Mieterin verweigert Rauchmelder

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)
Mieterin verweigert Rauchmelder

Hallo,
Behörde Y ist Vermieter eines Wohnhauses, in dem Mieterin X wohnt. Angestellter A wurde zufällig bei einem Besuch im Wohnhaus hellhörig, als er bemerkte, dass ein Rauchmelder piepst. Dieser gehörte zu Mieterin X, daraufhin klingelte er um nachzufragen, ob er diesen wohl austauschen dürfe. Mieterin X wies ihn erbost zurück und lies ihn nicht in die Wohnung. Daraufhin schrieb die Behörde Y die Mieterin X an um sich schriftlich für einen Besuch zum E-Check und zur Kontrolle der Rauchmelder anzukündigen.
Mieterin X lies Angestellten A nur in den Flur und Wohnzimmer. Auf Nachfrage stellte sich raus, dass im Schlafzimmer kein Rauchmelder angebracht sei, ebenso wären die anderen Rauchmelder nicht mehr intakt.
Mieterin X möchte keine Rauchmelder und schon gar nicht im Schlafzimmer. Sie werde niemanden mehr in die Wohnung lassen.
Daraufhin schrieb Behörde Y eine Abmahnung mit erneuter Fristsetzung zur Anbringung von Rauchmeldern. Nun hat Mieterin X 1 Tag vor dem Termin mitgeteilt, dass sie nicht zuhause sei und auch nicht in den nächsten Tagen. Sie möchte das erst persönlich mit dem Stadtrat abklären lassen und zusätzlich mit einem Feuerwehrmann.
Angestellter A hat nun den Vorschlag gebracht, dass Mieterin X gegen Unterschrift die Rauchmelder in Empfang nimmt und somit die Verantwortung übernimmt bzw. die Behörde Y dadurch nicht mehr belangt werden kann.
Ist das möglich? Oder was wäre der weitere Verfahrensweg bzgl. Mieterin X?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5609 Beiträge, 694x hilfreich)

Was für eine Art der Unterkunft ist es die du bewohnst?

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#2
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, ich bewohne gar keine Unterkunft bzw. die Mieterin bewohnt eine ganz normale Mietwohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5609 Beiträge, 694x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Mieterin bewohnt eine ganz normale Mietwohnung.


Zitat (von kl_diva):
Behörde Y
?

Einbau und Wartung sind vom Mieter zu dulden. Verweigert der Mieter hier die Duldung, kann dies a) ein Gerichtsverfahren auf Kosten des Mieters nach sich ziehen und b) durchaus als Störung des Mietvertrages gewertet werden, was in der letzten Konsequenz mit einer (je nach den Umstand sogar fristlosen) Kündigung behaftet sein kein.

Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben, du verstößt wegen deiner persönlichen Bockigkeit also gegen Rechtsvorschriften. Einfach mal überlegen, ob man diese Haltung aufrecht erhalten möchte.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10265 Beiträge, 4569x hilfreich)

Es gibt diverse Hilfsseiten im Internet, in denen man sich über die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern informieren kann. Im Detail unterscheiden die sich. Aber im wesentlichen gilt meines Wissens nach überall in Deutschland, dass Vermieter das Recht und die Pflicht haben, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Es ist dem Vermieter auch zu empfehlen, zumindest den korrekten Einbau zu überprüfen und nachweisbar festzuhalten. Einfach den Rauchmelder an den Mieter übergeben und dem die Installation zu überlassen, erscheint mir nicht ratsam. Aber das kann man dann gerne in der jeweiligen Verordnung des Bundeslandes nachlesen.

Mir ist nicht ganz klar, wo das Problem liegt. Es mag von einigen Menschen Befürchtungen geben, Rauchmelder seien mit Funktionen wie Kamera und WLAN ausgestattet, die eine Überwachung der Bewohner ermöglichen. Es gibt auch tatsächlich welche, die das sind. Aber natürlich gibt es auch genügend, bei denen eine Überwachung der Bewohner ausgeschlossen ist. Was für ein Modell soll denn hier verbaut werden bzw. welche Argumente werden vom Mieter vorgetragen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125856 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Ist das möglich?

Nö.



Zitat (von kl_diva):
Oder was wäre der weitere Verfahrensweg bzgl. Mieterin X?

Weitere Abmahnungen mit entsprechend (fristloser) Kündigung der Mieterin dürfte das effektivste sein sich solcher Problemmieter zu entledigen.
Alternativ könnte man auch klagen, auf Zugang und Duldung des Anbringens der gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34990 Beiträge, 5979x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Dieser gehörte zu Mieterin X, daraufhin klingelte er um nachzufragen, ob er diesen wohl austauschen dürfe
Wenn der RM piepst, muss man ihn weder austauschen...noch in die Wohnung hinein. iaR dürfte es vollkommen genügen, die X zu fragen, ob man helfen könne. A könnte evtl. schon vom Hausflur aus feststellen, obs raucht oder brennt.
Warum ist es so wichtig, dass eine Behörde hier der Vermieter ist, wenn es doch eine ganz normale Mietwohnung mit einer nicht ganz normalen Mieterin ist?
Zitat (von kl_diva):
Mieterin X möchte keine Rauchmelder und schon gar nicht im Schlafzimmer. Sie werde niemanden mehr in die Wohnung lassen.
Dann könnte die Behörde endlich mal darüber nachdenken, ob es nach der Abmahnung ne Kündigung gibt.
Zitat (von kl_diva):
Angestellter A
Wer ist das denn? Welche Kompetenzen und Verantwortungen hat der A überhaupt? Unsinnige Vorschläge könnte jeder bringen.
Die Behörde als Vermieter sollte ihre Obliegenheiten kennen und von Fachkräften erledigen lassen bzw. dort selbst nachfragen, anstatt die kleine_diva oder A´s vorzuschicken.

Was ist denn eigentlich aus der Mieterin mit den 2 Hündchen geworden? :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5609 Beiträge, 694x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn der RM piepst, muss man ihn weder austauschen...noch in die Wohnung hinein. iaR dürfte es vollkommen genügen, die X zu fragen, ob man helfen könne


Nö, wenn das Ding permapiepst, das nervt nicht nur die direkten Nachbarn, und wenn der VM das dann austauschen möchte, dann darf er dies durchaus machen und benötigt dazu keine Erlaubnis vom Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34990 Beiträge, 5979x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
wenn das Ding permapiepst,
Ja, wenn. Tut/Tat es das denn?...liest man nicht. Derdie TE will was ganz anderes wissen. Offenbar piepst es ja zumindest vom RM nicht mehr, wattn Glück.
Ja, ICH weiß, ohne Rauch ein dauerhafter Piiiiep : vermutlich gibt die RM-Batterie ihren Geist auf.
Ja, ICH weiß auch, was und wie ich dann sofort/unverzüglich handle.
Lange, bevor mein Vermieter oder ein A oder sonst wer bei mir klingelt.

Zitat (von Solan196):
und wenn der VM das dann austauschen möchte, dann darf er dies durchaus machen und benötigt dazu keine Erlaubnis vom Mieter.
Ja, dann wohl. Wer ist denn dieser A?

Fehlt im EP etwa die Hälfte der Geschichte?
Vermutlich hat Frau X alle Batterien und/oder RM entfernt und bei einem RM hats gepiepst, hat wohl nicht einfach geklappt mit der mietrechtswidrigen RM-Abrüstung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10265 Beiträge, 4569x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht, wohin die letzte Diskussion führen soll. Klar ist, der Mieter musste beim ersten Treffen diesen Angestellten nicht sofort in die Wohnung lassen. Er war nicht angekündigt und es gab auch keine unmittelbare Gefahr. Aber der Punkt ist ja längst Geschichte. Es gab inzwischen zwei angekündigte Termine, es gibt eine Abmahnung. Das hat doch eine andere Dimension als das erste Piepen.

Ich weiß nicht, wer hier schreibt. Wenn es der Mieter ist, dann sollte er sich mal mit dem Sinn einer Abmahnung beschäftigen. Das ist die letzte Warnung vor einer Kündigung. Eine zweite Warnung ist nicht notwendig.

Aber dem Thread würde es vielleicht helfen, die Gründe des Mieters zu verstehen. Denn dann kann man zielgerichtet schauen, ob diese berechtigt sind oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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