Hallo,
meine Mieterin ist im Januar verstorben. Die Erben haben das Erbe abgelehnt. Das Haus ist in einem schlimmen Zustand und komplett vermüllt. Natürlich wollen die Kinder das Haus nicht leer räumen. Haben aber die "wertvollen" Gegenstände wie Kühlschrank, Waschmaschine etc. mitgenommen. Ist das so ok? Dürfen sie sich aussuchen was sie wollen und den Müll mir überlassen?
Mieterin verstorben
29. März 2016
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Frage vom 29. März 2016 | 18:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterin verstorben
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#1
Antwort vom 29. März 2016 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Haben aber die "wertvollen" Gegenstände wie Kühlschrank, Waschmaschine etc. mitgenommen. Ist das so ok?
Nein, wenn sie das Erbe ausschlagen dürfen sie nichts mitnehmen. Du solltest die Kinder darauf hinweisen, dass diese durch Mitnahme der Gegenstände automatisch das Erbe angenommen haben und nicht mehr berechtigt sind, es auszuschlagen. Die Ausschlagungserklärung ist daher unwirksam.
Das würde dazu führen, dass die Kinder zur Räumung der Wohnung verpflichtet sind, sowie zur Zahlung der Miete bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist.
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