Mieterin missachtet Haus- und Grundstückverbot

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieterin missachtet Haus- und Grundstückverbot

Moinsen,

hab mich hier auch mal angemeldet, weil ich mir hilfreiche Tipps erhoffe.

Folgender Sachverhalt: Wir wohnen in einem umgebauten Einfamilienhaus. Umgebaut bedeutet, eine Trennwand mit Tür (einfache Zimmertür) trennt untere Wohnung und oberen Treppenzugang. Es gibt nur ein Hauptzugang.
Im Februar ist über uns eine Dame eingezogen, die alleinige Mieterin ist. Einen Tag später zog ihr Freund oder wer es auch immer ist ein. Er ist deutlich dem Alkohol verfallen. Es folgten ewige Betteleien, die wir teilweise verneinten, teilweise auch gaben.... Vielleicht ein Fehler unsererseits. Anfang April fragte er mich nach Geld, was ich ihm verneinte. Geld verleihe ich grundsätzlich nicht. Dies wollte er so nicht akzeptieren, worauf er mich verbal anpöppelte. Ich habe mich auf diese Provokation nicht eingelassen. Er ist dann abgedampft. Am Folgetag kam eher zufällig der Vermieter vorbei, worauf ich ihn darauf hinwies, das der Herr eine agressive Haltung mir gegenüber gezeigt hatte, und ich mir inzwischen Sorgen mache, das er unten durch die Türe geht. Dem Vermieter fehlte aber die Handhabe....

Gut nun vorherige Woche hat er wieder einen gebechert und oben sämtliches Möbilar zerdebbert. Gut, tagsüber ist es seine Sache, die Frau ist nachmittags Hals über Kopf aus der Wohnung geflohen.... Naja, geht mir nichts an, und Anzeichen auf Gewalt waren ja keine..... Sie kam am frühen Abend wieder, er war immer noch dabei. Gegen 21:30 war es immer noch ein Lärmpegel, worauf hin meine Lebensgefährtin nach oben ging um um Ruhe zu bitten. Er drehte die musik noch lauter. Dann hatte meine Lebensgefährtin wohl die Tochter der Mieterin angeschrieben.

Auf jeden Fall kam er wutentbrannt runter, trampelte wie wild gegen Tür, die in dem Moment aufsprang, als ich sie noch abschliessen wollte. Ein Fausthieb konnte er mir trotz alledem verpassen. Ich drückte ihn zurück in den Flur und konnte die Tür schliessen.
Die Polizei beendete dann schlußendlich seine Party und hat ihn mitgenommen. Am Morgen drauf wurde der Vermieter darüber informiert und auch die Hausverwaltung. Der Vater des Vermieters begutachtete den Schaden an der Trennwand und der Vermieter sprach gegen den Herrn ein Haus- und Grundstückverbot aus. Dies wurde von der Hausverwaltung bestätigt.
Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wurden vom Vermieter gemacht, von mir folgte die Anzeige wegenn Körperverletzung.

Heute habe ich beide kurz vorm Haus gesehen, und ich vermute, das er sich oben nun still und heimlich wieder einnistet.
Das die Mieterin oben gegen das Hausverbot bewusst verstößt, sollte ihr klar sein.

Nach dem Vorfall letzte Woche sind meine beiden kleinen Kinder sehr ängstlich, bzw. die kleinere schläft seit dem keine Nacht durch. Das ist auf Dauer kein Zustand, und auch das weder Hausverwaltung noch Vermieter heute zu erreichen sind.
Generell hat der Vermieter kaum Zeit und die Verwaltung ist auch mit den einfachsten Sachen überfordert.

So, aber was wären unsere Rechte, sollte er sich hier auf dem Grundstück aufhalten. Haben wir überhaupt Rechte, oder kann das nur der Vermieter? Der Schaden ist im übrigen noch kein Stück behoben, was auch ein Zusatnd ist, den wir so, wenn er sich hier im Haus aufhalten sollte, nicht hinnehmen könne.

Ich weiß, viel geschrieben, aber ich hoffe man liesst trotzdem und hat vllt. n Rat.



-- Editier von skilla81 am 04.05.2015 19:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
Das die Mieterin oben gegen das Hausverbot bewusst verstößt, sollte ihr klar sein.

Nö, tut sie nicht. Kann sie ja auch gar nicht, da gegen sie ganz offenbar gar kein Hausverbot ausgesprochen wurde.



Zitat:
und der Vermieter sprach gegen den Herrn ein Haus- und Grundstückverbot aus.

Möglicherweise wirkungslos, wenn der Herr dort oben wohnt. Dann ist das nämlich gar nicht so einfach.



Zitat:
So, aber was wären unsere Rechte, sollte er sich hier auf dem Grundstück aufhalten.

Man könnte die Polizei rufen und auf das vom Vermieter ausgesprochene Verbot hinweisen.
Desweiteren wäre natürlich auch der Vermieter zu informieren.
Bei frotgesetzen Belästigungen könnte man auch über eine angemessene Mietminderung nachdenken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
skilla81
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Gegen der Mieterin natürlich nicht, ich meinte damit, das sie bewusst die Person wieder reinlässt, gegen den das Hausverbot läuft. Damit stört sie den Hausfrieden.

Er ist hier weder gemeldet noch hat er einen Mietvertrag. Sie ist alleinige Mieterin. Das wussten wir nicht, dies wurde uns so vom Vermieter mitgeteilt. Der hatte am Folgetag ja die Anzeigen bei der Polizei gestellt. Die Polizei war auch noch hier und hat seine Sachen morgens abgeholt.

Die Verwaltung werde ich morgen auf jeden Fall darüber informieren, auch um uns hinsichtlich des Hausverbotes abzusichern.
Den Vermieter erreichen wir leider nicht direkt, da er nicht im Telefonbuch steht und bei seiner Praxis wollen wir ihn damit vorerst nicht behelligen. Aber vielleicht das gleiche wie der Verwaltung per Mail zukommenlassen.

Ich möchte aber eben sagen, wir haben absolut kein Problem mit den Leuten an sich gehabt. Er kam zum Betteln wir (eher meine Lebensgefährtin) hat ihm gegeben, bei mir hat er damit kein Glück gehabt. Er hätte mir im besoffenen Kopf seine Meinung geigen können, alles, aber, das er hier so randaliert hat und meine Kinder derart in Angst versetzt hat, das will und werde ich nicht so hinnehmen. Und wenn er kein Recht hat, sich hier in diesem Haus aufzuhalten, dann werde ich vom VM auch verlangen, das es bis zum Ende durchgezogen wird.



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
Er ist hier weder gemeldet noch hat er einen Mietvertrag. Sie ist alleinige Mieterin.

Das ist unerheblich, denn ein Mieter kann seinen Lebenspartner bei sich aufnehmen. Und wenn er erst dort wohnt, dann ist es kompilziert/aufwändig den da wieder heraus zu bekommen.
Da muss man dann frühzeitig gegenhalten bevor er sich dort festsetzt.

Möglicherweise kann die HV euch eine Ablichtung des Hausverbotes zukommen lassen? Die könnte man dann bei Bedarf der Polizei zeigen bzw. denen eine weitere Kopie mitgeben.



Langfristig kann die Mieterin sich im übrigen auch der Gefahr einer Kündigung (fristlos/frisgerecht) aussetzen wenn das Hausverbot wirksam wäre.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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