Hallo,
vielleicht hat jemand einen Rat für uns.
Mein Onkel hat im August letzten Jahres seine ETW an eine alleinstehende Dame mit Kleinkind vermietet (leider ohne Schufa etc., da in dem gleichen Zeitraum seine Frau verstorben ist, war er etwas überfordert).
2 Monate ging die Miete
pünktlich ein, dann erst zum 15. j. Monats... früher könnte sie nicht zahlen und nun gingen die letzten 2 Mieten überhaupt noch nicht ein.
Welche Handhabe hat mein Onkel, was kann bzw. muss er jetzt machen? Ich möchte ihn gerne etwas unterstützen, da er schon 70 Jahre alt ist und solche Angelegenheiten immer seine verstorbene Ehefrau gemacht hat.
Wenn diese Mieterin jetzt weiterhin nicht zahlt, besteht die Möglichkeit, sie aus der Wohnung zu kündigen?
Bin für jeden Tipp und Ratschlag dankbar.
Viele Grüße
-- Editiert von Deutschland am 31.01.2020 15:16
Mieterin zahlt verspätet Miete und nun garnicht mehr....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wir könnten jetzt hier im Forum dieses spezielle Problem diskutieren. Passiert vielleicht auch noch. Mein Rat ist ein anderer: Der Vermieter sollte entweder Mitglied in einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund werden oder die Vermietung an eine professionelle Verwaltung abgeben. Er wird immer wieder Rat benötigen. Es erscheint mir sinnvoll, das Geld für professionelle Unterstüzung zu investieren und dadurch sich selber Stress zu ersparen.
Zur Frage an sich: Nach 2 ausbleibenden Mieten besteht das Recht auf fristlose Kündigung. Eine Abmahnung ist vorher nicht erforderlich. Zur Erstellung der Kündigung und Abwicklung des Mietverhältnis ist die Hilfe eines Fachmanns anzuraten, womit wir wieder beim ersten Rat wären.
Und MIT---Schufa--- hätte sie denn dann pünktlich und immer bezahlt?Zitatleider ohne Schufa etc., :
Was will denn der Onkel? Will er die Frau raus haben?ZitatWelche Handhabe hat mein Onkel, :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Natürlich besteht die Möglichkeit, die Wohnung zu kündigen. Fristlos, hilfsweise fristgerecht. Nur, ich habe so meine Zweifel, dass Ihr das hinbekommt. Wie wärs damit, einen Anwalt aufzusuchen, der das fachmännisch regelt?
wirdwerden
Zitat:Und MIT---Schufa--- hätte sie denn dann pünktlich und immer bezahlt?Zitatleider ohne Schufa etc., :Was will denn der Onkel? Will er die Frau raus haben?ZitatWelche Handhabe hat mein Onkel, :
Es behauptet keiner, dass es mit Schufa nicht passiert wäre... ich wollte damit nur erklären, dass er ihr etwas übereilt die Wohnung in seiner Situation gegeben hat... hätte er mich gleich gefragt... dann wäre sie jetzt nicht die Mieterin... tja, hätte, hätte ... Fahrradkette... Pech
Nein, mein Onkel will die Frau nicht raus haben!!!! Lediglich seine Miete für eine Top-Wohnung im 1a Zustand.. dass dürfte ihm wohl zustehen ???
Ich frage hier ja auch nur, weil man eigentlich immer gute Ratschläge und Tipps bekommt... und es gibt noch Vermieter... zu denen zähle ich mich übrigens auch.... die nicht gleich jemanden klagen oder kündigen wollen.,. es gibt nicht nur die "BÖSEN VERMIETER" !!!! sondern auch noch menschliche....
Ja, schon klar.
Du oder dein Onkel könnten mit der Frau sprechen und ihr klar machen, dass das so nicht weitergeht. Sie möge sich darum kümmern, dass die Mietkosten lt. Vertrag bezahlt werden.
Das kann ja freundlich, aber sachlich und deutlich sein--- quasi eine erste leichte Ermahnung.
Man könnte ihr auch erklären, dass man bei ausstehend Mieten schon die Möglichkeit zur Kündigung hätte---aber das doch nicht will.
Wisst ihr denn, wo sie vorher gewohnt hat?
Alleinerziehend schon länger oder durch Trennung?
Hat sie einen Job?
Zitatund es gibt noch Vermieter... zu denen zähle ich mich übrigens auch.... die nicht gleich jemanden klagen oder kündigen wollen.,. es gibt nicht nur die "BÖSEN VERMIETER" !!!! sondern auch noch menschliche.... :
Dazu zählt wohl auch der Onkel, und genau diese Vermieter-Typen braucht die
andere Seite. Wer bleibt die Miete 2 Monate schuldig? Den Rest denke ich mir lieber.
ZitatWer bleibt die Miete 2 Monate schuldig? :
Da fallen mir mehrere mögliche Personengruppen ein:
Mietnomaden
Menschen die selbstverschuldet in Geldnot geraten sind
Menschen die unverschuldet in Geldnot geraten sind
Menschen die den Überblick über ihre Geldtransaktionen verloren haben
usw.
-- Editiert von pk2019 am 31.01.2020 21:34
Wurscht, ich würde, wenn ich nicht direkt kündigen will, das persönliche Gespräch suchen um abzuklären
1). ob und wann angedachtt ist den Rückstand zu begleichen
2) wie das mit den künftigen Mieten ist
3) wie man Wiederholungen zukünftig vermeidet und
4) ob man sich nicht besser trennt.
-- Editiert von AltesHaus am 31.01.2020 21:44
Zitat:ZitatWer bleibt die Miete 2 Monate schuldig? :
Da fallen mir mehrere mögliche Personengruppen ein:
Mietnomaden
Menschen die selbstverschuldet in Geldnot geraten sind
Menschen die unverschuldet in Geldnot geraten sind
Menschen die den Überblick über ihre Geldtransaktionen verloren haben
usw.
-- Editiert von pk2019 am 31.01.2020 21:34
Du hast eine Grruppe vergessen, das sind die
Menschen, die denken der Vermieter braucht das Mietgeld nicht dringend, der hat doch Eigentum.
ZitatDu hast eine Grruppe vergessen, das sind die :
Menschen, die denken der Vermieter braucht das Mietgeld nicht dringend, der hat doch Eigentum.
Diese Gruppe gibst es sicherlich auch, und weißt du was, bei den Privatvermietern die ich kenne stimmt das sogar zum großen Teil! Also das sie die Mieteinnahmen nicht DRINGEND brauchen. Nicht brauchen in dem Sinne das sie darauf angewiesen wären um ihren gelebten Lebensstandard dauerhaft bestreiten zu können.
Aber es gibt sicherlich auch viele Privatvermieter die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, z.B. zur Sicherung ihrer Altersversorgung.
-- Editiert von pk2019 am 01.02.2020 15:10
ZitatDiese Gruppe gibst es sicherlich auch, und weißt du was, bei den Privatvermietern die ich kenne stimmt das sogar zum großen Teil! Also das sie die Mieteinnahmen nicht DRINGEND brauchen. Nicht brauchen in dem Sinne das sie darauf angewiesen wären um ihren gelebten Lebensstandard dauerhaft bestreiten zu können. :
Ich kenne einige Vermieter die ihre Mietwohnung leer stehen lassen weil sie den Stress mit der Vermieterei nicht mehr haben wollen und lieber auf das Mietgeld verzichten. Ein Tausch mit Abwägung.
@Leo4
Ist ein "Vermieter" der seine Mietwohnung leerstehen lässt überhaupt ein Vermieter?
Wenn ja, dann gehören sie ja eindeutig zur der Gruppe die ich in meinem ersten Absatz genannt habe.
-- Editiert von pk2019 am 02.02.2020 16:38
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten