ausräumen dürft. Nur dauert die ganze Prozedur natürlich eine ganze Weile.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von malouKu):
Dann schaltet sich ja wohl das Nachlassgericht ein.

Wenn derNachlassüberschuldet ist, schaltet si h das NG nicht ein. Die Ausschlagungen werden entgegengenommen und das wars.
Zitat:
Was passiert, wenn sie jetzt versterben sollte?

Nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Die Kündigung der Wohnung u. die Beauftragung der Wohnungsauflösung hat man schriftlich vorliegen?

Ein Kurzzeitpflegeplatz ist auf einen kurzfristigen Aufenthalt ausgelegt u. viele Kurzzeitpflegeplätze sind teilweise auf Monate ausgebucht - Das sie dann einfach mal länger bleibt ist eher unwahrscheinlich!
Bevor man in einem Pflegeheim aufgenommen wird, muss (auch wenn es sich hart anhört!) erstmal jemand wegsterben u. selbst dann landet man erstmal auf einer Warteliste... Das die Tante, nur weil sie jetzt gerne möchte, aufgenommen wird, ist eher unwahrscheinlich.
Vielleicht ist jetzt (Stichwort "Hirntumor" u. "Es sieht nicht gut aus.") vermutlich ein Hospiz die besser Wahl.

Dann kommen, jetzt wo sie sich noch einbringen kann, noch andere Dinge auf die Tante zu (Patientenverfügung, Betreuung einrichten, Testament, Beerdigung planen...).

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