Mieterin wurde gekündigt, kann nun auch die Tochter evtl. für die offene Posten heran gezogen werden

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)
Mieterin wurde gekündigt, kann nun auch die Tochter evtl. für die offene Posten heran gezogen werden

Hallo @ all,

ich habe folgende Situation in der ich hier mal vorab anfragen mag, ob eine Forderung aus einer Mietsache im ungünstigsten Falle auch auf die Tochter der Mieterin "abgewälzt" werden kann.

Folgender Sachverhalt:

Vermieter schliesst mit Mieterin einen Mietvertrag ab, alleinige Vertragspartnerin ist auch sie, die Tochter ist ebenfalls mit eingezogen. Im Mietvertrag stehen die üblichen, handgeschriebenen Zusätze wie z.B das die EBK Teil der Mietsache sind usw - inkl. ein Nachtrag das ein Hund mit in die Mietsache einzieht, die Tochter aber ist in keinster Weiße irgendwie erwähnt oder gar Vertragspartner, Bürge o.ä.
Auch ist sie nicht unterhaltspflichtig der Mutter (hat einen Job in Festanstellung) gegenüber, arbeitet als Minijobberin bis zum Beginn ihrer Ausbildung und nun ist sie unsicher ob die Vermieter sich eventuell an sie wenden wenn eine erfolglose Pfändung bei der Mutter eintrifft. Das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter ist sehr sehr schlecht, es ist also nicht auszuschliessen das Mieterin (Mutter) vielleicht einen Weg zu finden versucht sich dem zu entziehen indem sie den Vermieter an die Tochter "verweist".

Mit einem Mahnbescheid ist da ja zumindest ein Weg für Vermieter vorhanden, wenn Tochter dagegen nicht Einspruch erheben würde, mit der Frage eben ob zurecht und Aussicht auf Erfolg oder muss befürchtet werden das die Tochter, obwohl nicht Vertragspartner, da tatsächlich dann bezahlen muss wenn sich die Mutter einfach "taub stellt"?

In dem Mietvertrag ist nämlich eine Klausel die auch mich etwas verwirrt und eher für die Rechtsgelehrten eher eine Antwort parat hält als für mich/uns.

Folgendes ist dort geschrieben:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

"§22 Personenmehrheit"

1. Unter Mieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen.
Mehrere Persoenen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich verstehe dies so, wenn Mieter als Gesamtschuldner haften, dann jene die im Vertrag stehen - beispielsweise bei einer WG, gemeinsamer Mietvertrag von Eheleuten o.ä aber nicht jene die nur mit eingezogen sind weil z.B Kind/Partner oder wer auch immer aber eben NICHT im Vertrag mit drin stehen.
Sehe ich das richtig oder ist die Klausel das Schlupfloch für den Vermieter an die Tochter seine Forderungen zu stellen?

Auf dieser Seite fand ich folgenden Fall der, wie ich meine, der meiner Freundin ja ziemlich gleich kommt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Haftung-fuer-Mietschulden-des-Vaters---f111971.html

Ich würde über eine vorab Info, ob dies eine Situation wird die einen Rechtsbeistand notwendig macht, freuen.

Mfg A.D

P.S
Ist eine nachträgliche Forderung der Mietkaution (so ebenfalls in der Räumingsklage mit aufgeführt), diese wurde ebenfalls nicht von der Mutter bereitgestellt, überhaupt sinnvoll?
Nur des Interesse wegens frage ich dies denn diese wird dem Mieter ja nach der Schlüsselübergabe bzw. Jahresabschlussrechnungen sowieso wieder ausbezahlt - sofern nicht grobfahrlässig verwirkt, dass hier jedoch defintiv nicht zutrifft, die Mietsache ist im Zustand wie bei EInzug und Übergabe seitens der Vermieter, Reperaturen etc. waren/sind nicht nötig, die Mietsache war lediglich einige wenige Monate angemietet und somit fallen auch Schönheitsreperaturen nicht an.

-- Editier von ana.dot am 07.01.2016 05:00

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Tochter haftet nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Die Tochter steht nicht als Mieter im Vertrag, folglich ist sie auch nicht Vertragspartner des Vermieters und dem gegenüber auch nicht haftbar für Forderungen aus dem Mietvertrag.

Die Sippenhaft wurde 1945 (?) in Deutschland abgeschafft ;)

In einer evtl. Räumungsklage müssen alle Bewohner, egal ob Mieter oder nicht, stehen. Sonst können sie nicht aus der Wohnung "geräumt" werden.

Sollte der Vermieter einen Mahnbescheid über z. B. Mietforderungen gegen die Tochter erlassen, sollte die Tochter dem umgehend widersprechen mit Begründung das sie nicht Vertragspartner ist.

Wenn im Mietvertrag eine Kaution nicht vereinbart war kann der Vermieter auch keine fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier sind doch verschiedene Rechtsverhältnisse zu unterscheiden.

Gegenüber dem Vermieter haftet die Tochter nicht, sie ist nicht Vertragspartnerin.

Die Mutter könnte gegenüber der Tochter einen Anspruch auf Unterhalt haben, familienrechtlich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mutter entweder Rentnerin ist oder aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Außerdem müsste für so einen Anspruch die Tochter leistungsfähig sein. Der Selbstbehalt der Tochter läge bei 1800 € im Monat (bereinigtes Nettoeinkommen).

So, und jetzt könnten wir theoretisch zu einer juristisch interessanten Konstellation kommen. Wenn dem so wäre, dann könnte der Vermieter, sofern ein Titel gegen die Mutter existiert, die Tochter als Drittschuldnerin in Anspruch nehmen und den Unterhaltsanspruch der Mutter gegen sie auch pfänden. Wahrscheinlich kommt das nie vor, trotzdem, theoretisch wäre es möglich.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wie schon von anderen gesagt, die Tochter haftet nicht.

Was die Kaution angeht: Sofern sie vertraglich vereinbart ist und die 3-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann sie auch dann noch gefordert werden, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Ist keine Kaution vereinbart, kann keine gefordert werden. Ist eine vereinbart und wurde nie gezahlt, dann gilt besagte 3-jährige Verjährungsfrist (was ja hier offenbar nicht der Fall ist). Ist diese noch nicht abgelaufen, kann die Kaution gefordert werden, notfalls kann bei Nichtzahlung fristlos gekündigt werden. Ist die Frist abgelaufen hat der Vermieter Pech gehabt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten bisher, das erleichtert uns erst mal sehr.

Zu den hier aufgekommenen "wenns" - Tochter ist wie gesagt in einem Minijob Gastronomie, Mutter - kerngesund und nicht verrentnert da gerade mal kanpp die 40 überschritten :grins: , verdient sogar recht gut aber ist aufgrund ihrer absolut chaotischen Lebensweise (Verantwortungslos, auf Ego pur mit einigen wahnsinns Lebensweisheiten die zum Glück nicht auf die Tochter übersprangen) mit Sicherheit nicht wirklich ernsthaft mit Pfändung einzuschüchtern.
Solch finanzielle EInstellungen, gepaart mit der ihrer EInstellung was im Leben "wichtig" ist, ergibt ein Vertragspartner der auch ganz sicher mit Hinweis auf "Mahnbescheid gegen die Tochter" an die Vermieter treten könnte, hauptsache sie hat Ruhe und was danach kommt ist sowieso egal.

Ich fasse also zusammen, Vertragspartener ist Mutter, Tochter zwar "eingezogen" aber der Situation zwischen beiden sowieso nahezu nie dort gewesen, ist nicht in Gefahr das die Schuld auf sie abgewälzt werden kann?

- P.S
Kaution war vereinbart aber nie entrichtet worden, mich interessiert jedoch mehr den Sinn des einforderns wenn es in
absehbarer Zukunft ja doch wieder zurück gezahlt werden muss?

Ich würde es logischer finden (rein aus der Sicht eines unwissenden :-D ) eher tatsächlich entstandene Nachforderungen,
etwa durch Nebenkosten Nachzahlungen, im Nachinein endeckte Schäden (die ich aber hier absolut ausschliessen kann) zu
beziffern,
denn ob nun eine "fiktive SIcherheit" nun gefordert wird, oder
eine reel festgestellte Schadens/Nachzahlungssumme, die im wohl niedriger sein dürfte als die geforderte Kaution
die vielleicht die Gerichtskosten etc. beeinflussen ZUGUNSTEN
der Beklagten......versteht ihr was ich meine? :-)


-- Editiert von ana.dot am 07.01.2016 10:22

-- Editiert von ana.dot am 07.01.2016 10:27

-- Editiert von ana.dot am 07.01.2016 10:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, zum erleichtert sein, da sehe ich gar keinen Grund. Die Tochter (gesund, jung) scheint ja auch null Lebensplanung zu haben. Dass beide über kurz oder lang im Obdachlosenasyl landen, das ist klar? Dass die soziale Absicherung der Tochter gleich null ist, auch? Krankenkasse und so? Die Tochter sollte schleunigst eine soziale Beratungsstelle aufsuchen, wirklich schleunigst.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ana.dot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 12x hilfreich)

Naja, die Situation siehst du etwas zu dunkel. Mutter hat bereits eine neue Wohnung, Tochter ist mitnichten "planlos", ihre Ausbildung beginnt erst im Sommer. Bis dahin arbeitet sie in ihrem Job, ihre Wohnungssituation ist ebenfalls bereits gesichert und krankenversichert ist die Tochter noch über die Mutter und daher sind deine Befürchtungen, zum Glück, unberechtigt.


Also geniesst sie weiter die Erleichterung ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von ana.dot):
Kaution war vereinbart aber nie entrichtet worden, mich interessiert jedoch mehr den Sinn des einforderns wenn es in absehbarer Zukunft ja doch wieder zurück gezahlt werden muss?


Warum wurden denn der Mutter gekündigt?

Wenn wegen Mietrückstand so kann der Vermieter die Kaution, nach Vertragsende, auch dafür verwenden. Das ist u. a. Sinn und Zweck der Kaution.

Fordern kann der VM die Kaution aber nur noch wenn die Forderung noch nicht verjährt ist.

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