Mietersache? Welche Rechte habe ich?

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477623-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietersache? Welche Rechte habe ich?



ich hab mal eine Frage privater Natur und bin mir nicht so sicher, an wen ich mich wenden könnte. Aber vielleicht kennt sich jemand aus.


Unser Vermieter (3er WG) hat im letzten Monat der gemeinsam bezogenen Wohnung eine Rechnung über 260€ für eine angebliche Intensivreinigung der Duschkabine aufgedrückt.

Die WG löst sich Ende November auf, zwei ziehen aus, die 3. Übernimmt die Wohnung mit ihrem Freund.

Jetzt ist es so, dass mir die Sache reichlich abgesprochen vorkommt. Am 27.01. war ein Handwerker spezialisiert auf den Sanitärbereich da und hat sich das Bad angesehen, weil wir 3 dem Vermieter eine abgerissene Silikonfuge gemeldet haben.

Nichts großes, passiert mal, Fugen sind Wartung'smaterialien. Dabei hat der Handwerker wohl angeblichen, massiven Schmutz und Schimmelbefall in der gesamten begehbaren, gefliesten Dusche bemängelt.

Das ist ausgemachter Blödsinn, ich hab da ja auch schon das ein oder andere mal geduscht und nach einigen Jahren Nutzung ist es denke ich an der ein oder anderen Silikonfuge mal normal, dass etwas Schimmelspuren entstehen, an den Zementfugen der Fliesen war aber alles ok.

Am 31.10., also dem Feiertag, hat der Handwerker dann ein Angebot an den Vermieter geschickt mit einer Position „Intensivreinigung mit Spezialmittel und Schimmelentferner in der Dusche" und dem netten Zusatztext „Pos. 1 ist nur nötig aufgrund mangelhafter Reinigung der Dusche".

Wir Mädels haben eine Putzeinteilung, und wir ziehen nach jedem Duschen die Dusche sogar mit einem Abzieher bestmöglich trocken.
Außerdem im Angebot stand explizit: „Wir können die angebotenen Arbeiten am 01.11. für Sie ausführen." Und prompt am nächsten Tag den 1.11. wird die besagte Reinigung auch ausgeführt.

Außerdem wurden mehrere Silikonfugen erneuert (komplettes Bad) und auch einige Silikonfugen erstellt, die während des gesamten Mietverhältnisses niemals bestanden haben, was auch von uns Mädels mehrmals bemängelt wurde. Die Erstellung und den Austausch der Silikonfugen übernimmt der Vermieter, das ist natürlich schlau gelöst und soll uns Mädels in meinen Augen das Gefühl eines Entgegenkommens vermitteln, die besagte Intensivreinigung sollen aber wir 3 bezahlen.

Überhaupt wurden in der Wohnung vor und während dem Einzug von uns sehr viele Handwerkerarbeiten unsachgemäß (durch Fachmänner bestätigt) durch einen osteuropäischen Handwerker ausgeführt, der nachdem er einen Teil des Geldes hatte auch verschwunden und nicht mehr auffindbar war. Hat leider jetzt nichts direkt mit der Rechnung für die Reinigung zu tun, nur damit etwas Hintergrundinformationen gegeben sind.

Mir kommt das alles etwas abgekartet vor. Freitags steht ein Handwerker da, 4 Tage später, an einem nationalen Feiertag, wird ein Angebot geschrieben und am Tag darauf wird direkt ausgeführt, ohne Ankündigung, ohne Möglichkeit, die Dusche selbst zu reinigen und ohne uns Mädchen Möglichkeit zu geben, wenigstens einmal den Sachverhalt VOR der Reinigung durch den Handwerker zu dokumentieren. Wenn 3 Frauen in einer Wohnung wohnen und duschen, außerdem in der Wohnung 2 Freunde noch das ein oder andere mal duschen, ist es ja wohl normal, dass mal etwas Seifenreste und Staub sich an der feuchten, gefliesten Duschwand absetzen. Das hätten wir Mädels nach einer kleinen Bitte durch den Vermieter durchaus selbst einmal mit etwas Chlorreiniger in Ordnung bringen können, nur wurde diese Möglichkeit eben nicht gegeben.

Nun meine ganz simple Fragen, weißt jemand sicher, ob das so alles rechtens ist und die Zahlung erstmal verweigert werden sollte?

Wäre über jede Hilfe dankbar

LG A.H.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Habt ihr ihn um die Reinigung gebeten? Steht im Mietvertrag, dass du dich verpflichtet hast, kostenpflichtige Reinigungen der Dusche zu bezahlen?
Wenn beides nicht zutrifft, würde ich dem Vermieter antworten, dass du die Reinigung nicht bestellt hat und dir auch sonst keine vertragliche Verpflichtung bekannt wäre, nach der du für die Rechnung ausgleichspflichtig wärst. Sofern er weiterhin auf Bezahlung besteht, möge er doch bitte erklären, auf welcher vertraglichen Grundlage er den Betrag fordert.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
go477623-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Habt ihr ihn um die Reinigung gebeten? Steht im Mietvertrag, dass du dich verpflichtet hast, kostenpflichtige Reinigungen der Dusche zu bezahlen?
Wenn beides nicht zutrifft, würde ich dem Vermieter antworten, dass du die Reinigung nicht bestellt hat und dir auch sonst keine vertragliche Verpflichtung bekannt wäre, nach der du für die Rechnung ausgleichspflichtig wärst. Sofern er weiterhin auf Bezahlung besteht, möge er doch bitte erklären, auf welcher vertraglichen Grundlage er den Betrag fordert.


Danke für die schnelle Antwort,

Nein wir haben keine Reinigung bestellt, lediglich die kaputten Fugen gemeldet. Angeblich war die Reinigung für die Erneuerung der Fugen notwendig. Die Fugen bezahlt der Vermieter, uns Mietern ist die Reinigung berechnet worden.
Verträglich ist da auch nichts geregelt, dass ich die dusche extra intensiv reinigen muss...

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